Bixlozon — neues Herbizid bis 21. April 2036 genehmigt: Reinheit ≥ 960 g/kg, Verunreinigung TBAB bis 2 g/kg; EFSA — LC-MS/MS mit LOQ 0,01 mg/kg in Lebens- und Futtermitteln, Metabolit 2,4-Dichlorbenzoesäure im Grundwasser bis 2,88 µg/L, keine Daten zur Wirkung der Wasserchlorung
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/747 der Kommission, veröffentlicht am 1. April 2026, genehmigt den neuen Wirkstoff Bixlozon (Herbizid, Antragsteller FMC International Switzerland Sarl, berichterstattender Mitgliedstaat die Niederlande) vom 21. April 2026 bis 21. April 2036. Grundlage ist die EFSA-Schlussfolgerung vom 2. Oktober 2024 zu Bodenanwendungen in Wintergetreide, Winterraps und Mais. Bis zum 21. April 2028 muss der Antragsteller bestätigende Informationen vorlegen — unter anderem zur Spezifikation der kommerziellen Produktion, zur Toxizität mehrerer Metaboliten und zur Wirkung der Wasseraufbereitung auf Rückstände.
- Anhang: Bixlozon, 2-(2,4-Dichlorbenzyl)-4,4-dimethylisoxazolidin-3-on, CAS-Nr. 81777-95-9, CIPAC nicht zugeteilt; Reinheit ≥ 960 g/kg, Verunreinigung TBAB (N,N,N-Tributylbutan-1-aminiumbromid) höchstens 2 g/kg im technischen Material. Die Mitgliedstaaten müssen auf Beistoffe (Verordnung (EU) 2023/574), Rückstände in Folgekulturen mit Wartezeiten bis zur Aussaat sowie den Schutz von Wasserorganismen und Nichtziel-Landpflanzen achten.
- Methoden (EFSA): Bixlozon-Rückstände in Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen Ursprungs — LC-MS/MS, LOQ 0,01 mg/kg in jeder Produktgruppe (Datenlücke: Extraktionseffizienz in wasserreichen Produkten); in tierischen Erzeugnissen 5-Hydroxy-Bixlozon — QuEChERS und LC-MS/MS, LOQ 0,01 mg/kg, Konjugate nach Hydrolyse — 0,005 mg/kg in Milch (ohne Validierung durch ein unabhängiges Labor). Boden 0,005 mg/kg, Oberflächen- und Trinkwasser 0,1 µg/L, Luft 0,36 µg/m³, Körperflüssigkeiten 0,05 mg/L. Eine Methode für TBAB in der Formulierung fehlt.
- Referenzwerte (EFSA): ADI 0,29 mg/kg KG pro Tag, ARfD 0,75 mg/kg KG, AOEL 0,20 und AAOEL 0,53 mg/kg KG pro Tag; orale Resorption 70 %. Rückstandsdefinition für die Überwachung in Pflanzen — Bixlozon, in tierischen Erzeugnissen — 5-Hydroxy-F9600 frei und konjugiert, ausgedrückt als Bixlozon. Verbraucherrisikobewertung nicht abgeschlossen: Daten fehlen zum natürlichen Vorkommen von 2,2-Dimethyl-3-OH-propionsäure (bis 0,3 mg/kg in Maiskörnern) und Dimethylmalonsäure sowie zur Toxizität von fünf Metaboliten.
- Umwelt (EFSA): 2,4-Dichlorbenzoesäure überschreitet in der FOCUS-Modellierung in den meisten Szenarien 0,1 µg/L im Grundwasser (bis 2,88 µg/L), gilt aber als gesundheitlich nicht relevanter Metabolit. Daten zur Ozonung des Wassers reichten aus, zur Chlorung nicht, daher wurde das Risiko über Trinkwasser nicht abschließend bewertet. Hohes Risiko für Wasserorganismen bei allen Anwendungen außer Mais; ein geringes chronisches Risiko für Bienen wurde nicht nachgewiesen. Bixlozon erfüllt nicht die Kriterien für einen endokrinen Disruptor.