Anorganisches Arsen (Summe aus As(III) und As(V)) in Fisch und Meeresfrüchten: Höchstgehalte von 0,050 mg/kg für Kopffüßer bis 1,5 mg/kg für Kaisergranat und Langusten; die Bestimmung erfordert Speziation, meist HPLC-ICP-MS
Die Verordnung (EU) 2025/1891 der Kommission, veröffentlicht am 18. September 2025, ergänzt die Verordnung (EU) 2023/915 um Höchstgehalte für anorganisches Arsen in Fischfleisch, Krebstieren, Muscheln und Kopffüßern (mg/kg Frischgewicht). Lebensmittel, die vor dem 8. Oktober 2025 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum im Verkehr bleiben.
- Höchstgehalte (mg/kg Frischgewicht): Fischfleisch — 0,10, für Seeteufel und Kathetostoma giganteum, Plattfische (Pleuronectiformes), Schellfisch, Atlantischen Hering, Rochen und Haie 0,50 (bei Fischen, die als Ganzes verzehrt werden, gilt der Wert für den ganzen Fisch); Krebstiere — Krabben, krabbenartige Krebstiere und Garnelen 0,10, Kaisergranat und Langusten 1,5, übrige 0,20 (Muskelfleisch aus Extremitäten und Hinterleib, ohne Kopfbruststück); Kammmuscheln 0,10 (bei der Großen Pilgermuschel nur Schließmuskel und Gonade), übrige Muscheln 0,50; Kopffüßer 0,050 (ohne Eingeweide).
- Die Werte gelten für anorganisches Arsen, also die Summe aus As(III) und As(V); der Grenzwert für Gesamtarsen in Salz (0,50 mg/kg) bleibt bestehen und wird zu Nummer 3.4.9. Für getrocknete, verdünnte, verarbeitete und zusammengesetzte Lebensmittel gilt Artikel 3 Absätze 1 und 2 der Verordnung 2023/915. Bisher betrafen die Höchstgehalte für anorganisches Arsen Lebensmittel terrestrischen Ursprungs (Verordnungen 2015/1006 und 2023/465).
- Methoden nach dem EFSA-Gutachten von 2023: Gesamtarsen wird nach Mineralisierung mit HG-AAS oder ICP-MS bestimmt; anorganisches Arsen erfordert Speziation — Extraktion (Methanol, Wasser oder ein Gemisch, schwach sauer, oder mikrowellengestützte alkalische Solubilisierung, bei der Arsenit zu Arsenat oxidiert wird), Trennung an einer Anionenaustausch-HPLC-Säule und ICP-MS-Detektion. Arsen hat nur ein Isotop, daher ist Isotopenverdünnung nicht möglich; zunehmend wird ICP-MS/MS mit Sauerstoff in der Reaktionszelle eingesetzt, das As⁺ von Masse 75 auf 91 verschiebt (⁷⁵As¹⁶O⁺).
- Begründung (Erwägungsgründe des Rechtsakts): In ihrem am 28. November 2023 angenommenen Gutachten verwendete die EFSA einen BMDL05 von 0,06 µg/kg Körpergewicht pro Tag; die Expositionsmargen für Erwachsene lagen bei 2–0,4 für Durchschnittsverzehrer und 0,9–0,2 für das 95. Perzentil, was die EFSA als gesundheitlich bedenklich ansah. Der EFSA-Bericht von 2021 wies darauf hin, dass Fisch und andere Meeresfrüchte in einigen Ländern zu den wahrscheinlichen Quellen der Exposition Erwachsener gegenüber anorganischem Arsen gehören.