DAkkS und BSI weiten ihre Zusammenarbeit auf den Cyber Resilience Act aus: Stellen, die die Cybersicherheit von Produkten bewerten, brauchen in Deutschland eine DAkkS-Akkreditierung und eine Notifizierung durch das BSI

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben am 24. September 2026 ihre Verwaltungsvereinbarung erneuert und erweitert. Neben dem Cybersecurity Act (CSA) umfasst sie nun den Cyber Resilience Act (CRA) und kann weitere EU-Verordnungen abdecken.

Quelle: DAkkS — DAkkS und BSI erweitern Zusammenarbeit bei Cybersicherheit (25.09.2026)

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