25-Hydroxycholecalciferol aus Saccharomyces-cerevisiae-Hefe für Fische und übrige Arten: Salmoniden 0,8 mg/kg, drei Methoden von UPLC-UV bis HPLC-MS/MS, und der Rechtsakt beschreibt eine Zubereitung „mit höchstens 1,25 %“, während die EFSA ein Minimum von 1,25 % beschreibt
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2491 der Kommission, veröffentlicht am 11. Dezember 2025, lässt bis zum 31. Dezember 2035 eine Zubereitung von mit Saccharomyces cerevisiae CBS 146008 hergestelltem 25-Hydroxycholecalciferol (Vitamin D) für alle Tierarten außer Geflügel, Schweinen und Wiederkäuern zu, für die der Zusatzstoff bereits zugelassen ist. Die Vorstufe 5,7,24-Cholestatrienol entsteht in der Hefe, wird nach der Extraktion chemisch in 25-Hydroxy-Provitamin D3 und dieses fotochemisch in 25-Hydroxycholecalciferol umgewandelt.
- Methoden im Anhang: im Zusatzstoff Ultrahochleistungsflüssigchromatographie mit spektrophotometrischer Detektion (UPLC-UV), in Vormischungen HPLC-UV, in Mischfuttermitteln und niedrig konzentrierten Vormischungen HPLC mit Tandem-Massenspektrometrie (HPLC-MS/MS). Reinheitskriterien: 25-Hydroxycholecalciferol > 94 %, übrige Sterolderivate je ≤ 1 %, Erythrosin < 5 mg/kg.
- Höchstgehalte an 25-OH-D3: Salmoniden 0,800 mg/kg, andere Fische und Zierfische 0,075 mg/kg, übrige Arten 0,050 mg/kg Alleinfuttermittel. Zusammen mit Vitamin D3 höchstens 1,500 mg (entspricht 60 000 IE) bei Salmoniden, 0,075 mg (3000 IE) bei anderen Fischen und 0,050 mg (2000 IE) bei übrigen Tieren; Umrechnung aus dem Rechtsakt: 40 IE = 0,001 mg Cholecalciferol.
- Beschreibung der Zubereitung: Alle drei Sprachfassungen des Rechtsakts (PL, EN, DE) sprechen von einer Zubereitung „mit höchstens 1,25 %“ 25-Hydroxycholecalciferol, das EFSA-Gutachten e9479 dagegen von dem in der geltenden Zulassung vorgesehenen Mindestgehalt von 1,25 %; in 5 Chargen stellte die EFSA 1,32–1,37 % fest. Eine Berichtigung des Rechtsakts gibt es in CELLAR nicht. Wirkstoff in 5 Chargen: 99,7–100 %, Erythrosin nicht nachgewiesen (Bestimmungsgrenze 0,08 mg/kg); in 3 Chargen wurden weder lebensfähige Zellen noch rekombinante DNA des Produktionsstamms gefunden.
- Verträglichkeitsstudie an Regenbogenforellen: 640 Fische mit 57,6 g Anfangsgewicht in 16 Becken einer Kreislaufanlage, 91 Tage, Futter mit 0, 0,08, 0,80 und 8,00 mg/kg; analysiert wurden 0,680–0,693 mg/kg bei der Zieldosis und 6,54–7,19 mg/kg bei der zehnfachen Dosis. Die EFSA hielt 0,8 mg/kg mit einer Marge von 10 für sicher. Der Zusatzstoff reizt Haut und Augen nicht; zur Sensibilisierung und Wirkung auf die Atemwege konnte die EFSA keine Schlüsse ziehen — Atem- und Hautschutz ist erforderlich.