3-Phytase aus Komagataella phaffii CECT 13171 (4a50): Aktivität nach EN ISO 30024 im Zusatzstoff, in Vormischungen und Futtermitteln, 500 FTU/kg für Geflügel und Mastschweine, 1000 FTU/kg für Legehennen — Zulassung erst nach einem zweiten EFSA-Gutachten mit Stammidentifizierung per WGS
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1392 der Kommission, veröffentlicht am 16. Juli 2025, lässt bis zum 5. August 2035 eine Zubereitung aus 3-Phytase (EC 3.1.3.8) aus dem genetisch veränderten Stamm Komagataella phaffii CECT 13171 (Zulassungsinhaber: Fertinagro Biotech S.L.) als Verdaulichkeitsförderer für Mastgeflügel, zur Eiablage oder zur Zucht aufgezogenes Geflügel, Nebengeflügelarten zur Zucht, Legehennen und Mastschweine aller Suidae zu. Im Gutachten vom 27. September 2022 konnte die EFSA weder die Art des Stammes bestätigen noch lebensfähige Zellen im Produkt ausschließen; erst das Gutachten vom 17. September 2024, gestützt auf die Gesamtgenomsequenz und einen neuen Test, stellte den Stamm unter den QPS-Ansatz und hielt den Zusatzstoff für sicher.
- Methode im Anhang für Zusatzstoff, Vormischungen und Mischfuttermittel: kolorimetrische Bestimmung des von der Phytase aus Phytat freigesetzten Phosphats nach EN ISO 30024; 1 FTU ist die Enzymmenge, die bei 37 °C und pH 5,5 pro Minute 1 µmol anorganisches Phosphat aus Natriumphytat freisetzt. Das EURL hielt die Schlussfolgerungen der früheren Bewertung desselben Zusatzstoffs für gültig. Mindestaktivität: feste Form 10 000 FTU/g, flüssige 1000 FTU/ml. Im Gutachten von 2022 gab die EFSA der 3-Phytase die Nummer EC 3.2.1.8 (die Nummer der Xylanase); der Rechtsakt nennt EC 3.1.3.8.
- Zusammensetzung (Gutachten 2022): feste Form FSF10000 — 1,2 % Enzymprotein, 3–7 % Natriumcitrat, 88–92 % Weizenkleie; flüssige FLF1000 — 1,2 g/l Protein, 28–32 % Sorbit, Natriumacetat und Kaliumsorbat. Fünf Chargen: 10 672 FTU/g (10 411–11 125) und 1070 FTU/ml (1008–1101). Metalle, Ochratoxin A, Aflatoxine, DON, Zearalenon, T-2, HT-2 und Fumonisine unter der LOQ; Enterobacteriaceae < 40 KBE/g, Fadenpilze bis 5,2 × 10² KBE/g oder ml, Salmonellen in 25 g nicht nachweisbar. Rekombinante DNA wurde per PCR nicht nachgewiesen (vier Gene, LOD 0,1–10 ng/g oder ml).
- Grund für das zweite Gutachten: 2022 beruhte die Identifizierung auf dem Mapping von Reads und einer Analyse allein der ITS, und beim Test auf lebensfähige Zellen blieb unklar, ob die Positivkontrolle eine mit dem Stamm dotierte Probe war. 2024 legte der Antragsteller eine phylogenomische Analyse von vier Chromosomen (der Stamm gruppiert sich mit zwei bekannten Stämmen — Namen im Gutachten geschwärzt) und einen neuen Test vor: 10 ml Zwischenprodukt in 90 ml YPD-Medium, 4 h bei 30 °C, Ausstrich entsprechend 1 ml und Bebrütung bis zu 10 Tage bei 25 °C, in drei Chargen dreifach — kein Wachstum.
- Mindestgehalte: 500 FTU/kg Futter — Mastgeflügel, zur Eiablage oder zur Zucht aufgezogenes Geflügel, Nebengeflügelarten zur Zucht, Mastschweine aller Suidae; 1000 FTU/kg — Legehennen. Der Antragsteller schlug 375 FTU/kg für Legehennen vor; in einer neuen Studie stieg die scheinbare ileale Phosphorverdaulichkeit von 25,2 auf 36,5 %, der Anteil von Asche und Phosphor in der Tibia änderte sich jedoch nicht, daher konnte die EFSA diese Dosis nicht übernehmen. Die feste Form ist hautsensibilisierend, beide sind potenziell atemwegssensibilisierend: Atem- und Hautschutz.