BfR zu Chemikalien in Textilien: REACH-Grenzwerte für 33 CMR-Stoffe, 75 mg/kg für Formaldehyd, 0,1 Gewichtsprozent für neun Phthalate — und erste Ergebnisse zur Freisetzung von Azofarbstoffen aus Polyester und Baumwolle
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat am 6. Oktober 2026 Fragen und Antworten zu Chemikalien in Kleidung und anderen Textilien veröffentlicht — von Farbmitteln über Hilfsstoffe in der Produktion bis zu Ausrüstungsmitteln, die Stoffe zum Beispiel wasserabweisend oder knitterfrei machen. Das BfR fasst die geltenden Vorschriften zusammen und erklärt, wovon das Risiko abhängt: ob ein Stoff aus dem Textil freigesetzt wird und ob er über die Haut oder durch Einatmen aufgenommen wird.
- Laut BfR wurden im Rahmen von REACH für 33 in Textilien eingesetzte Stoffe, die das Erbgut verändern, Krebs erzeugen oder die Fortpflanzung gefährden können, Grenzwerte festgelegt. Für Formaldehyd in Bekleidung gilt seit November 2020 ein Grenzwert von 75 mg/kg, in Jacken, Mänteln und Polsterungen seit November 2023 — die Verordnung (EU) 2018/1513 ließ dort übergangsweise 300 mg/kg zu. Seit August 2026 gilt für die Freisetzung von Formaldehyd aus Produkten, einschließlich Textilien, zudem ein Grenzwert von 0,08 mg/m³ bei der Prüfung in einer Prüfkammer.
- Für neun als reproduktionstoxisch eingestufte Phthalate (DEHP, DBP, BBP, DIBP, DMEP, DIPP, DnPP, DnHP sowie 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C6-8-verzweigte Alkylester, C7-reich) gilt in Textilien ein Grenzwert von 0,1 Gewichtsprozent — laut BfR faktisch ein Verwendungsverbot, da für die weichmachende Funktion üblicherweise 20–40 % im Kunststoff erforderlich sind. Phthalate können in PVC- bzw. Plastisol-Aufdrucken vorkommen. Nonylphenol und seine Ethoxylate beschränkt REACH unter anderem bei der Textil- und Lederverarbeitung sowie in Textilerzeugnissen, wenn sie in Gewässer gelangen können.
- Azofarbstoffe: Die Azobindung kann unter anderem durch Bakterien auf der Haut gespalten werden, wobei primäre aromatische Amine freigesetzt werden, von denen einige das Erbgut verändern oder krebserregend sind — deshalb sind einige hundert Azofarbstoffe in Textilien seit Jahrzehnten faktisch verboten. Erste Ergebnisse eines BfR-Forschungsprojekts zur Freisetzung von Farbstoffen aus Textilien: Aus Polyester wird kaum Farbstoff freigesetzt, aus Baumwollgewebe bei den meisten Proben nur eine sehr geringe Menge, vereinzelt zeigen Proben mit hohem Baumwollanteil jedoch eine stärkere Freisetzung.
- Antimon aus der Polyesterherstellung (Antimontrioxid) verbleibt in geringen Mengen in der Kleidung; nach Modellrechnungen des BfR wird über Textilien selbst unter vorsichtigen Annahmen nur etwa 1 % der von der WHO als unbedenklich eingestuften Tagesdosis aufgenommen. Flammschutzmittel können bis zu 20 % des Gewichts eines Kleidungsstücks ausmachen; als Biozide werden am häufigsten Silber und Silberverbindungen, quartäre Ammoniumverbindungen, Isothiazolinone und Pyrethroide eingesetzt. Vorgeschrieben ist auf dem Etikett nur die Faserzusammensetzung — die verwendeten Chemikalien müssen nicht angegeben werden.