Mepiquatchlorid bis 29. Februar 2040 erneuert: N-Methylpiperidin bis 3 g/kg Trockenmasse oder 2 g/L technisches Konzentrat; EFSA — HPLC-MS/MS mit LOQ 0,01 mg/kg, Ionenchromatographie in Luft, ADI von 0,2 auf 0,065 mg/kg KG gesenkt
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/150 der Kommission, veröffentlicht am 30. Januar 2025, erneuert vom 1. März 2025 bis 29. Februar 2040 die Genehmigung des Pflanzenwachstumsregulators Mepiquatchlorid und hebt die Beschränkung auf diese eine Funktion auf. Die Kommission verzichtete auf die frühere Bedingung besonderer Aufmerksamkeit für Rückstände in Lebensmitteln, da die vorläufige Bewertung selbst für kritische Verbrauchergruppen ein annehmbares Risiko ergab. Grundlage ist die EFSA-Schlussfolgerung vom 4. Juli 2024 (Getreide und Gras, Formulierung mit Ethephon); Mepiquatchlorid ist kein endokriner Disruptor.
- Anhang: Mepiquatchlorid, 1,1-Dimethylpiperidiniumchlorid, CAS-Nr. 24307-26-4, CIPAC 440.302; ≥ 990 g/kg bezogen auf theoretisch trockenes technisches Material (TC) oder 615–665 g/L im technischen Konzentrat (TK); Verunreinigung N-Methylpiperidin ≤ 3 g/kg Trockenmasse oder ≤ 2 g/L im TK. Die Mitgliedstaaten müssen auf die Spezifikation der kommerziellen Produktion und die persönliche Schutzausrüstung der Anwender achten. EFSA: N-Methylpiperidin ist akut toxischer als Mepiquat selbst, auf diesem Niveau aber unbedenklich; eine Methode dafür in der Formulierung fehlt.
- Methoden (EFSA): technisches Material — HPLC-MS/MS und eine CIPAC-Methode. Rückstandsdefinition für die Überwachung in Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs — Summe aus Mepiquat und seinen Salzen, ausgedrückt als Mepiquatchlorid; HPLC-MS/MS, LOQ 0,01 mg/kg in allen Erzeugnissen, Boden 0,01 mg/kg, Oberflächen- und Trinkwasser 0,1 µg/L, Körperflüssigkeiten 0,05 mg/L. In Luft — Ionenchromatographie, LOQ 0,0163 mg/m³. Für die Risikobewertung in tierischen Erzeugnissen — Summe aus Mepiquat und 4-Hydroxymepiquat (frei und konjugiert).
- Referenzwerte (EFSA): ADI 0,065 mg/kg KG pro Tag aus einem LOAEL von 13 mg/kg KG pro Tag in der zweijährigen Rattenstudie mit Faktor 200 (2008 betrug die ADI 0,2); ARfD 0,3 mg/kg KG, AOEL und AAOEL 0,23 — aus einem NOAEL von 30 mg/kg KG pro Tag in der Studie zur Entwicklungsneurotoxizität (dünneres Corpus callosum bei Jungtieren bei 60 mg/kg KG pro Tag). Aufnahme: 19 % der ADI (Kleinkinder, NL) und 5 % der ARfD (Weizen); für die Anwendungen aus der RHG-Überprüfung — 21 % der ADI und 17 % der ARfD (Zuchtpilze), mit Unsicherheit bei Austernpilzen, die auf Weizenstroh gezogen werden.
- Umwelt (EFSA): Mepiquatchlorid im Grundwasser unter 0,1 µg/L; der zweite Bestandteil der Formulierung, Ethephon, kann unter neutralen und alkalischen Böden 0,1 µg/L überschreiten — in zwei von sechs FOCUS-Szenarien für Gras und drei von neun für Getreide. Die Expositionsbewertung für Nutztiere und Verbraucher ist wegen Datenlücken zu Rückständen nicht abgeschlossen (u. a. Versuche mit Mepiquat und Ethephon auf Gras); zudem ist eine Studie zu subletalen Wirkungen bei Bienen nötig.