Bakteriophagen gegen Salmonella Enteritidis bei Geflügel (Proteon, Łódź): Identifizierung per phagenspezifischer PCR, PFU-Zählung im Doppelagar-Plaquetest — mindestens 6 × 10⁶ PFU/l im Tränkwasser
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1390 der Kommission, veröffentlicht am 16. Juli 2025, lässt bis zum 5. August 2035 eine Zubereitung aus vier lytischen Bakteriophagen PCM F/00069, PCM F/00070, PCM F/00071 und PCM F/00097 des Unternehmens Proteon Pharmaceuticals aus Łódź als zootechnischen Zusatzstoff zur Verringerung der Umweltkontamination mit Salmonella Enteritidis durch Geflügel zu — nur im Tränkwasser, in einer Mindestdosis von 2 × 10⁶ PFU je Vogel und Tag. Der Zulassungsinhaber muss die Selektion phagenresistenter Salmonella-Varianten überwachen.
- Methoden im Anhang (Einzelheiten beim EU-Referenzlabor): Identifizierung — phagenspezifische PCR; Phagenzahl im Zusatzstoff und im Tränkwasser — Doppelagar-Plaquetest (Plaques, PFU). Laut EURL-Bericht (EFSA-Gutachten von 2021) wurde die Methode in einem Labor validiert und verifiziert; eine weitere Validierung durch das Netz der nationalen Referenzlabore war nicht nötig. Flüssiger Zusatzstoff: ≥ 5 × 10⁷ PFU/ml, Phagen im Verhältnis 1:1:1:1.
- Frühere EFSA-Daten: fünf Chargen 1,14–3,23 × 10⁸ PFU/ml; Endotoxine 12–1645 IU/ml (Mittel 528), bestimmt mit Amöbozytenlysat-Tests; Haltbarkeit 12 Monate bei 2–10 °C, bei 5 °C Verluste < 0,5 log nach 12 Monaten. Der Wirtsstamm S. Gallinarum PCM B/00111 ist gegen Ciprofloxacin und Streptomycin resistent, in 12 Chargen des Zusatzstoffs wurden aber keine lebensfähigen Zellen gefunden.
- Wirksamkeit (EFSA-Gutachten vom 26. November 2024): Bei mit S. Enteritidis 012PP2014 infizierten Legehennen sank die Salmonella-Zahl in Stiefeltupfern z. B. von 7,98 auf 2,96 log10 MPN/g (Tag 48), bei Zuchthennen von 7,74 auf 3,50 log10 MPN/g. In einem In-vitro-Test an 72 S.-enterica-Stämmen aus Geflügel hemmten die Phagen 52 von 55 Enteritidis-Stämmen, 2 von 7 Typhimurium und keinen von 3 Infantis und 3 Virchow — für andere Serotypen zog die EFSA keine Schlüsse.
- Der Antragsteller zog die Angabe verbesserter Leistung sowie die Anträge für Ziervögel und flüssige Ergänzungsfuttermittel zurück. Etikett: Der Zusatzstoff darf übliche Hygienebedingungen der Haltung nicht ersetzen. Die Zubereitung gilt als potenziell haut- und atemwegssensibilisierend.