DAkkS ordnet flexible Geltungsbereiche neu: Kategorien A, B und C
Ein einheitliches System für alle Akkreditierungsnormen ersetzt die bisherigen Einstufungen I, II und III. Das Labor nimmt technische Änderungen im Rahmen seiner Kategorie eigenverantwortlich vor.
- Ein flexibler Geltungsbereich erlaubt Änderungen des technischen Umfangs — etwa eine weitere Matrix oder eine modifizierte Methode — ohne für jede Änderung eine neue Urkunde.
- Die bisherigen Kategorien III, I und II werden durch A, B und C ersetzt; die neue Einteilung gilt für alle Akkreditierungsnormen, nicht nur für Prüflaboratorien.
- Für die Planung wichtig: Bestehende Geltungsbereiche bleiben gültig, die Umstellung erfolgt anlassbezogen bei der nächsten Änderung, ohne festes Enddatum.