Schweineschlachtkörper-Klassifizierung in Tschechien: sieben Verfahren für Schlachtkörper von 60–120 kg — neues FOM II, aktualisierte Formeln für ZP, das Ultraschallgerät IS-D-05 und das Nadelgerät IS-D-15; manuelles ZP-Verfahren nur in Schlachthöfen mit bis zu 200 Schweinen pro Woche
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/241 der Kommission, veröffentlicht am 10. Februar 2025, lässt in Tschechien sieben Verfahren zur Bewertung des Muskelfleischanteils von Schweineschlachtkörpern zu und hebt die Entscheidung 2005/1/EG auf, die sechs zugelassen hatte. Neu ist Fat-O-Meater II (FOM II); für das Zwei-Punkte-Messverfahren, Ultra-sound IS-D-05 und Needle IS-D-15 wurden aktualisierte Formeln genehmigt, FOM, HGP 4 und Ultra FOM 300 bleiben. Alle Formeln gelten für Schlachtkörper von 60 bis 120 kg.
- Manuelle Verfahren und optische Sonden: ZP (Lineal, Messung an der Spaltlinie) Y = 61,84184 − 0,46816·BF + 0,07998·MD, wobei BF die minimale Fettdicke mit Schwarte über dem Musculus gluteus medius und MD der kürzeste Abstand vom kranialen Ende dieses Muskels zum dorsalen Rand des Wirbelkanals ist; FOM (Sonde 6 mm, Siemens-Fotodiode SFH 950/960, Bereich 3–103 mm, Messung 6,5 cm neben der Mittellinie zwischen der zweit- und drittletzten Rippe) Y = 70,28164 − 0,75376·S + 0,00270·M; HGP 4 (Sonde 5,95 mm, 0–120 mm, 7 cm, zwischen der dritt- und viertletzten Rippe) Y = 69,11354 − 0,67804·S + 0,00432·M.
- Ultraschall: Ultra FOM 300 — Sonde 3,5 MHz, Messung „P2“ 7 cm neben der Mittellinie zwischen der zweit- und drittletzten Rippe, Y = 66,78382 − 0,80922·S + 0,04746·M; IS-D-05 — Abtastung mit 3 × 100 Impulsen bei 4 MHz, BF und MD 7 cm neben der dorsalen Mittellinie, Y = 69,17386 − 0,83174·BF + 0,03530·MD. Nadelsonden: IS-D-15 — Nadel mit etwa 140 mm Einstichtiefe, Optik zur Messung des reflektierten Lichts und berührungsloser Tiefenmessung auf 46 µm genau, Messung 7,5 cm neben der Mittellinie, Y = 67,86508 − 0,74820·BF + 0,04786·MD; das neue FOM II — optische Sonde mit Messer, Tiefe 0–125 mm, 6,5 cm, Y = 65,73183 − 0,75225·BF + 0,07957·MD.
- Aufmachung (Artikel 2): Schlachtkörper ohne Ohren — Warmgewicht = Gewicht ohne Ohren + 0,274 kg; mit Flomen — Gewicht = 1,65651 + 0,96139 × Gewicht mit Flomen; trifft beides zu, gilt die zweite Formel plus 0,274 kg. Das ZP-Verfahren darf nur in Schlachthöfen verwendet werden, in denen der Jahresdurchschnitt der wöchentlichen Schlachtungen 200 Schweine nicht übersteigt. Jede Änderung eines Verfahrens oder Geräts erfordert einen Durchführungsbeschluss der Kommission.
- Grundlage der Zulassung: Tschechien legte im Protokoll nach Artikel 11 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1182 die Zerlegeversuche und Gleichungen vor. Nach Anhang V dieser Verordnung muss die Stichprobe mindestens 120 Schlachtkörper umfassen (oder 50 bei Kombination der Zerlegung mit einer nationalen Schnellmethode nachweislich mindestens gleicher Genauigkeit), und ein Verfahren wird zugelassen, wenn der RMSEP aus vollständiger Kreuzvalidierung oder einem Testsatz von mindestens 60 Schlachtkörpern unter 2,5 liegt. Unterschiedliche Aufmachungen im Test dürfen nicht zu unterschiedlichen Klassifizierungsergebnissen führen.