Methanemissionen im Energiesektor: EA und Europäische Kommission bereiten die Akkreditierung von Prüfstellen vor — zweiter Workshop am 12. Oktober
Die European co-operation for Accreditation (EA) hat am 29. September 2026 einen zweiten Workshop mit der Europäischen Kommission zur Verordnung (EU) 2024/1787 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor angekündigt. Die Verordnung verlangt, dass Emissionsberichte von Prüfstellen verifiziert werden, die von nationalen Akkreditierungsstellen akkreditiert (oder anderweitig ermächtigt) sind.
- Die Verordnung 2024/1787 wurde am 15. Juli 2024 veröffentlicht und trat im August 2024 in Kraft; sie soll Methanemissionen und -lecks von in der EU tätigen Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft sowie in Lieferketten außerhalb der Union verringern.
- Der Rechtsakt definiert eine Prüfstelle als juristische Person, die von einer nationalen Akkreditierungsstelle nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 akkreditiert ist, oder als anderweitig zur Verifizierung ermächtigte natürliche Person; sie prüft alle in den Berichten verwendeten Datenquellen und Methoden und bewertet Zuverlässigkeit, Glaubwürdigkeit und Genauigkeit der Daten.
- Im Workshop berichtet die Kommission über den Stand des Rechtsrahmens und des Verifizierungsprotokolls, die nationalen Akkreditierungsstellen der EA über die Umsetzung und ihre Vorbereitung auf die Akkreditierung von Prüfstellen.
- Der Online-Workshop für die Akkreditierungsstellen der EA ist für den 12. Oktober 2026 (14:00–16:00 MESZ) geplant; der erste fand am 3. Juni 2026 statt.