🌿 Nickel und seine Verbindungen in der Luft an Arbeitsplätzen — Flammen-Atomabsorptionsspektrometrie
Kurz gefasst
Verfahren zur Bestimmung von Nickel und seinen Verbindungen — mit Ausnahme von Nickeltetracarbonyl — in der Luft an Arbeitsplätzen mit Flammen-Atomabsorptionsspektrometrie (FAAS), zur Kontrolle der sanitär-hygienischen Bedingungen. Die Prüfung erfolgt nach PN-Z-04502:2019-10 (zastępuje PN-Z-04124-5:2006 — wersję polską); Stoff und CAS-Nummer (aus der PKN-Katalogkarte): Nickel [7440-02-0] und seine Verbindungen, berechnet als Nickel. Das Verfahren umfasst 6 Schritte; eingesetzt wird sie unter anderem für: Kontrolle der sanitär-hygienischen Bedingungen an Arbeitsplätzen, an denen Nickel und seine Verbindungen auftreten, Galvanikbetriebe und Hersteller von Nickelüberzügen, Schweißen und Schneiden nickelhaltiger legierter Stähle.
Auf einen Blick
- Norm: PN-Z-04502:2019-10 (zastępuje PN-Z-04124-5:2006 — wersję polską)
- Kategorie: Umwelt
- Verfahrensschritte: 6
- Stoff und CAS-Nummer (aus der PKN-Katalogkarte): Nickel [7440-02-0] und seine Verbindungen, berechnet als Nickel
- Was das Verfahren NICHT erfasst (aus der PKN-Katalogkarte): Nickeltetracarbonyl
- Technik (aus der PKN-Katalogkarte): Flammen-Atomabsorptionsspektrometrie (FAAS)
Übersicht
Worauf sich die Norm bezieht. Die Katalogkarte beschreibt den Anwendungsbereich so: „In dieser Norm ist ein Verfahren zur Bestimmung von Nickel (CAS-Nr. 7440-02-0) und seinen Verbindungen, mit Ausnahme von Nickeltetracarbonyl, in der Luft an Arbeitsplätzen unter Verwendung der Flammen-Atomabsorptionsspektrometrie angegeben. Das Verfahren wird bei der Kontrolle der sanitär-hygienischen Bedingungen angewendet. Die kleinste Konzentration von Nickel und seinen Verbindungen, berechnet als Nickel, die unter den in der Norm beschriebenen Bedingungen der Luftprobenahme und der Durchführung der Bestimmung bestimmt werden kann, beträgt 0,014 mg/m³ (für eine Luftprobe von 720 l)".
VERHÄLTNIS ZUR RECHTSVORSCHRIFT — UND EINE BERICHTIGUNG DER FRÜHEREN FASSUNG DIESES EINTRAGS (11.09.2026). Frühere Ausgaben dieses Eintrags beschrieben die Norm als „auf eine Position des Verzeichnisses hin geschrieben" und zitierten Anlage Nr. 1 zur Verordnung des Ministers für Familie, Arbeit und Sozialpolitik vom 12. Juni 2018 (Gesetzblatt 2018 Pos. 1286) in der URSPRÜNGLICHEN Fassung: Position 386 „Nickel [7440-02-0] und seine Verbindungen, mit Ausnahme von Nickeltetracarbonyl - berechnet als Ni", höchstzulässige Konzentration 0,25 mg/m³. DIESE EINTRAGUNG GIBT ES NICHT MEHR. Anlage Nr. 1 erhielt zweimal einen VOLLSTÄNDIG neuen Wortlaut: durch die Verordnung vom 30. Juli 2024 (Gesetzblatt 2024 Pos. 1017, in Kraft am 10-08-2024) und durch die Verordnung vom 26. März 2026 (Gesetzblatt 2026 Pos. 447, in Kraft am 02-04-2026).
