Digitaler Produktpass: sechs Normen EN 18216, 18219, 18220, 18221, 18222 und 18223 als harmonisierte Normen zur Ökodesign-Verordnung veröffentlicht — Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 der Kommission vom 14. Juli 2026, veröffentlicht und in Kraft seit 15. Juli, veröffentlicht die Fundstellen von sechs harmonisierten Normen zu digitalen Produktpässen, die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2024/1781 erarbeitet wurden. Für einen Pass, der diesen Normen entspricht, wird die Konformität mit den von ihnen abgedeckten Anforderungen der Artikel 10 und 11 der Verordnung vermutet.
- Die Normen: EN 18216:2026 — Datenaustauschprotokolle; EN 18219:2026 — eindeutige Kennungen; EN 18220:2026 — Datenträger; EN 18221:2026 — Datenspeicherung, Archivierung und Datenpersistenz; EN 18222:2026 — Programmierschnittstellen (API) für das Lebenszyklusmanagement und die Durchsuchbarkeit des Passes; EN 18223:2026 — Systeminteroperabilität.
- Erarbeitet hat sie das gemeinsame Komitee CEN-CLC/JTC 24 „Digital Product Passport – Framework and System“, dessen Sekretariat das DIN führt, auf Grundlage des Normungsauftrags M/604 (Beschluss C(2024) 5423, geändert durch C(2025) 8024). Laut CEN-CENELEC umfasst die Reihe acht Normen — die beiden übrigen betreffen Zugriffsrechte und Informationssicherheit sowie Authentifizierung, Zuverlässigkeit und Integrität der Daten.
- CEN-CENELEC beschreibt den Pass als weder vollständig zentralisiertes noch dezentrales System: Die Kommission betreibt ein Register der Kennungen von Produkten, Herstellern und Betriebsstätten, während Produktdaten samt Langzeitsicherung bei externen, meist privaten Dienstleistern liegen.
- Welche Daten in den Pass gehören, legen die Rechtsakte für die einzelnen Produktgruppen fest, wie sie zu bestimmen oder zu berechnen sind, die europäischen Normen. CEN-CENELEC erwartet daher Normungsaufträge an die Produkt-Fachkomitees für Normen mit Prüfverfahren, mit denen die Industrie die im Pass gespeicherten Daten ermitteln soll.