Bacillus velezensis CECT 5940 (Ecobiol) für Legegeflügel und ein neuer Name für den früheren Bacillus amyloliquefaciens: Sporen auf Trypton-Soja-Agar nach EN 15784 gezählt, Dosis 1 × 10⁹ KbE/kg Futter
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1036 der Kommission, veröffentlicht am 8. Mai 2026, lässt bis zum 28. Mai 2036 eine Zubereitung aus B. velezensis CECT 5940 (Inhaber: Evonik Operations) als Darmflorastabilisator für Legegeflügel mit 1 × 10⁹ KbE/kg Alleinfuttermittel zu. In den Zulassungen 2020/1395 und 2021/2050 ersetzt sie den Namen Bacillus amyloliquefaciens durch B. velezensis und vereinheitlicht die Schutzmaßnahmen für Anwender.
- Methoden: Zählung — Spatelverfahren auf Trypton-Soja-Agar (EN 15784); Identifizierung — DNA-Sequenzierung oder Pulsfeld-Gelelektrophorese PFGE (CEN/TS 17697). Der Zusatzstoff enthält mindestens 1 × 10⁹ KbE/g lebensfähige Sporen. Das EU-Referenzlabor hielt die Schlussfolgerungen der am 16. Juli 2008 von der EFSA geprüften Bewertung für gültig.
- EFSA-Daten für drei Handelsformen (Ecobiol, Ecobiol 500, Ecobiol Plus): in je 5 Chargen 1,1–1,5 × 10⁹, 2,3–2,5 × 10⁹ und 1,0–1,3 × 10¹⁰ KbE/g; in einer Charge Cadmium 0,22 mg/kg, Clostridium spp. < 1,8 MPN/g, Bacillus cereus < 100 KbE/g. Die Tabelle des Gutachtens nennt PCDD/F 0,30 und die Summe PCDD/F + PCB 0,16 ng WHO-TEQ/kg.
- Wirksamkeit: Von fünf Versuchen an Legehennen wurden zwei ausgeschlossen — in einem führte Federpicken zu Mortalität und Merzung von bis zu 6,25 % in der Kontrollgruppe, der andere (Infektion mit Salmonella Enteritidis, 42 Tage, drei Wiederholungen je Gruppe) eignete sich nicht zur Bewertung der Leistung. Die übrigen drei dauerten 84 Tage ab der 25. Lebenswoche. In der Tabelle des Gutachtens ergaben Futteranalysen in Versuch 1 3,5 × 10⁶, 1,4 × 10⁷ und 1,0 × 10⁸ KbE/kg bei beabsichtigten 0, 1,0 × 10⁸ und 1,0 × 10⁹, in Versuch 3 — 8,6 × 10⁹ bei beabsichtigten 1,0 × 10⁹; der Text des Gutachtens stellt fest, dass die Keimzahlen im Futter analytisch bestätigt wurden.
- Anwender: Die Zubereitung reizt die Augen nicht, ist aber haut- und atemwegssensibilisierend; in ihrer Antwort vom 9. Januar 2026 bestätigte die EFSA, dass dies auch für ihre Gutachten von 2020 und 2021 gilt. Daher verlangen alle Zulassungen Atem- und Hautschutz, und der Zusatzstoff aus 2021/2050 erhielt die Nummer 4b1822. Nach den alten Vorschriften: Zusatzstoff und Vormischungen vor dem 28. November 2026, Futtermittel vor dem 28. Mai 2027 hergestellt.