EA-4/22:2025 — EA-Leitfaden zur Akkreditierung der Pestizidrückstandsanalytik in Lebens- und Futtermitteln: Validierung nach SANTE/11312/2021, öffentliche Prüfliste bei flexiblem Umfang und seltenere Eignungsprüfungen bei vielen Erzeugnisgruppen
Die European co-operation for Accreditation (EA) billigte am 25. September 2025 eine neue Ausgabe von EA-4/22 G:2025, anwendbar ab Veröffentlichung ohne Übergangsfrist. Sie vereinheitlicht die Kriterien, nach denen Akkreditierungsstellen Labore für Pestizidrückstände begutachten — Methoden, Validierung, Qualitätskontrolle, Vertragsprüfung, Berichte und flexiblen Umfang.
- Die technischen Kriterien folgen dem Dokument SANTE/11312/2021 der Europäischen Kommission; bevorzugt werden genormte Verfahren und Methoden der EU-Referenzlaboratorien, zur Bestätigung dient Massenspektrometrie. Die Bestimmungsgrenze jedes Pestizids soll unter dem rechtlichen Grenzwert in den untersuchten Matrizes oder unter einem niedrigeren Kundengrenzwert liegen; bei komplexen Rückstandsdefinitionen gilt SANCO/12574/2014.
- Die Qualitätskontrolle hat drei Ebenen: in jeder Serie mindestens eine Wiederfindung an der Bestimmungs- oder Berichtsgrenze, ein Surrogat in jeder Probe, Kontrolle von Geräteansprechen und Kalibrierkurve; regelmäßig Blind- und Doppelproben sowie Referenzmaterialien; und Eignungsprüfungen — jährlich in der Überwachungsphase. Bei mehr als drei Lebens- oder Futtermittelgruppen beträgt der Teilnahmezyklus fünf Jahre (in der Ausgabe 2018 zwei Jahre).
- Bei flexiblem Umfang führt das Labor eine öffentliche Prüfliste (PLT) mit Produktfamilien und -gruppen, validierten Matrizes, Pestiziden, Bestimmungs- oder Nachweisgrenze und Methode. Eine neue Matrix in einer Gruppe ist mindestens durch Wiederfindung an der Bestimmungsgrenze zu verifizieren, ein neues Pestizid zu validieren. Die verbreitete Ausgabe von Ergebnissen im Akkreditierungsumfang ohne Akkreditierungszeichen ist ein schwerwiegender Verstoß.
- Die neue Ausgabe verweist auf den ökologischen Landbau (Verordnungen (EU) 2018/848 und 2021/1165), bei dem bereits der Nachweis von Rückständen zählt. SANTE/11312/2021 liegt inzwischen als Version v2026 vor, anwendbar seit 1. Januar 2026: Sie ergänzt u. a. ein Kriterium für die Teilprobenvariabilität, Anforderungen bei Hintergrundwerten in Blindproben und ein Unsicherheitsbeispiel für komplexe Rückstandsdefinitionen; beibehalten werden 70–120 % Wiederfindung bei RSDr ≤ 20 % und eine Standard-Messunsicherheit von 50 %.