Funkgeräte kommen ohne Cybersicherheitsprüfung nicht auf den Markt

Seit dem 1. August 2025 muss jedes in der EU verkaufte Funkgerät Cybersicherheitsprüfungen bestehen. Es geht um den Schutz des Netzes, personenbezogener Daten und des Geldes der Nutzer.

Quelle: CEN-CENELEC

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