CountEmissionsEU: Treibhausgasemissionen von Verkehrsdienstleistungen nach EN ISO 14083:2023 berechnet und von akkreditierten Stellen verifiziert — Verordnung (EU) 2026/1030 gilt ab 2. Dezember 2030
Die Verordnung (EU) 2026/1030 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2026, veröffentlicht am 12. Mai, legt gemeinsame Regeln für die Bilanzierung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdienstleistungen fest, die in der EU beginnen oder enden — sofern solche Daten vertraglich, freiwillig zu geschäftlichen Zwecken oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden. Gemeinsame Methodik ist die Norm EN ISO 14083:2023. Die Verordnung trat am 1. Juni 2026 in Kraft und gilt ab 2. Dezember 2030.
- Die Verordnung erfasst Beförderer, Organisatoren von Verkehrsdienstleistungen, Betreiber von Verkehrsknotenpunkten, Datenvermittler, Entwickler von Berechnungstools und Datenbanken sowie Konformitätsbewertungsstellen. Vorrang haben Primärdaten aus direkter Messung oder darauf beruhenden Berechnungen; Sekundärdaten dürfen aus der zentralen EU-Basisdatenbank für Standardwerte der Emissionsintensität stammen, die die Kommission mit Unterstützung der Europäischen Umweltagentur bis 2. Dezember 2029 aufbauen soll, aus der zentralen Datenbank der Emissionsfaktoren für Energieträger oder aus Datenbanken Dritter, die Artikel 6 erfüllen.
- Die Ausgabedaten von Unternehmen, die keine KMU sind, verifiziert eine Konformitätsbewertungsstelle (Artikel 12–13): Sie prüft die angewandte Methodik, die Quellen der Eingabedaten, die Richtigkeit der Berechnungen und die gemeinsamen Indikatoren und stellt danach einen Konformitätsnachweis aus, der angibt, ob Primärdaten verwendet wurden. KMU können sich auf eigenen Antrag verifizieren lassen.
- Verifizierungs- und Zertifizierungsstellen werden von der nationalen Akkreditierungsstelle nach Verordnung (EG) Nr. 765/2008 akkreditiert (Artikel 14–15), die der Kommission jährlich bis 31. März eine Liste dieser Stellen meldet. Externe Berechnungstools brauchen eine zwei Jahre gültige Konformitätsbescheinigung. Nach MRV und FuelEU für die Seefahrt sowie nach dem EU-EHS für die Luftfahrt akkreditierte Prüfstellen gelten auch hier als akkreditiert.
- Bis 3. Dezember 2033 prüft die Kommission, ob ein Element der EN ISO 14083 geändert werden muss, und kann per delegiertem Rechtsakt Änderungen der Norm ausschließen, die den Zielen der Verordnung widersprechen. Laut einer Mitteilung der GD MOVE vom 1. Juni 2026 gilt der Rahmen für Unternehmen, die Verkehrsemissionen offenlegen; die Kommission bereitet Durchführungs- und delegierte Rechtsakte, Leitlinien und digitale Werkzeuge vor, vor allem für KMU.