🌿 Tetrachlorethen (Tetrachlorethylen) in der Luft am Arbeitsplatz — Gaschromatographie ohne Probenanreicherung und mit Anreicherung unter Verwendung von Schwefelkohlenstoff; Norm 2015 zurückgezogen, NDS 85 mg/m³, PN-Z-04118-01

Umwelt PN-Z-04118-01

Kurz gefasst

Bestimmung der Konzentration von Tetrachlorethendämpfen (früher: Tetrachlorethylen) in der Luft am Arbeitsplatz bei der Kontrolle der sanitär-hygienischen Bedingungen: Nach der PKN-Katalogkarte beschreibt die Norm zwei Varianten der Gaschromatographie — ohne Probenanreicherung und mit Anreicherung unter Verwendung von Schwefelkohlenstoff — und schließt sie aus, wenn in der Luft ein Stoff mit gleicher oder ähnlicher Retentionszeit vorhanden ist. Die Prüfung erfolgt nach PN-Z-04118-01:1978 (wersja polska; norma wycofana); Konzentrationsbereiche: von (0,062 – 340) mg/m³ (AB 746) bis (8,5 – 340) mg/m³ (AB 632); obere Grenze bis 1640 mg/m³ (AB 340). Das Verfahren umfasst 5 Schritte; eingesetzt wird sie unter anderem für: Tetrachlorethen in der Luft am Arbeitsplatz — in den Umfängen von 11 Laboratorien (NDS 85 mg/m³ = 12,3 ppm, NDSCh 170 mg/m³, Vermerk „Haut“).

Auf einen Blick

  • Norm: PN-Z-04118-01:1978 (wersja polska; norma wycofana)
  • Kategorie: Umwelt
  • Verfahrensschritte: 5
  • STATUS (Stand der Karten am 30.09.2026): PN-Z-04118-01:1978 ZURÜCKGEZOGEN am 10-09-2015, ohne Feld „Ersetzt durch“; Blatt 02:1983 am selben Tag zurückgezogen, Blatt 00:1978 — am 23-08-2007
  • Ausgabe (aus der PKN-Karte): PN-Z-04118-01:1978, polnische Fassung; Veröffentlichung 08-12-1978, 4 Seiten, KT 159 für chemische und Staubgefährdungen am Arbeitsplatz, ICS 13.040.30; nationale Norm
  • Verfahren (Karte): Gaschromatographie: a) ohne Probenanreicherung, b) mit Anreicherung unter Verwendung von Schwefelkohlenstoff; nicht bei Stoffen mit gleicher oder ähnlicher Retentionszeit

Übersicht

WAS DIESE NORM BESCHREIBT. Anwendungsbereich aus der PKN-Katalogkarte, vollständig (unsere Übersetzung): „Gegenstand der Norm ist die Bestimmung von Tetrachlorethylen in der Luft am Arbeitsplatz mit folgenden Verfahren: a) Gaschromatographie ohne Probenanreicherung, b) Gaschromatographie mit Probenanreicherung. Die Verfahren dienen zur Bestimmung der Konzentration von Tetrachlorethylendämpfen in der Luft am Arbeitsplatz bei der Kontrolle der sanitär-hygienischen Bedingungen. Diese Verfahren sollten nicht angewendet werden, wenn Stoffe mit gleicher oder ähnlicher Retentionszeit wie Tetrachlorethylen vorhanden sind, die das Chromatogramm des zu bestimmenden Stoffes überdecken.“ Der Titel ergänzt, dass die Anreicherung mit Schwefelkohlenstoff erfolgt. „Czterochloroetylen“ (Tetrachlorethylen) ist der alte Name von Tetrachlorethen [127-18-4]; das NDS-Verzeichnis führt es unter dem heutigen Namen (Pos. 512). Die Karte nennt weder Sorbens, Luftvolumen, Detektor, Säule noch Bestimmbarkeit. Den Normtext (4 Seiten) hatten wir nicht.

GRENZWERTE. Nach der Verordnung des Ministers für Familie, Arbeit und Sozialpolitik vom 26. März 2026 (Gesetzblatt 2026, Pos. 447, Anhang, Pos. 512) beträgt für Tetrachlorethen [127-18-4] der NDS 85 mg/m³ (12,3 ppm) und der NDSCh 170 mg/m³ (24,6 ppm); das Verzeichnis führt dazu den Vermerk „Haut“.

