Summe von fünfundzwanzig PFAS als Qualitätsnorm für Oberflächengewässer
Die Richtlinie (EU) 2026/805 ändert drei Wasserrichtlinien. Sie führt eine Norm für die Summe von 25 PFAS in Oberflächengewässern und die Summe von 20 PFAS im Grundwasser ein und stuft Bisphenol A als prioritären gefährlichen Stoff ein.
- Die Richtlinie wurde am 30. März 2026 angenommen; sie ändert die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG, die Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG und die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen 2008/105/EG.
- In Oberflächengewässern gilt die Norm für die Summe von 25 PFAS, ausgedrückt als Perfluoroctansäure-Äquivalent; im Grundwasser für die Summe von 20 PFAS, die aus den Trinkwasservorschriften bekannt sind, mit gesonderter, strengerer Behandlung der vier als besonders bedenklich eingestuften.
- Bisphenol A wird prioritärer gefährlicher Stoff, Bisphenol B und S werden flussgebietsspezifische Schadstoffe, die die Mitgliedstaaten überwachen; auch Arzneimittel kommen auf die Liste.
- Die Richtlinie führt wirkungsbasiertes Monitoring ergänzend zur Bestimmung einzelner Stoffe ein — für Umweltlaboratorien eine neue Prüfungsart neben der Chromatographie.