Lupinen und Lebensmittel aus Lupinen: Empfehlung (EU) 2026/1241 — Monitoring von neun Chinolizidinalkaloiden mit LC-MS/MS, Bestimmungsgrenze etwa 1 mg/kg in Samen und 0,05 mg/kg in Milch
Die Empfehlung (EU) 2026/1241 der Kommission vom 11. Juni 2026, veröffentlicht am 15. Juni, fordert Mitgliedstaaten und Lebensmittelunternehmer auf, Chinolizidinalkaloide in Lupinen und Lebensmitteln aus Lupinen zu überwachen und die Faktoren für hohe Gehalte zu untersuchen. Die Daten sollen die EFSA-Bewertung von 2019 ergänzen, die das Risiko nicht vollständig charakterisieren konnte.
- Mindestumfang: Albin, Anagyrin, Angustifolin, Lupanin, Isolupanin, Multiflorin, 13α-Hydroxylupanin, Lupinin und Spartein — Alkaloide in den Samen der für Futter- und Lebensmittel relevanten Lupinenarten. Überwacht werden u. a. getrocknete Samen, Mehl, Lupinen in Dosen und Gläsern, Brot und feine Backwaren mit Lupinen (auch Vormischungen), Ei-, Kaffee-, Milch- und Fleischersatz sowie Lupinenproteinpulver für Shakes.
- Wegen des Übergangs aus Futtermitteln in Lebensmittel tierischen Ursprungs, insbesondere Milch, sind auch Lebensmittel von Tieren zu überwachen, die Futter mit Lupinen erhielten. Empfohlene Methode ist LC-MS/MS; die Bestimmungsgrenze je Alkaloid soll etwa 1 mg/kg für Lupinensamen und Lebensmittel aus Lupinen, 0,2 mg/kg für lupinenhaltige Lebensmittel und 0,05 mg/kg für Milch und andere Lebensmittel tierischen Ursprungs betragen. Probenahme nach der Verordnung (EG) Nr. 333/2007.
- Die Daten des Vorjahres gehen jeweils bis zum 30. Juni an die EFSA (SSD-Format) — mit der Lupinenart, sofern bekannt, und bei Süß- oder Bitterlupinen mit einer Beschreibung der Verfahren, denen die Samen (z. B. Einweichen, Kochen) unterzogen wurden, sowie der Verfahren, mit denen Lebensmittel aus Lupinen zur Senkung des Alkaloidgehalts behandelt wurden.
- In seinem Gutachten von 2019 nahm das CONTAM-Gremium die niedrigste wirksame orale Einzeldosis von 0,16 mg Spartein/kg Körpergewicht als Referenzpunkt für die akute Exposition; für die chronische Exposition legte es keinen fest. Die berechneten Expositionsabstände können auf ein Risiko für manche Verbraucher hinweisen, etwa beim Verzehr nicht entbitterter Samen, entbitterter Samen mit hohem Alkaloidgehalt oder von Fleischimitaten aus Lupinen.