DAkkS: Die Zeit vom Abschluss der Begutachtung bis zur Akkreditierungsurkunde sank von durchschnittlich 235 Tagen 2024 auf 112–118 Tage; die Bundesregierung bereitet eine erneute Anpassung der DAkkS-Gebühren vor
Die DAkkS hat am 29. September 2026 ein Interview ihres Geschäftsführers mit der QZ (vom 18. August) zur DAkkS-Reform veröffentlicht. Danach hat sich die Zeit bis zur Urkunde halbiert, und das gesamte Verfahren lässt sich im DAkkS-PORT abwickeln; die Antwort der Bundesregierung an den Bundestag vom 26. August kündigt eine Anpassung der Gebührenverordnung an.
- Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 21/7731 vom 26. August 2026) hält fest, dass das BMWE Ende März 2026 Eckpunkte für eine Akkreditierungsstrategie und Reformagenda der DAkkS erstellt hat; Ziel ist ein moderner, digitalisierter und dienstleistungsorientierter Anbieter eines breiten Portfolios an Akkreditierungsleistungen. Spezielle Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten der DAkkS wurden mangels Erforderlichkeit bisher nicht eingeleitet; eine erneute Anpassung der Gebührenverordnung (AkkStelleGebV), in der die Stundensätze festgelegt sind, ist in Vorbereitung.
- Im Interview sagt der Geschäftsführer (seit Juni 2026), die 235 Tage vom Abschluss der Begutachtung bis zur Urkunde seien der Durchschnitt 2024, aktuell liege man bei 112 bis 118 Tagen, wobei ein Teil davon auf Korrekturmaßnahmen beim Kunden entfällt. Im DAkkS-PORT stellen Kunden den Antrag, reichen Unterlagen ein, rufen Berichte und die Urkunde ab; ein Bereich für Begutachtende entsteht. Das Potenzial künstlicher Intelligenz sieht er vor allem bei der Dokumentenanalyse.
- Zu den Kosten: Die DAkkS muss kostendeckend arbeiten; der Schlüssel zu einem guten Verhältnis von Leistung und Kosten liege weniger im Stundensatz als in der Menge der anfallenden Stunden, eine gezielte KMU-Förderung sei ein politisches Thema. Goldplating und Level Playing Field will er an konkreten Einzelfällen klären, auch in den EA-Gremien.
- Aus den 17 Punkten der Reformagenda hob er drei hervor: den Blick auf das Gesamtsystem, die Digitalisierung und die Weiterentwicklung der DAkkS zu einer Behörde mit Dienstleistungs- und Aufsichtsaufgaben. Die DAkkS ist mit BAM, PTB und DIN Teil der Initiative „QI Digital“, aus der u. a. der digitale Kalibrierschein, das digitale Akkreditierungssymbol und der digitale Produktpass hervorgegangen sind. Laut Antwort der Bundesregierung (Fragen 15 bis 18) wird der Reformprozess unter Einbindung der neuen Interims-Geschäftsführung, aller Gesellschafter sowie der beteiligten Ressorts vorangetrieben.