Tschechien: Wasserzähler für „nicht sauberes Wasser“ sind seit 1. Januar 2026 eichpflichtig, Eichgültigkeit 5 Jahre — ČMI erläutert, was für bereits eingebaute Zähler gilt
Das Tschechische Metrologieinstitut (ČMI) hat am 2. Oktober 2026 Hinweise zu Wasserzählern für anderes Wasser als kaltes Trinkwasser und Warmwasser veröffentlicht. Seit dem 1. Januar 2026 sind sie in Tschechien eichpflichtige Messgeräte mit einer Eichgültigkeit von 5 Jahren; neu beschaffte Zähler müssen bauartzugelassen sein.
- Eingeführt hat die Änderung die tschechische Verordnung Nr. 127/2024 Slg., die ab 1. Juli 2024 die Liste der eichpflichtigen Messgeräte (Verordnung Nr. 345/2002 Slg.) änderte. Die neue Position 2.1.1 c) erfasst Wasserzähler mit Ausnahme mechanischer und statischer Zähler für kaltes Trinkwasser und Warmwasser; Bauartzulassung und Eichpflicht für diese Position wurden auf den 1. Januar 2026 verschoben. Die Eichgültigkeit beträgt 5 Jahre — wie bei mechanischen Trinkwasserzählern, gegenüber 8 Jahren bei statischen.
- Die Pflicht gilt für Zähler, die als eichpflichtige Messgeräte im Sinne von § 3 Abs. 3 des tschechischen Metrologiegesetzes verwendet werden. Wer einen vor dem 1. Januar 2026 eingebauten Zähler innerhalb von 90 Tagen (bis 31. März 2026) bei einer autorisierten Eichstelle oder beim ČMI zur Eichung angemeldet hat, durfte ihn bis zum Abschluss des Verfahrens weiter nutzen. Ein solcher Zähler braucht keine Bauartzulassung, muss aber eine Genauigkeitsprüfung nach den metrologischen Anforderungen des ČMI bestehen (Allgemeinverfügung Nr. 0111-OOP-C035-26).
- Wer den Zähler nicht fristgerecht angemeldet hat, begeht seit dem 1. April 2026 eine Ordnungswidrigkeit, wenn er ihn in dieser Funktion weiter nutzt; die Eichung kann er weiterhin beantragen, wenn er belegt, dass der Zähler vor dem 1. Januar 2026 in Betrieb war (z. B. durch das Messgeräteverzeichnis oder Liefer- und Einbauunterlagen). Eine gültige frühere Eichung für sauberes Wasser oder eine EU-Ersteichung nach Richtlinie 2014/32/EU wird bis zu ihrem Ablauf anerkannt.
- Ab dem 1. Januar 2026 für diese Funktion beschaffte Zähler brauchen eine tschechische Bauartzulassung; das ČMI veröffentlicht die erteilten Zertifikate in seiner Datenbank. Das ČMI hat die Hinweise gemeinsam mit dem Amt ÚNMZ und mit Auslegung des Industrie- und Handelsministeriums erarbeitet, weil den Nutzern — so das Institut — das Wissen über die neuen Pflichten und die Anwendung der Übergangsbestimmungen fehlte.
Quelle: ČMI — Informace k vodoměrům na nečistou vodu (2.10.2026), z dokumentem PDF 09-2026