Benzoesäure mit Thymol, Eugenol und Piperin (CRINA Poultry Plus) verlängert und auf alles Geflügel ausgeweitet — Spezifikationen erweitert, weil zwei Chargen die bisherige Benzoesäure-Grenze überschritten
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2077 der Kommission vom 17. September 2026, veröffentlicht am 18. September, verlängert bis 8. Oktober 2036 die Zulassung der Zubereitung (DSM Nutritional Products) und weitet sie auf alles Mastgeflügel sowie zur Eiablage oder Zucht aufgezogenes Geflügel aus; Dosis 300 mg/kg Futter. Benzoesäure liegt jetzt bei 80–85 % (bisher 80–83 %), Thymol bei 1–2 % (bisher 1–1,9 %).
- Fünf Chargen: Benzoesäure 82,08 % (80,20–83,60), Thymol 1,72 % (1,5–2,0), Eugenol 0,88 % (0,80–1,00), Piperin 0,094 % (0,09–0,10). Laut EFSA überschritten zwei Chargen die bisherige Spezifikation für Benzoesäure und eine die für Thymol; alle erfüllen die neuen.
- Die Reinheit der Bestandteile wurde an die Vorschriften für Aromastoffe angepasst: Benzoesäure ≥ 99 % (bisher ≥ 95,5 %), Piperin ≥ 95 % (bisher ≥ 97 %), Thymol und Eugenol ≥ 98 %, trans-Anethol ≥ 99 %. Die Summe aus Benzylsalicylat, Isoamylsalicylat und trans-Anethol beträgt höchstens 0,6 %.
- Methoden: Benzoesäure im Zusatzstoff und in Vormischungen – RP-HPLC-UV, in Mischfuttermitteln – Isotopenverdünnung mit Gaschromatographie-Massenspektrometrie (GC-IDMS); Thymol, Eugenol und Piperin im Zusatzstoff – GC-FID. Der Zusatzstoff darf nicht mit anderen Quellen von Benzoesäure oder Benzoaten verwendet werden.
- Nach Ansicht der EFSA ist die Zubereitung als haut-, augen- und atemwegsreizend sowie als haut- und atemwegssensibilisierend einzustufen. In drei Chargen lag das Staubungspotenzial (Stauber-Heubach) bei 56–82 mg/m³ und Blei bei 0,59–0,61 mg/kg. Der bisherige Zusatzstoff und vor dem 8. April 2027 gekennzeichnete Vormischungen dürfen aufgebraucht werden.