China: CNAS gibt neue Regeln für Einsprüche, Beschwerden und Streitigkeiten heraus, CNAS-R03:2026 — Beschwerden nur noch gegen bereits akkreditierte Stellen und zehn Gründe für ihre Nichtannahme
Die chinesische Akkreditierungsstelle CNAS hat am 28. September 2026 ihr Schreiben vom 22. September zur Herausgabe von CNAS-R03:2026 veröffentlicht; das Dokument ersetzt die Ausgabe von 2019 und gilt ab dem Tag der Herausgabe. Die beigefügte Gegenüberstellung der Änderungen in 31 Positionen zeigt einen engeren Rahmen für Einsprüche und Beschwerden sowie neue Regeln gegen den Missbrauch des Beschwerderechts.
- Das Schreiben Nr. 69 des CNAS-Sekretariats richtet sich an Zertifizierungsstellen, Labore, Inspektionsstellen sowie Validierungs- und Verifizierungsstellen; das Dokument steht auf der CNAS-Website unter den allgemeinen Regeln zum Download. Ein Einspruch ist nun gegen fünf Arten von Entscheidungen möglich: Ablehnung eines Antrags, Änderung des Akkreditierungsumfangs, Versagung, Aussetzung und Entzug der Akkreditierung — die Ablehnung der Fortsetzung einer Begutachtung, die Forderung nach Korrekturmaßnahmen und „sonstige Maßnahmen, die die Akkreditierung behindern“ entfielen gegenüber der Liste von 2019.
- Der Einspruch ist binnen 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Entscheidung einzulegen, mit einer auf die Grundlagen der CNAS-Entscheidung bezogenen Begründung, echten Nachweisen und Firmenstempel. Er wird innerhalb von 60 Arbeitstagen nach Annahme bearbeitet, verlängerbar um höchstens 6 Monate, deren Gründe dem Einspruchsführer schriftlich mitgeteilt werden; der Einspruchsausschuss tagt mit mindestens 5 Mitgliedern, und kommt binnen 45 Arbeitstagen kein Quorum zustande, wird schriftlich entschieden, wobei mehr als 2/3 der Abstimmenden zustimmen müssen.
- Beschwerden werden nur gegen die CNAS und ihre Mitarbeitenden (zu Akkreditierungstätigkeiten und Verstößen gegen Regeln oder Verfahren) sowie gegen die Tätigkeit bereits akkreditierter Stellen im Rahmen der Akkreditierungsanforderungen und des Akkreditierungsumfangs angenommen; Hinweise zu antragstellenden Stellen werden im Begutachtungsverfahren berücksichtigt, Beschwerden, die Kunden akkreditierter Stellen betreffen (z. B. von ihnen zertifizierte Organisationen), fallen aus dem Rahmen. Beschwerdeführende müssen Identitätsangaben und ein konkretes Anliegen nennen; der neue Abschnitt 6.3.2 nennt zehn Gründe für die Nichtannahme, u. a. falsche Angaben, eine bereits von Gericht, Schiedsstelle oder Verwaltungsbehörde angenommene oder behandelte Sache, mehr als drei Jahre seit Kenntnis oder Kennenmüssen der Rechtsverletzung sowie massenhafte oder abgesprochene Beschwerden gegen dieselbe Stelle in kurzer Zeit.
- Neu sind zudem gemeinsame Beschwerden (mit zwei Vertretern), die Zusammenführung von Beschwerden mit neuen Tatsachen, die Förderung gütlicher Einigung und die Regel, dass hartnäckige böswillige Anzeigen nicht angenommen werden und rechtliche Folgen haben können; eine Beschwerde gegen eine akkreditierte Stelle kann zunächst diese selbst auf Verlangen der CNAS bearbeiten, die Untersuchung dauert in der Regel bis zu 90 Arbeitstage. Der Verweis auf ISO/IEC 17011 wurde durch die identische GB/T 27011 ersetzt; die Norm definiert Beschwerde (3.20) als Unzufriedenheit mit Tätigkeiten der Akkreditierungsstelle oder einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle und Einspruch (3.21) als Antrag auf erneute Prüfung einer ungünstigen Akkreditierungsentscheidung.
Quelle: CNAS — 关于修订发布CNAS-R03:2026《申诉、投诉和争议处理规则》的通知 (认可委(秘)〔2026〕69号, 22.09.2026; z zestawieniem zmian)