3-MCPD und Glycidylester: Höchstgehalte für Beikost, niedrigere für Öle — und eine Regel für indirekte Methoden
Die Verordnung (EU) 2026/1825 der Kommission (ABl. vom 30. Juli 2026) führt ab dem 1. Januar 2027 Höchstgehalte für die Summe aus 3-MCPD und seinen Fettsäureestern (50 µg/kg) sowie für Glycidylfettsäureester (25 µg/kg) in Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder ein. Zudem senkt sie die Höchstgehalte für Öle und Fette, die zur Herstellung solcher Lebensmittel bestimmt sind.
- Für pflanzliche Öle und Fette, Fischöle und Öle anderer Meeresorganismen, die zur Herstellung solcher Lebensmittel bestimmt sind, sinkt der Höchstgehalt für die Summe aus 3-MCPD und Estern ab dem 1. Januar 2027 von 750 auf 500 µg/kg, für Glycidylester von 500 auf 250 µg/kg.
- Neu sind Höchstgehalte für zusammengesetzte Lebensmittel mit mehr als 5 % Fett und zugesetzten Ölen oder Fetten: 1 250 bzw. 2 500 µg 3-MCPD-Summe je kg Fett (je nach verwendeten Ölen) und 1 000 µg Glycidylester je kg Fett; der 3-MCPD-Wert gilt nicht für panierte vorgebratene und gebratene Fleisch- und Fischerzeugnisse, weil die Faktoren dieser Kontamination beim Braten noch nicht bekannt sind.
- Laut den Erwägungsgründen bestimmen amtliche Kontrolllabore Glycidylester routinemäßig mit indirekten Methoden, bei denen aufgrund analytischer Umwandlung auch 3-MBPD- und 3-MIPD-Fettsäureester miterfasst werden, vor allem in Ölen von Meeresorganismen; der Höchstgehalt für Glycidylester bezieht sich daher auf die Summe aus Glycidyl-, 3-MBPD- und 3-MIPD-Estern, bei direkten Methoden auf die untere Konzentrationsgrenze dieser Summe.
- Grundlage sind das EFSA-Gutachten von 2016 und dessen Aktualisierung für 3-MCPD von 2017: Glycidylester sind genotoxisch und krebserregend, für 3-MCPD und seine Ester legte die EFSA eine tolerierbare tägliche Aufnahme von 2,0 µg/kg Körpergewicht fest; die Verordnung stellt zudem klar, dass der Wert für „andere Öle“ auch raffiniertes Olivenöl umfasst.
Quelle: Dziennik Urzędowy Unii Europejskiej — rozporządzenie Komisji (UE) 2026/1825