EA-4/23:2026 — Meinungen und Interpretationen in Berichten akkreditierter Labore: neue Definition ohne Entscheidungsregeln und numerisches Risiko, ununterbrochene Akkreditierungskette bei externen Leistungen sowie zulässige und unzulässige Beispiele
Die EA veröffentlichte EA-4/23 INF:2026 (rev03 vom 26. Januar 2026, gebilligt am 22. Januar, ab Veröffentlichung anwendbar) zur Begutachtung und Akkreditierung von Meinungen und Interpretationen nach EN ISO/IEC 17025:2017 (Abschnitte 6.2.6 und 7.8.7). Das Dokument soll das Vorgehen der Akkreditierungsstellen und die Darstellung von Meinungen und Interpretationen in Akkreditierungsumfängen vereinheitlichen.
- Definition: Meinungen und Interpretationen sind das Ergebnis eines Prozesses, bei dem Prüf- oder Kalibrierergebnisse über den Rahmen des Ergebnisses oder des Gegenstands hinaus erweitert werden, gestützt auf Wissen und fachliches Urteil. Sie dürfen keine numerische Verwendung der Messunsicherheit, keine Entscheidungsregel und kein numerisches Risikoniveau enthalten, die Unsicherheit muss aber verstanden und berücksichtigt werden. Eine Konformitätsaussage nach Entscheidungsregel ist keine Meinung oder Interpretation. Die Ausgabe von 2019 sprach allgemein von der Erweiterung der Anwendbarkeit eines Ergebnisses.
- Neue Grundsätze: Akkreditierte Meinungen und Interpretationen erfordern eine ununterbrochene Akkreditierungskette — hat ein externer Anbieter einen Teil der Prüfungen erbracht, muss dies als akkreditierte Tätigkeit geschehen sein; eine Akkreditierung allein für Meinungen und Interpretationen gibt es nicht. Ein nur für Probenahme akkreditiertes Labor darf sie abgeben, wenn es Kompetenz für die Prüfungen nachweist. Für die Forensik verweist die EA auf ISO 21043-4 und -5.
- Das Labor dokumentiert den Umfang solcher Leistungen, die Vertragsprüfung, Kompetenzkriterien, Qualifikationsnachweise, interne Audits und die Konsistenz zwischen Personen; vom Personal werden u. a. dokumentierte Branchenerfahrung, CPD und Beispiele früherer Arbeiten erwartet. Meinungen und Interpretationen dürfen keine Produktzertifizierung ersetzen.
- Zulässige Beispiele: Prognose der Eignung eines Feldes anhand von Stickstoff und mikrobieller Aktivität des Bodens, erweiterte Anwendung der Brandklassifizierung von Türen nach CEN/TS 15117 und EN 15725:2023, Hinweise bei der Kalibrierung eines Thermometers. Unzulässig: Empfehlung einer Zertifizierung auf Basis einer Schraube, Übertragung von Farbergebnissen auf andere Chargen oder Marken, Meinung nach einer außerhalb ihres Anwendungsbereichs eingesetzten Methode. Anhang B zeigt einen Akkreditierungsumfang mit einer Spalte „Meinungen und Interpretationen“.