STATUS (Stand der Karten am 30.09.2026). Die Karte von PN-Z-04118-01:1978 (polnische Fassung) trägt die Überschrift „Zurückgezogen“: Veröffentlichung 08-12-1978, „Datum der Zurückziehung: 10-09-2015“, 4 Seiten, Preisgruppe B, Sektor Gesundheit, Umwelt und Medizin, KT 159 für chemische und Staubgefährdungen am Arbeitsplatz, ICS 13.040.30; eine nationale Norm ohne die Felder „Übernimmt“ und „Ersetzt durch“. Die PKN-Suche nach „PN-Z-04118“ (30.09.2026) zeigt drei Blätter der Reihe, alle zurückgezogen: 00:1978 (allgemeine Festlegungen und Anwendungsbereich — zurückgezogen am 23-08-2007), 01:1978 und 02:1983 („…mit Probenanreicherung unter Verwendung von Cumol“; laut Karte — zur Bestimmung der Konzentration von Tetrachlorethylendämpfen in der Luft am Arbeitsplatz bei der Kontrolle der sanitär-hygienischen Bedingungen; zurückgezogen am 10-09-2015 — am selben Tag wie Blatt 01). Die PKN-Suche nach „czterochloroetylenu“ (30.09.2026) zeigt sechs Einträge, und keiner ist eine gültige Norm zur Bestimmung dieses Stoffes am Arbeitsplatz: drei Blätter dieser Reihe, die zurückgezogene PN-Z-04237:1994 (Dichlormethan, 1,2-Dichlorethan, Trichlorethylen und Tetrachlorethylen in der Außenluft), die zurückgezogene PN-Z-02021:1998 (Filter von Atemschutzgeräten) und PN-EN ISO 105-D01:2010 (Textilien — Farbechtheit gegen chemische Reinigung); die Suche nach „tetrachloroetenu“ ergibt keine Treffer. Tetrachlorethen erfasste auch PN-Z-04325:2006 (chlorierte aliphatische Kohlenwasserstoffe mit passiver Probenahme), aber ihre Karte nennt „Datum der Zurückziehung: 17-10-2022“.

WIE VIELE LABORATORIEN UND IN WELCHER FORM (Kopie der Datenbank der Akkreditierungsumfänge, Datenstand bis 17.09.2026, gelesen am 30.09.2026). Alle Schreibweisen der Nummer 04118-01: 13 Datensätze bei 11 Laboratorien, also 12 Positionen — die Kopie teilt eine Position von AB 886 in zwei Datensätze, und AB 591 hat zwei Positionen (Masse in der Probe „ohne Punkte 2.2.7 und 2.2.12“ und Konzentration, berechnet nach „Punkten 2.2.7 und 2.2.12“); in den aktuellen PCA-Dokumenten steht die Nummer 12-mal. Schreibweisen: „PN-Z-04118-01:1978“ — AB 340, AB 583 und AB 869, „PN-Z-04118-01-1978 Punkt 2.2.7“ mit Anweisung PA-31 Ausgabe 7 vom 24.01.2025 — AB 719, „PN-78/Z-04118.01“ — AB 622, AB 632 und AB 746, „PN-78/Z-04118/01“ — AB 581 und AB 886 (mit Verfahren PB-02 Ausgabe 12 vom 16.10.2023), „PN-78/Z -04118/01“ und „PN-78/ Z -04118/01“ — AB 591, „PN-78-Z-04118-01“ — AB 1642. Der Reiter „Laboratorien“ sucht Schreibweisen, die mit „PN-Z-04118-01“ BEGINNEN (die Form aus dem PKN-Katalog, die häufigste einzelne Form in den Umfängen), und zeigt 4 der 11 Laboratorien (AB 340, AB 583, AB 719, AB 869) — geprüft mit der Abfrage des Reiters auf dem Produktivserver labcoda.pl am 30.09.2026: 4; unter „PN-78/Z-04118.01“ sind es 3, unter „PN-78/Z-04118/01“ — 2. Aktuelle Umfänge auf den PCA-Seiten (gelesen am 30.09.2026, Ausgaben vom 26.11.2025 bis 18.08.2026): alle Positionen stehen in den gültigen Ausgaben, jedes der 22 Zahlenpaare der Bereiche aus der Kopie kommt im aktuellen Dokument vor, und keine Position ist ausgesetzt.

