6-Phytase aus Trichoderma reesei CBS 126897 verlängert und auf Ziervögel, Saugferkel und andere Schweinearten ausgeweitet: Aktivität in FTU kolorimetrisch nach EN ISO 30024 bestimmt, feste Formen mit einem Staubungspotenzial von 0 mg/m³
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/91 der Kommission, veröffentlicht am 15. Januar 2026, verlängert bis zum 4. Februar 2036 die Zulassung einer Zubereitung aus 6-Phytase aus genetisch verändertem Trichoderma reesei CBS 126897 (Inhaber: AB Enzymes Finland) für Geflügel, Absetzferkel, Mastschweine und Sauen, weitet sie auf Ziervögel, Saugferkel und Schweinearten von geringerer Bedeutung aus und hebt die Verordnung (EU) Nr. 292/2014 auf. Eine am 11. August 2026 veröffentlichte Berichtigung ändert im Anhang die Beschreibung der Formen in „feste Formen und flüssige Formen“.
- Methode: 6-Phytase in Zusatzstoff, Vormischungen und Mischfuttermitteln wird kolorimetrisch anhand der enzymatischen Reaktion mit Phytat bestimmt — EN ISO 30024. 1 FTU setzt 1 µmol anorganisches Phosphat pro Minute aus Natriumphytat bei 37 °C und pH 5,5 frei. Mindestaktivität des Zusatzstoffs: 5 000 FTU/g. Das EU-Referenzlabor hielt die Schlussfolgerungen der Methodenbewertung aus den früheren Zulassungen für gültig.
- Mindestgehalte (FTU/kg Alleinfuttermittel): Geflügel außer zur Eiablage oder Zucht aufgezogenem sowie Ziervögel 250, Lege- oder Zuchtgeflügel 150, Saug- und Absetzferkel 500, Mastschweine und Sauen 250. Die EFSA hielt den Zusatzstoff bei 2 500 FTU/kg für Geflügel und 1 750 FTU/kg für Schweine für sicher (2013 bewertete Verträglichkeitsversuche). Laut Gutachten beschränkte die bisherige Zulassung die Verwendung auf Futter mit mehr als 0,23 % phytingebundenem Phosphor und nannte empfohlene Höchstdosen — der neue Anhang enthält keine solchen Bestimmungen.
- EFSA-Daten: Auf dem Markt sind vier Formen — zwei feste (Quantum Blue 5 G, granuliert, und 40 P) und zwei flüssige (5 L und 10 L), mit Spezifikationen des Antragstellers von 5 000, 40 000, 5 000 und 10 000 FTU/g; die Zusammensetzung wurde seit der ersten Zulassung geändert, die Chargenergebnisse wurden vertraulich behandelt. Staubungspotenzial der festen Formen 0 mg/m³ (Stauber-Heubach), Partikel unter 63 µm 0,0004 % (5 G) und 9,7 % (40 P). Trichodermin wurde in den Enzymkonzentraten nicht nachgewiesen, ebenso wenig lebende Zellen oder DNA des Stammes; Daten zu Peptaibolen wurden nicht vorgelegt.
- Anwender: Alle Formen sind atemwegssensibilisierend, die festen Formen stauben jedoch nicht, sodass ein Einatmen unwahrscheinlich ist; zu Haut- und Augenreizung keine Schlussfolgerungen. Der Rechtsakt verlangt Atemschutz. In der polnischen Fassung von Erwägungsgrund 3 soll die neue Verwendung unter „technologische Zusatzstoffe“ fallen, die englische Fassung und Artikel 2 sprechen von zootechnischen Zusatzstoffen. Nach den alten Vorschriften: Zusatzstoff und Vormischungen vor dem 4. August 2026, Futtermittel vor dem 4. Februar 2027 hergestellt.