Mykotoxine in Pflanzendrinks: BfR untersuchte 162 Proben mit einer für 92 Toxine validierten Multianalytmethode
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlichte am 16. Februar 2026 eine aktualisierte Bewertung von Mykotoxinen in Soja-, Mandel- und Haferdrinks. Das Nationale Referenzlabor für Mykotoxine und Pflanzentoxine am BfR entwickelte und validierte vollständig eine Multianalytmethode für 92 Mykotoxine und Pflanzentoxine mit Bestimmungsgrenzen teilweise deutlich unter 1 µg/kg.
- Die Proben (162, davon 92 aus 2024 und 70 aus 2025) wurden in Berlin gekauft, ausgewählt wurden die Produkte mit den höchsten Marktanteilen. Die Validierung erfolgte nach der Verordnung (EU) 2023/2782; in Sojadrinks umfasste sie 90 Analyten, weil sie für Phomopsin A und Nivalenol nicht möglich war. Der Datensatz umfasste 14 836 Einzelergebnisse.
- Aflatoxin B1 wurde in 31 von 39 Mandeldrinks nachgewiesen, Ochratoxin A in 33 von 39 Mandel- und 23 von 29 Sojadrinks, Deoxynivalenol in 67 von 86 Haferdrinks und T-2- und HT-2-Toxin in allen 86 Haferdrinks; gefunden wurden unter anderem auch Enniatine in Haferdrinks und Sterigmatocystin in allen drei Drinksorten.
- Mittelwerte nach dem „modified lower bound“-Ansatz (Werte unter der Nachweisgrenze als null, zwischen Nachweis- und Bestimmungsgrenze als Nachweisgrenze): Aflatoxin B1 in Mandeldrinks 8 ng/kg (max. 55 ng/kg), Deoxynivalenol in Haferdrinks 2 900 ng/kg (max. 35 000 ng/kg), Summe T-2 und HT-2 470 ng/kg (max. 2 300 ng/kg).
- In einem Sojadrink wurden Atropin und Scopolamin wiederholt in Gehalten gefunden, bei denen laut BfR gesundheitliche Beeinträchtigungen in Betracht zu ziehen sind; für Aflatoxin B1 in Mandeldrinks stufte das BfR die Wahrscheinlichkeit gesundheitlicher Beeinträchtigungen bei Kindern als „mittel“ ein, für Ochratoxin A, Deoxynivalenol sowie T-2/HT-2 als gering oder unwahrscheinlich.
Quelle: BfR — Stellungnahme 009/2026: Mykotoxine in Soja-, Mandel- oder Haferdrinks (16.02.2026)