GV-Zuckerrübe KWS20-1 (KB-KWS2Ø1-6), tolerant gegen Glyphosat, Dicamba und Glufosinat: Zulassung für Lebens- und Futtermittel, Nachweis mit eventspezifischer Echtzeit-PCR, Referenzmaterialien AOCS 0523-B und 1206-A — Beschluss ohne Stellungnahme des Ausschusses und des Berufungsausschusses
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/457 der Kommission, veröffentlicht am 3. März 2026, erlaubt für 10 Jahre das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Lebensmittelzutaten und Futtermitteln aus der genetisch veränderten Zuckerrübe KWS20-1 (Zulassungsinhaber: Bayer CropScience LLC und KWS SAAT SE & Co. KGaA), die die Gene cp4 epsps, dmo und pat exprimiert. Der Antrag umfasst weder Anbau noch Einfuhr lebensfähigen Materials. Das GVO-Gremium der EFSA (Gutachten vom 12. Mai 2025) hielt die Rübe für ebenso sicher wie ihr konventionelles Gegenstück; weder der Ständige Ausschuss noch der Berufungsausschuss gaben eine Stellungnahme ab, daher erließ die Kommission den Beschluss.
- Nachweismethode im Anhang: eventspezifische quantitative Echtzeit-PCR für KB-KWS2Ø1-6, validiert vom EU-Referenzlabor für GVO und auf der Methodenseite des EURL GMFF veröffentlicht; Referenzmaterialien — AOCS 0523-B (KB-KWS2Ø1-6) und AOCS 1206-A (nicht veränderte Entsprechung). Bezeichnung des Organismus auf dem Etikett: „Zuckerrübe“. Kein Umweltüberwachungsplan und keine Überwachung der Lebensmittel nach dem Inverkehrbringen. In der polnischen Fassung des Anhangs lautet Buchst. b Nr. 2 „Lebensmittel, hergestellt aus… Rübe“, im Englischen „feed produced from…“.
- Molekulare Charakterisierung (EFSA-Gutachten): ein einziges Insert von 11 722 bp — eine Kopie der drei Expressionskassetten, mit Deletionen von 316 bp der rechten und 182 bp der linken T-DNA-Grenze sowie von 7 bp genomischer DNA an der Insertionsstelle; keine Vektorrückgrat-Sequenzen (Southern-Blot, vier Sonden). Transformation mit Agrobacterium tumefaciens AGL1 und Vektor PV-BVHT527462; Stabilität über fünf Generationen bestätigt. Proteine in der Wurzel (ELISA, fünf Standorte in den USA, 2020): CP4 EPSPS etwa 100–110 µg/g TM, DMO 11–12 µg/g, PAT unter der LOQ von 0,125 µg/g TM.
- Vergleichende Analyse (acht Standorte in den USA, 2019, 14 Referenzsorten): 36 Bestandteile (6 im Kraut, 30 in der Wurzel); einziger weiter zu bewertender Unterschied war Pektin in den Wurzeln herbizidbehandelter Pflanzen — 2,96 gegenüber 3,11 % TM (etwa 5 % weniger), ohne Äquivalenztest wegen fehlender Variation der Referenzsorten. Die Bodenbedeckung (canopy cover) war geringer als bei der Entsprechung (Äquivalenzkategorie III). Das DMO-Protein verlor bei ≥ 75 °C seine Aktivität und wurde von Pepsin binnen 0,5 min, von Pankreatin binnen 5 min abgebaut.
- In der Expositionsabschätzung für Menschen nennt die EFSA für Kleinkinder Werte von „45,7 µg/g, 5,1 µg/g und 0,24 µg/g für die Proteine DMO, PAT und CP4 EPSPS“; die Verhältnisse entsprechen jedoch den Wurzelgehalten in der Reihenfolge CP4 EPSPS, DMO, PAT. Eine 90-Tage-Studie an Ratten mit 2,5 und 5 % Rübenschnitzeln zeigte keine schädlichen Wirkungen; die EFSA akzeptierte 5 % mit dem Hinweis, dass bis zu 10 % Rübenschnitzel den Fettstoffwechsel von Ratten verändern. Aus Weißzucker ist keine Exposition gegenüber den neuen Proteinen zu erwarten, und Protein und DNA werden bei der Verarbeitung zu Zucker, Schnitzeln und Melasse weitgehend abgebaut.