Beförderung gefährlicher Güter: Änderungen von ADR und ADN sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten — Ratsbeschluss (EU) 2026/2233 verpflichtet die Mitgliedstaaten, sie zu unterstützen
Der Beschluss (EU) 2026/2233 des Rates vom 28. September 2026, veröffentlicht am 2. Oktober, legt den Standpunkt der Union fest: Zustimmung zu den im Zweijahreszeitraum 2024–2026 angenommenen Änderungen der Anlagen A und B des ADR und der dem ADN beigefügten Verordnung. Laut Verwahrernotifikation der UN treten die ADR-Änderungen am 1. Januar 2027 in Kraft, sofern sie nicht bis 1. Oktober 2026 abgelehnt werden.
- Die ADR-Änderungen billigte die UNECE-Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) auf ihrer 118. und 119. Tagung; Frankreich übermittelte den Text, der UN-Generalsekretär verteilte ihn am 1. Juli 2026 (Notifikation C.N.252.2026.TREATIES-XI.B.14). Eine Änderung gilt als angenommen, sofern nicht binnen drei Monaten mindestens ein Drittel der Vertragsparteien – oder fünf, wenn ein Drittel mehr als fünf ausmacht – widerspricht.
- Die Änderungen der ADN-Verordnung umfassen zwei Notifikationen: vom 1. Juli 2026 (auf der 35. Tagung am 30. Januar 2026 angenommen, Widerspruchsfrist 1. Oktober) und vom 1. September 2026 (Ergänzung zur Angleichung an das geänderte ADR und RID, Frist 1. Dezember). In beiden Fällen schlägt der Generalsekretär das Inkrafttreten am 1. Januar 2027 vor.
- Die Union ist nicht Vertragspartei von ADR und ADN, die Änderungen wirken sich aber auf das EU-Recht aus: Die Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland verweist auf ADR, RID und ADN, und die Kommission passt ihre Anhänge an den wissenschaftlich-technischen Fortschritt an. Alle Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des ADR, 13 von ihnen des ADN.
- Die Änderungstexte enthalten die UNECE-Dokumente ECE/TRANS/WP.15/274 mit Corr.1 und Add.1 (ADR) sowie ECE/ADN/79 und ECE/ADN/79/Add.1 (ADN). Eine Mitteilung über die angenommenen Änderungen mit dem Datum ihres Inkrafttretens soll im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.