MATRIX, TECHNIK UND BEREICHE. Luft am Arbeitsplatz — alle 11 Laboratorien. Technik: GC-FID — 11 Laboratorien. Konzentrationsbereiche in mg/m³ geben 8 Laboratorien an: untere Grenzen von 0,062 mg/m³ (AB 746) und 0,10 mg/m³ (AB 1642) über 1,03 mg/m³ (AB 340) und 1,7 mg/m³ (AB 583) bis 5,5 mg/m³ (AB 591) und 8,5 mg/m³ (AB 632), also bis 1/10 des NDS; obere Grenzen von 340 mg/m³ (AB 632, AB 746) bis 1640 mg/m³ (AB 340). AB 886 gibt den Bereich in ppm an, (0,03 – 145) ppm, AB 719 und AB 869 nur die Masse in der Probe. Sieben Laboratorien geben neben mg/m³ auch ppm an (AB 340, AB 581, AB 583, AB 591, AB 632, AB 746, AB 1642).

NEBEN DIESER NORM. Tetrachlorethen in der Luft am Arbeitsplatz ohne dieses Blatt bestimmen 24 Laboratorien: nach dem zurückgezogenen Blatt 02:1983 (mit Cumol; Schreibweise „PN-83/Z-04118/02“ oder „PN-Z-04118-02:1983“) — 7: AB 562 (mit Verfahren PB_42, (5 – 4000) mg/m³), AB 647, AB 875, AB 882 (zwei Positionen: GC-FID mit Verfahren PB-01 und Methode OSHA 1001:1999 sowie GC-MS mit PB-10), AB 1144, AB 1207 (GC-MS, mit PB-06A, ab 0,33 mg/m³) und AB 1302; nach PN-Z-04325:2006 mit Verfahren PB-17-27 — AB 522 (dieselbe Norm steht dort auch bei Trichlorethen; laut ihrer Karte ein Verfahren mit passiver Probenahme der Dämpfe von 14 chlorierten aliphatischen Kohlenwasserstoffen, darunter Tetrachlorethen, an Aktivkohle, Desorption mit Schwefelkohlenstoff und Gaschromatographie, Bestimmbarkeit von 0,1 bis 3 mg/m³, ZURÜCKGEZOGEN am 17-10-2022); nach dem Verfahren aus der Zeitschrift „Medycyna Pracy“ 2023, 74 (1), S. 53–62 mit Anweisung IN-59 — AB 300 ((0,6 – 579) mg/m³); nach Hausverfahren — 14 Laboratorien (AB 481, AB 484, AB 487, AB 489, AB 802, AB 849, AB 869, AB 940, AB 1024, AB 1037, AB 1065, AB 1169, AB 1183, AB 1257; bei den meisten in einer Position zusammen mit anderen Lösemitteln, bei AB 1065 und AB 1183 — GC-MS); im flexiblen Umfang — AB 934. Beide Positionen von AB 522 sind vom 18.08.2026 bis 14.02.2027 AUSGESETZT (fette Kursivschrift und Fußnote im aktuellen PCA-Dokument, gelesen am 30.09.2026); die übrigen Zeilen sind nicht ausgesetzt. Blatt 01 und Blatt 02 stehen in keiner Position zusammen.

WO EIN SCHEINBAR KORREKTES ERGEBNIS LEICHT ENTSTEHT. Erstens — welche Variante: Die Norm hat zwei Varianten (ohne Anreicherung und mit Anreicherung unter Verwendung von Schwefelkohlenstoff), und die Umfänge sagen nicht, welche das Laboratorium anwendet, obwohl davon die kleinste bestimmbare Konzentration abhängt; AB 591 und AB 719 zitieren bestimmte Punkte (2.2.7, 2.2.12), deren Inhalt wir nicht kennen. Zweitens — koeluierende Stoffe: Die Karte schließt das Verfahren bei Stoffen mit gleicher oder ähnlicher Retentionszeit aus; mit einem Flammenionisationsdetektor bestätigt die Retentionszeit allein die Identität nicht — bei Lösemittelgemischen lohnt die Frage nach der Bestätigung. Drittens — Blatt 01 gegenüber 02: Die Konzentration von Tetrachlorethen steht in den Umfängen auch nach dem zurückgezogenen Blatt 02 (mit Cumol) — einer anderen Variante des Verfahrens, bei ähnlicher Schreibweise (PN-83/Z-04118/02). Viertens — Einheiten: Der NDS ist in mg/m³ und in ppm angegeben (85 mg/m³ = 12,3 ppm), und die Laboratorien geben Bereiche in beiden an — vergleichen Sie in einer Einheit. Fünftens — Vermerk „Haut“: Eine Messung in der Luft erfasst die Aufnahme über die Haut nicht.

