Mutterkornalkaloide in Futtermitteln: Empfehlung (EU) 2026/1243 ersetzt die Empfehlung von 2012 — sechs Epimerenpaare mit LC-MS/MS bei einer Bestimmungsgrenze von höchstens 5 μg/kg und Bestimmung der Sklerotien
Die Empfehlung (EU) 2026/1243 der Kommission vom 11. Juni 2026, veröffentlicht am 15. Juni, empfiehlt das Monitoring von Mutterkornalkaloiden in Futtermitteln und ersetzt die Empfehlung 2012/154/EU. Grundlage ist das am 30. November 2023 angenommene EFSA-Gutachten, wonach Mutterkornalkaloide in Futtermitteln ein Gesundheitsrisiko für Rinder und Schweine darstellen.
- Mindestumfang: Ergocristin/Ergocristinin, Ergotamin/Ergotaminin, Ergocryptin/Ergocryptinin (α- und β-Isomere), Ergometrin/Ergometrinin, Ergosin/Ergosinin und Ergocornin/Ergocorninin. Empfohlen werden außerdem Ergovalin/Ergovalinin (Gräser mit Endophyten), Agroclavin, Dihydroergosin (Claviceps africana — relevant für importierte Futtermittel) und Lolitrem B.
- Empfohlene Methode: LC-MS/MS mit einer Bestimmungsgrenze von 5 μg/kg oder darunter je Mutterkornalkaloid; andere Methoden, sofern sie für einzelne Alkaloide (oder Epimerenpaare) zuverlässige Ergebnisse liefern. Nach Möglichkeit ist der Sklerotiengehalt der Probe zu bestimmen, um den Zusammenhang zwischen Sklerotien und Alkaloidgehalten besser zu verstehen. Probenahme nach der Verordnung (EG) Nr. 152/2009.
- Das Monitoring umfasst Getreide und Folgeprodukte, Gräser und Folgeprodukte einschließlich Grünfutter sowie Mischfuttermittel; die Ergebnisse gehen im SSD2-Format bis zum 30. Juni 2028 an die EFSA. Die EFSA sah besonderen Datenbedarf bei Grünfutter und Sorghum sowie bei Ergovalin in Grünfutter — mit Angaben zu Feuchtegehalt, Zieltieren und Art des Mischfutters (Allein- oder Ergänzungsfutter).
- Im Gutachten von 2024 legte das CONTAM-Gremium Referenzpunkte für die Summe der Alkaloide in Alleinfuttermitteln fest: Schweine und Ferkel 0,6 mg/kg, Masthühner 2,1, Legehennen 3,7, Enten 0,2, Rinder 0,1 und Schafe 0,3 mg/kg. Für die Expositionsabschätzung lagen 19 023 Analysenergebnisse aus 1580 Proben vor; den Übergang aus Futtermitteln in Lebensmittel tierischen Ursprungs hielt es für vernachlässigbar.