Deutschland: PFAS-Grenzwert im Trinkwasser gilt, rund 50 Labore sind akkreditiert
Seit dem 12. Januar 2026 darf die Summe von zwanzig PFAS im Trinkwasser 0,1 µg/l nicht überschreiten. Ein zweiter, strengerer Wert — 0,02 µg/l für vier Verbindungen — folgt 2028.
- Die Akkreditierungsstelle schuf die Voraussetzungen für die Akkreditierung der PFAS-Analytik unmittelbar nach Veröffentlichung der novellierten Trinkwasserverordnung — die Untersuchungen starteten also mit der Regel, nicht danach.
- Bundesweit sind derzeit rund 50 Prüflabore für die PFAS-Analytik nach der Verordnung akkreditiert.
- Die zweite Stufe ist PFAS-4 — PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS — mit einer Summe von 0,02 µg/l ab dem 12. Januar 2028.