WAS WIR NICHT ANGEBEN. Den Normtext hatten wir nicht — PKN verkauft ihn (4 Seiten). Wir geben weder die Probenahme ohne und mit Anreicherung, Sorbens, Schwefelkohlenstoffvolumen, Säule und Trennbedingungen, Detektor, Kalibrierung, Bestimmbarkeit, Formel noch Präzision an, auch nicht den Inhalt der Punkte 2.2.7 und 2.2.12.

Prinzip der Methode

Nach der PKN-Katalogkarte werden Tetrachlorethendämpfe in der Luft am Arbeitsplatz gaschromatographisch in einer von zwei Varianten bestimmt: ohne Probenanreicherung oder mit Anreicherung unter Verwendung von Schwefelkohlenstoff; das Verfahren wird nicht angewendet, wenn in der Luft ein Stoff mit gleicher oder ähnlicher Retentionszeit vorhanden ist. Einzelheiten der Probenahme und Trennung GEBEN WIR NICHT AN — den Normtext hatten wir nicht.

Anwendungen

Schlüsselparameter

ParameterWert
STATUS (Stand der Karten am 30.09.2026)PN-Z-04118-01:1978 ZURÜCKGEZOGEN am 10-09-2015, ohne Feld „Ersetzt durch“; Blatt 02:1983 am selben Tag zurückgezogen, Blatt 00:1978 — am 23-08-2007
Ausgabe (aus der PKN-Karte)PN-Z-04118-01:1978, polnische Fassung; Veröffentlichung 08-12-1978, 4 Seiten, KT 159 für chemische und Staubgefährdungen am Arbeitsplatz, ICS 13.040.30; nationale Norm
Verfahren (Karte)Gaschromatographie: a) ohne Probenanreicherung, b) mit Anreicherung unter Verwendung von Schwefelkohlenstoff; nicht bei Stoffen mit gleicher oder ähnlicher Retentionszeit
Grenzwerte (Gesetzblatt 2026, Pos. 447, Pos. 512)NDS 85 mg/m³ (12,3 ppm), NDSCh 170 mg/m³ (24,6 ppm), Vermerk „Haut“
Verbreitung in Akkreditierungsumfängen (gelesen am 30.09.2026)11 Laboratorien, 12 Positionen; Reiter „Laboratorien“ („PN-Z-04118-01“) — 4, ebenso auf dem Produktivserver (30.09.2026)
Konzentrationsbereichevon (0,062 – 340) mg/m³ (AB 746) bis (8,5 – 340) mg/m³ (AB 632); obere Grenze bis 1640 mg/m³ (AB 340)

Norm

Normnummer
PN-Z-04118-01:1978 (wersja polska; norma wycofana)
Titel (PL)
Ochrona czystości powietrza — Badania zawartości czterochloroetylenu — Oznaczanie czterochloroetylenu na stanowiskach pracy metodą chromatografii gazowej bez wzbogacania próbki i z wzbogacaniem przy użyciu dwusiarczku węgla
Title (EN)
Air purity protection — Tests for tetrachloroethylene content — Determination of tetrachloroethylene at workplaces by gas chromatography without sample enrichment and with enrichment using carbon disulphide

Schritt-für-Schritt-Verfahren

  1. Status des Dokuments

    PKN-Karte: PN-Z-04118-01:1978 am 10-09-2015 zurückgezogen, kein Nachfolger auf der Karte (Stand der Karte am 30.09.2026).

  2. Wahl der Variante

    Ohne Probenanreicherung oder mit Anreicherung unter Verwendung von Schwefelkohlenstoff; welche Bedingungen über die Wahl entscheiden, GEBEN WIR NICHT AN.

  3. Probenahme und Probenvorbereitung

    GEBEN WIR NICHT AN — die Karte beschreibt weder die Probenahme noch das Volumen.

  4. Analyse

    Gaschromatographie; nicht anwenden bei Stoffen mit gleicher oder ähnlicher Retentionszeit; in den Umfängen — GC-FID.

