Alpha-Galactosidase und Xylanase (Capsozyme SB Plus) auch für Puten: Aktivität in GALU und AXC kolorimetrisch bestimmt — an p-Nitrophenyl-α-D-galactopyranosid, Weizenarabinoxylan und Azoxylan
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1772 der Kommission, veröffentlicht am 24. Juli 2026, lässt bis zum 13. August 2036 eine Zubereitung aus Alpha-Galactosidase aus Aspergillus tubingensis ATCC SD 6740 und Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma orientale CBS 139997 (früher T. longibrachiatum zugeordnet) als Verdaulichkeitsförderer für Mastputen und zur Zucht aufgezogene Puten zu. Mindestgehalt: 14 GALU und 18 AXC/kg Alleinfuttermittel.
- Kontrollmethoden: Xylanase — enzymatische Reaktion mit kolorimetrischer Bestimmung an einem Substrat mit Weizenarabinoxylan (Zusatzstoff und Vormischungen) oder Azoxylan (Mischfuttermittel); Alpha-Galactosidase — kolorimetrische Methode mit dem Substrat para-Nitrophenyl-alpha-D-galactopyranosid. 1 AXC setzt 0,058 µmol/min reduzierende Zucker (als Xylose) aus Weizenarabinoxylan bei pH 4,7 und 30 °C frei; 1 GALU baut 1 µmol/min Substrat bei pH 5,5 und 37 °C ab. Das EU-Referenzlabor erstellte keinen neuen Bericht — es hielt die Schlussfolgerungen der 2020 von der EFSA geprüften Bewertung für gültig.
- Fester Zusatzstoff: mindestens 40 GALU/g und 50 AXC/g; je 2 % Fermentationsprodukt, 95 % Kieselgur und 1 % Dextrin. EFSA-Daten: in 6 Chargen 42–45 GALU/g und 52–57 AXC/g; in 3 Chargen Blei 0,69–1,4 mg/kg, Cadmium 0,21–0,41 mg/kg, Arsen 0,8–0,94 mg/kg, Quecksilber < 0,050 mg/kg, Staubungspotenzial 104–132 mg/m³ (Stauber-Heubach). Einzige Änderung gegenüber der früheren Bewertung ist ein anderes Antischaummittel in der Fermentation.
- Die Sicherheit für Puten bewertete die EFSA anhand eines früheren Verträglichkeitsversuchs an Masthühnern, die Wirksamkeit durch Übertragung der Ergebnisse von Hühnern (zwei Langzeitversuche und ein Bilanzversuch mit 14 GALU und 18 AXC/kg). Der Antragsteller schlug auch einen Höchstwert von 20 GALU und 25 AXC/kg vor, den die EFSA als sicher ansah; der Rechtsakt nennt nur den Mindestgehalt.
- Anwender: Der Zusatzstoff ist atemwegssensibilisierend, die Exposition durch Einatmen gilt als Risiko; zu Haut- und Augenreizung sowie Hautsensibilisierung zog die EFSA keine Schlussfolgerungen. Der Rechtsakt verlangt Atem-, Augen- und Hautschutz, wenn Verfahren die Risiken nicht beseitigen. Dieselbe Zubereitung war bereits für Masthühner und zur Eiablage aufgezogene Hühner, Geflügelarten von geringerer Bedeutung und Ziervögel zugelassen.