ATEX: EN 14983:2024 (Geräte und Schutzsysteme für die Grubengasabsaugung in untertägigen Bergwerken) im Verzeichnis harmonisierter Normen; die Konformitätsvermutung aus der Ausgabe 2007 ist am 1. Oktober 2026 erloschen
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/597 der Kommission, veröffentlicht am 1. April 2025, nimmt in das Verzeichnis harmonisierter Normen zur Richtlinie 2014/34/EU (Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1668) die Norm EN 14983:2024 „Explosionsschutz in untertägigen Bergwerken – Geräte und Schutzsysteme für die Grubengasabsaugung“ als Zeile 42a auf. Zeile 42 mit der Ausgabe EN 14983:2007 streicht er ab 1. Oktober 2026.
- Grundlage: Normungsauftrag C(2023) 4798 vom 20. Juli 2023 an CEN und CENELEC zur Richtlinie 2014/34/EU; auf dieser Grundlage überarbeitete CEN die EN 14983:2007, und die Kommission bewertete die neue Ausgabe gemeinsam mit CEN und stellte fest, dass sie die Anforderungen von Anhang II der Richtlinie erfüllt. Die Einhaltung der EN 14983:2024 begründet die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Anforderungen ab der Veröffentlichung des Beschlusses, der am selben Tag in Kraft trat.
- Übergang: Die Streichung der Zeile 42 (EN 14983:2007) wurde aufgeschoben, damit sich die Hersteller auf die neue Ausgabe vorbereiten können — Nummer 1 des Anhangs gilt ab 1. Oktober 2026. Ab diesem Tag begründet nur EN 14983:2024 die Konformitätsvermutung mit der ATEX-Richtlinie für Geräte und Schutzsysteme zur Grubengasabsaugung.
- Anwendungsbereich laut Eintrag EVS-EN 14983:2024 (gültig ab 1. November 2024, ersetzt EVS-EN 14983:2007; ICS-Gruppe 73.100.20, der Richtlinie 2014/34/EU zugeordnet): Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme für die Grubengasabsaugung in Bergwerken, einschließlich Anforderungen an ihre Konstruktion und Überwachung, mit Verweis auf EN 1127-2:2014. Die Norm gilt nicht für Grubengasverwertungsanlagen hinter der Verwertungs-Absperreinrichtung.
- Für Laboratorien und benannte Stellen, die Geräte zur Grubengasabsaugung prüfen, ist nun allein die Ausgabe 2024 die Fundstelle mit Konformitätsvermutung; der Beschluss nennt keine technischen Unterschiede zwischen den Ausgaben 2007 und 2024, und der EVS-Eintrag gibt nur den Anwendungsbereich an.