  5. Ergebnis

    Konzentration in mg/m³ (oder ppm) zum Vergleich mit dem NDS von 85 mg/m³ und dem NDSCh von 170 mg/m³; die Formel GEBEN WIR NICHT AN.

Erforderliche Geräte und Apparatur

GerätBeispielRichtpreis
Ausrüstung zur LuftprobenahmeOhne oder mit Anreicherung (PKN-Karte); Sorbens, Volumen und Durchfluss GEBEN WIR NICHT AN—
GaschromatographIn den Umfängen aller 11 Laboratorien — Flammenionisationsdetektor (GC-FID)—

Reagenzien, Nährmedien und Verbrauchsmaterialien

ReagenzCASDetails
Schwefelkohlenstoff75-15-0Variante mit Probenanreicherung (Titel der Norm: „unter Verwendung von Schwefelkohlenstoff“); extrem entzündlich und giftig
Tetrachlorethen — Referenzsubstanz127-18-4Kalibrierung; die Konzentrationen der Lösungen GEBEN WIR NICHT AN

Arbeitsschutz und Sicherheit

Häufige Fragen

Welche Norm beschreibt diese Prüfung?

Die Prüfung erfolgt nach PN-Z-04118-01:1978 (wersja polska; norma wycofana) — „Air purity protection — Tests for tetrachloroethylene content — Determination of tetrachloroethylene at workplaces by gas chromatography without sample enrichment and with enrichment using carbon disulphide“.

Wie funktioniert diese Methode?

Nach der PKN-Katalogkarte werden Tetrachlorethendämpfe in der Luft am Arbeitsplatz gaschromatographisch in einer von zwei Varianten bestimmt: ohne Probenanreicherung oder mit Anreicherung unter Verwendung von Schwefelkohlenstoff; das Verfahren wird nicht angewendet, wenn in der Luft ein Stoff mit gleicher oder ähnlicher Retentionszeit vorhanden ist. Einzelheiten der Probenahme und Trennung GEBEN WIR NICHT AN — den Normtext hatten wir nicht.

Wie groß sind Messbereich und Genauigkeit?

STATUS (Stand der Karten am 30.09.2026): PN-Z-04118-01:1978 ZURÜCKGEZOGEN am 10-09-2015, ohne Feld „Ersetzt durch“; Blatt 02:1983 am selben Tag zurückgezogen, Blatt 00:1978 — am 23-08-2007; Ausgabe (aus der PKN-Karte): PN-Z-04118-01:1978, polnische Fassung; Veröffentlichung 08-12-1978, 4 Seiten, KT 159 für chemische und Staubgefährdungen am Arbeitsplatz, ICS 13.040.30; nationale Norm; Verfahren (Karte): Gaschromatographie: a) ohne Probenanreicherung, b) mit Anreicherung unter Verwendung von Schwefelkohlenstoff; nicht bei Stoffen mit gleicher oder ähnlicher Retentionszeit; Grenzwerte (Gesetzblatt 2026, Pos. 447, Pos. 512): NDS 85 mg/m³ (12,3 ppm), NDSCh 170 mg/m³ (24,6 ppm), Vermerk „Haut“.

Wie lange dauert die Prüfung?

Das Verfahren umfasst 5 Schritte. Die Norm gibt nicht für jeden Schritt eine Dauer an — maßgeblich ist das Verfahren des Labors.

Welche Geräte werden benötigt?

Ausrüstung zur Luftprobenahme, Gaschromatograph.

Wo wird diese Prüfung eingesetzt?

Tetrachlorethen in der Luft am Arbeitsplatz — in den Umfängen von 11 Laboratorien (NDS 85 mg/m³ = 12,3 ppm, NDSCh 170 mg/m³, Vermerk „Haut“).

Welche Sicherheitsmaßnahmen gelten?

Schwefelkohlenstoff ist extrem entzündlich und giftig, und Tetrachlorethen trägt im NDS-Verzeichnis den Vermerk „Haut“ — Herstellung der Lösungen unter einem wirksamen Abzug, mit Handschuhen, fern von Zündquellen; FACHLICHER HINWEIS: Die Norm ist seit 2015 zurückgezogen und hat zwei Varianten — prüfen Sie im Bericht, welche (oder welches Hausverfahren) angewendet wurde.

Welches Labor führt diese Prüfung durch?

Die Prüfung führen nach ISO/IEC 17025 akkreditierte Labore durch. Auf LabCoda finden Sie sie über die Normnummer PN-Z-04118-01.

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