BfR: Leitlinie zur Bewertung von NIAS in Lebensmittelkontaktmaterialien — mindestens GC-MS und LC-MS
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat am 10. September 2026 eine Leitlinie zur Risikobewertung nicht absichtlich zugesetzter Stoffe (NIAS) in Lebensmittelkontaktmaterialien veröffentlicht. Sie beschreibt Anforderungen an das analytische Screening, die Quantifizierung und die Strukturaufklärung migrierender Stoffe.
- Die Leitlinie dient der Erstellung und Bewertung von Dossiers zu neuen Stoffen für die BfR-Empfehlungen oder Anlage 14 der Bedarfsgegenständeverordnung; für Konformitätsprüfungen ist sie nicht gedacht, ihr Konzept kann aber auch anderen Bewertungen dienen.
- Das NIAS-Screening muss mindestens eine GC-MS- und eine LC-MS-Methode oder gleichwertige Verfahren nutzen und die Wiederfindung bewerten; die Quantifizierung erfordert mindestens eine Einpunkt- (GC) bzw. Dreipunktkalibrierung (LC) mit bekannten Stoffen in der Extrakt- oder Migratmatrix.
- Eine Strukturaufklärung ist immer zu versuchen, wenn eine Migration über 0,15 µg/kg Lebensmittel zu erwarten ist, entsprechend einer Exposition von 0,0025 µg/kg Körpergewicht und Tag; zudem ist der Anteil nicht identifizierter Signale an der Gesamtmenge der migrierenden Stoffe abzuschätzen.
- Bewertet werden NIAS mit einer Molmasse unter 1000 Da, größere Oligomere ebenfalls, wenn sie im Magen-Darm-Trakt abgebaut werden; das BfR wendet in diesem Bereich das TTC-Konzept nicht an, akzeptiert aber die Expositionsschwelle von 0,0025 µg/kg Körpergewicht und Tag für genotoxische Kanzerogene.