BfR aktualisiert FAQ zu Bisphenol A: Das Verbot in Lebensmittelkontaktmaterialien wird mit einer Nachweisgrenze von 1 µg/kg geprüft, ein Monitoring-Entwurf verlangt ab 10 µg/kg im Lebensmittel die Klärung der Quelle
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlichte am 7. September 2026 umfassend überarbeitete Fragen und Antworten zu Bisphenol A (BPA) in Alltagsprodukten, die die Fassung vom 13. Juli 2023 ersetzen. Behandelt werden u. a. das Verbot nach Verordnung (EU) 2024/3190, analytische Anforderungen und das geplante Monitoring.
- Das BPA-Verwendungsverbot nach Verordnung (EU) 2024/3190 gilt für Klebstoffe, Gummi, Ionenaustauscherharze, Kunststoffe, Druckfarben, Silikone, Lacke und Beschichtungen, nicht für Papier und Pappe. Es gilt eine allgemeine Übergangsfrist von 18 Monaten, für einzelne Verwendungen 36 Monate, teils mit 12-monatiger Abverkaufsfrist; in dieser Zeit gelten die bisherigen Grenzwerte, z. B. für Kunststoff ein Übergang von höchstens 50 µg/kg Lebensmittel.
- Nach Artikel 9 der Verordnung 2024/3190 wird mit einer vom EU-Referenzlabor für Lebensmittelkontaktmaterialien entwickelten oder empfohlenen Methode geprüft, ob ein Material kein BPA enthält oder freisetzt; die Nachweisgrenze beträgt 1 µg/kg (sofern Anhang II oder die Methode des Referenzlabors nichts anderes vorsieht), der Gehalt wird mit einem Extraktionsverfahren geprüft, Ergebnisse werden nach Verordnung (EU) Nr. 10/2011 angegeben. Mit BPA hergestellte Mehrweg-Gegenstände durften bis 20. Juli 2026, professionelle Ausrüstung zur Lebensmittelherstellung bis 20. Januar 2028 erstmals in Verkehr gebracht werden und spätestens bis 20. Januar 2029 im Verkehr bleiben.
- Laut BfR wird im zuständigen Ausschuss der Europäischen Kommission über eine Monitoring-Empfehlung für BPA in Materialien, im Übergang in Lebensmittel oder Simulanzien und in Lebensmitteln beraten; nach dem aktuellen Entwurf soll bei mehr als 10 µg/kg Lebensmittel die Herkunft des BPA geklärt werden.
- Das BfR hat eine Datenerhebung zur Exposition begonnen; erste Erkenntnisse zeigen, dass die BPA-Aufnahme über die Nahrung für den Großteil der Bevölkerung unter dem vom BfR verwendeten TDI von 200 ng/kg Körpergewicht und Tag liegt, Unsicherheiten bestehen für Kinder und Jugendliche. Für Spielzeug galt bisher ein Freisetzungsgrenzwert von 40 µg/l Schweiß- oder Speichelsimulanz (Richtlinie 2017/898), für Thermopapier seit 2020 ein Höchstgehalt von 0,02 Gewichtsprozent.