CNAS gibt neue CNAS-CL01-A018:2026 für Bauprüflabore heraus: ab 2027 dürfen Rohdaten nicht überschrieben werden, neue Personalanforderungen, Übergang bis 31. März 2029
Die chinesische Akkreditierungsstelle CNAS veröffentlichte am 30. September 2026 eine Mitteilung zur CNAS-CL01-A018:2026, den Anwendungserläuterungen der Akkreditierungskriterien für Prüf- und Kalibrierlabore im Bereich Bauprüfung. Das Dokument gilt ab 1. Januar 2027.
- Der Übergang läuft vom 1. Januar 2027 bis 31. März 2029; ab 1. Januar 2027 nimmt CNAS Anträge nach der neuen Fassung an, nach dem 1. Juli 2028 keine Anträge nach der Fassung von 2021 mehr, und ab 1. März 2027 können Begutachtungen vor Ort nach der neuen Fassung erfolgen. CNAS-CL01-A018:2021 tritt am 1. April 2029 außer Kraft; Laboren, die bis 31. März 2029 nicht umgestellt haben, wird die Akkreditierung bis hin zum Entzug ausgesetzt.
- Der neue Abschnitt 7.5.2 legt fest, dass Rohdaten nicht direkt überschrieben oder verändert werden dürfen und jede Änderung eine vollständige, nachvollziehbare Spur hinterlassen muss. Geräte für Vor-Ort-Prüfungen sind vor dem Einsatz und nach der Rückgabe auf Funktion und Rückführbarkeitsstatus zu prüfen (bisher: Funktion und Kalibrierstatus).
- Technischer Leiter, QM-Verantwortlicher, Berichtsprüfer und Zeichnungsberechtigte dürfen das gesetzliche Rentenalter nicht überschreiten; die Leiter müssen mindestens 2 Jahre, die Zeichnungsberechtigten mindestens 1 Jahr ununterbrochen im Labor tätig sein. Personal für Bauprüfungen muss vertraglich beim Labor angestellt sein und ausschließlich dort arbeiten — die Fassung 2026 verbietet die Tätigkeit bei jeder anderen Prüfstelle (bisher: bei einer anderen Stelle derselben Art).
- Ergänzt wurden Anforderungen für Prüfungen im Wasserstraßen- und Straßenbau, z. B. mindestens 8 Personen mit staatlichem Zertifikat als Prüfingenieur für Wasserbauwerke und Baugrund sowie mindestens 10 mit Zertifikat als Prüfingenieur für Straßenbau; Prüfungen des Gebäudeblitzschutzes müssen zusätzlich CNAS-CL01-A003 (elektrische Prüfungen) erfüllen. Laut CNAS-Dokumentenliste vom 27. August 2025 galt die Vorgängerfassung A018:2021 seit 1. Mai 2021.