Biozide zum Materialschutz: BIT und Terbutryn für Produktart 9, TMAD für Produktart 12 nicht genehmigt, Cypermethrin und Etofenprox verlieren die Genehmigung für den Holzschutz — drei Beschlüsse aus 2026
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1420 der Kommission, veröffentlicht am 3. Juli 2026, genehmigt Terbutryn und 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (BIT) für die Produktart 9 (Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien) sowie TMAD für die Produktart 12 (Schleimbekämpfungsmittel) nicht. Zuvor erneuerten die Beschlüsse 2026/378 und 2026/1112 die Genehmigung von Etofenprox (Produktarten 8 und 18) und Cypermethrin (Produktart 8 — Holzschutzmittel) nicht, weil die Antragsteller ihre Verlängerungsanträge zurückzogen.
- Der Beschluss 2026/1420 betrifft Stoff-/Produktart-Kombinationen aus dem Prüfprogramm für alte Wirkstoffe (Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2014), bei denen alle Teilnehmer zurückgetreten sind und sich auf die offene Aufforderung der ECHA zur Übernahme der Teilnehmerrolle niemand meldete: Terbutryn (EG 212-950-5, CAS 886-50-0, Berichterstatter SK), BIT (EG 220-120-9, CAS 2634-33-5, ES) und TMAD (EG 226-408-0, CAS 5395-50-6, ES). Der Beschluss trat am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- Nach Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 umfasst die Produktart 9 Produkte zum Schutz faseriger oder polymerisierter Materialien wie Leder, Gummi, Papier oder Textilerzeugnisse, die Produktart 12 Schleimbekämpfungsmittel, die u. a. auf Holz und Papierzellstoff eingesetzt werden. Zu anderen Produktarten dieser Stoffe äußert sich der Beschluss nicht.
- Etofenprox (Beschluss 2026/378, veröffentlicht am 23. Februar): Die Genehmigung für Produktart 8 wurde zweimal verlängert, zuletzt bis 31. Oktober 2026, u. a. wegen Studien zu endokrinschädigenden Eigenschaften; am 12. Juni 2025 zog der Antragsteller die Anträge für die Produktarten 8 und 18 zurück. Mit Etofenprox behandelte oder es absichtlich enthaltende Waren dürfen ab 11. September 2026 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
- Cypermethrin (Beschluss 2026/1112, veröffentlicht am 26. Mai): Die Genehmigung für Produktart 8 war bis 30. November 2027 verlängert, der Antragsteller zog den Verlängerungsantrag aber am 21. Mai 2025 zurück. Mit Cypermethrin behandelte oder es absichtlich zum Holzschutz enthaltende Waren dürfen ab 22. Dezember 2026 nicht mehr in Verkehr gebracht werden — ein neuer Stichtag für Labore, die Holz und Holzerzeugnisse auf Konformität prüfen.