Biozide für Kühlwasser und Metallbearbeitung: DBNPA sowie die Formaldehydabspalter HPT und MBO für höchstens fünf Jahre als Substitutionskandidaten genehmigt, HPT nicht für Brennstoffschutz — Rechtsakte (EU) 2026/373, 385, 577 und 599
Im Februar und März 2026 entschied die Kommission über drei Wirkstoffe, die die Ausschlusskriterien der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erfüllen. Die Durchführungsverordnung 2026/577 genehmigt 2,2-Dibrom-2-cyanacetamid (DBNPA) für die Produktart 11 nur zur kurzfristigen (bis zu 14 Tage) Konservierung von Wasser in geschlossenen und offenen Kühlsystemen. Die Verordnungen 2026/373 und 2026/385 genehmigen Formaldehyd, freigesetzt aus den Reaktionsprodukten von Paraformaldehyd und 2-Hydroxypropylamin im Verhältnis 1:1 (HPT) und 3:2 (MBO); der Beschluss 2026/599 genehmigt HPT für die Produktart 6 (Brennstoffschutz) nicht.
- DBNPA (EG 233-539-7, CAS 10222-01-2, Reinheit mindestens 98,0 %): Die ECHA stellte endokrinschädigende Eigenschaften für Menschen und Nichtzielorganismen fest. In beiden Anwendungen — geschlossene und offene Systeme — wurden je 96 Wirkstoffe als Alternativen geprüft — Oxidationsmittel erwiesen sich als zu korrosiv und unverträglich mit Wasseraufbereitungszusätzen, die übrigen wirken zu langsam; nichtchemische Verfahren (UV, Elektrolyse, Membranfiltration, Wärmebehandlung u. a.) gelten nur als Ergänzung. Bei offenen Kühlsystemen gab das Risiko der Ausbreitung von Legionellen den Ausschlag.
- Die Genehmigung von DBNPA gilt vom 1. Juli 2027 bis 30. Juni 2032, nur für industrielle und berufsmäßige Verwender. Mit DBNPA behandelte oder es enthaltende Waren dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, und ein Mitgliedstaat darf ein Produkt nur zulassen, wenn auf seinem Gebiet die Bedingungen von Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b oder c der Verordnung 528/2012 erfüllt sind.
- HPT und MBO sind als karzinogen der Kategorie 1B eingestuft. Dennoch wurden sie vom 1. Juni 2027 bis 31. Mai 2032 genehmigt: HPT für die Produktarten 2, 11 und 13, MBO für 2, 6, 11, 12 und 13 — u. a. für Reinigungsformulierungen in Metallbearbeitungssystemen, Kühlflüssigkeiten in geschlossenen Systemen sowie Metallbearbeitungs- und Schneidflüssigkeiten, MBO auch für Brennstoffschutz und Schleimbekämpfung in Offshore-Ölförderanlagen. Beide sind UVCB-Stoffe, daher wird die Mindestreinheit mit 1 000 g/kg angegeben.
- HPT wurde für die Produktart 6 abgelehnt, weil die Mehrheit der Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Biozidprodukte MBO als geeignete und ausreichende Alternative für den Brennstoffschutz ansah — entgegen dem ECHA-Gutachten vom 23. November 2023, das MBO als Alternative nicht geprüft hatte (selbst der Antragsteller räumte ein, MBO sei die am besten geeignete biozide Lösung für den Brennstoffschutz). Zudem wurde nicht nachgewiesen, dass HPT zur Abwehr einer ernsten Gefahr unerlässlich ist, und wegen des ungeklärten Risikos aus endokrinschädigenden Eigenschaften kann das Risiko nicht als vernachlässigbar gelten. Für Labore, die Metallbearbeitungsflüssigkeiten und Brennstoffe prüfen, zeigt das, welche Konservierungsmittel nach 2027 auf dem Markt bleiben.