WAS IM GELTENDEN VERZEICHNIS STEHT (Gesetzblatt 2026 Pos. 447, Stand geprüft am 11.09.2026). Nickel ist auf ZWEI Positionen aufgeteilt: — Pos. 407 „Metallisches Nickel [7440-02-0]" — höchstzulässige Konzentration 0,25 mg/m³, ohne Kurzzeitwert; — Pos. 583 „Nickelverbindungen — berechnet als Ni" — EINATEMBARE Fraktion 0,05 mg/m³, RESPIRABLE Fraktion 0,01 mg/m³. Bei beiden Positionen steht die Fußnote 14): „Der Stoff kann sensibilisierend auf Haut und Atemwege wirken". DEN AUSSCHLUSS DES NICKELTETRACARBONYLS GIBT ES IM VERZEICHNIS ÜBERHAUPT NICHT MEHR — die Formulierung, die wir früher als Beweis dafür ansahen, dass die Norm auf das Verzeichnis hin geschrieben wurde, ist aus dem Verzeichnis verschwunden und in der Norm geblieben. Die Werte 0,05 und 0,01 führte die Novelle von 2024 mit einer Übergangsfrist ein: Bis zum 17. Januar 2025 galt für Nickelverbindungen der Wert 0,1 mg/m³ für die einatembare Fraktion, und für die respirable Fraktion wurde kein Wert angewendet (§ 2 Abs. 1 des Gesetzblatts 2024 Pos. 1017).
WAS DARAUS FÜR EIN LABORATORIUM FOLGT — UND DAS IST DAS WICHTIGSTE AN DIESEM EINTRAG. Die Norm PN-Z-04502:2019-10 erfasst „Nickel und seine Verbindungen" in EINER Bestimmung und gibt eine einzige Bestimmungsgrenze an. Das Verzeichnis der höchstzulässigen Konzentrationen trennt metallisches Nickel von den Nickelverbindungen und weist ihnen Werte zu, die sich bei der respirablen Fraktion um das Fünfundzwanzigfache unterscheiden (0,25 und 0,01 mg/m³) — bei der einatembaren Fraktion beträgt der Unterschied das Fünffache (0,25 und 0,05 mg/m³), und für die Verbindungen verlangt es zusätzlich die TRENNUNG IN ZWEI AEROSOLFRAKTIONEN. Ein mit dieser Norm gewonnenes Ergebnis lässt sich daher nicht unmittelbar auf das Verzeichnis beziehen: Es trennt weder die Formen des Nickels noch die Fraktionen. Die Begriffsbestimmungen beider Fraktionen nimmt das Verzeichnis überdies aus einer Norm — die Fußnoten 6) und 9) verweisen auf PN-EN 481 („die nach der Norm PN-EN 481 bestimmte Aerosolfraktion") —, das Laboratorium muss also auch diese Norm haben, um zu wissen, was es eigentlich entnimmt.
Die Bestimmungsgrenze gegenüber den Grenzwerten — die Rechnung gegenüber dem GELTENDEN VERZEICHNIS. Die kleinste bestimmbare Konzentration dieser Norm beträgt 0,014 mg/m³ bei einer Probe von 720 l. Gegenüber Pos. 407 (metallisches Nickel, 0,25 mg/m³) ist das etwa 1/18 des Grenzwerts, also unter einem Zehntel (0,1 × 0,25 = 0,025) — hier reicht das Verfahren tiefer, als nötig ist. Gegenüber Pos. 583 KEHRT SICH die Rechnung UM: Für die einatembare Fraktion ist 0,1 × 0,05 = 0,005 mg/m³, und das Verfahren beginnt erst bei 0,014 zu bestimmen, also bei 0,28 des Grenzwerts; für die respirable Fraktion ÜBERSCHREITET 0,014 mg/m³ den Grenzwert von 0,01 mg/m³ selbst — es ist das 1,4-Fache. Zur Beurteilung der Exposition gegenüber NICKELVERBINDUNGEN reicht dieses Verfahren nicht aus — weder für die einatembare Fraktion noch erst recht für die respirable. WESSEN ANFORDERUNG WAS IST — Berichtigung der früheren Fassung dieses Eintrags. Anforderungen an das MESSVERFAHREN stellt PN-EN 482, nicht PN-EN 689. Die Katalogkarte der PN-EN 482:2021-08 (englische Fassung) gibt den Titel „Narażenie na stanowiskach pracy -- Procedury oznaczania stężenia czynników chemicznych -- Podstawowe wymagania dotyczące parametrów procedur" [unsere Übersetzung des polnischen Titels: „Exposition am Arbeitsplatz -- Verfahren zur Bestimmung der Konzentration chemischer Arbeitsstoffe -- Grundlegende Anforderungen an die Kenngrößen der Verfahren"] an und den Anwendungsbereich: „festgelegt sind die grundlegenden Anforderungen an die Kenngrößen von Verfahren zur Bestimmung der Konzentrationen chemischer Arbeitsstoffe in der Luft an Arbeitsplätzen gemäß den Anforderungen der Richtlinie 98/24/EG". Die Karte der PN-EN 689+AC:2019-06 gibt etwas anderes an: „Pomiary narażenia inhalacyjnego na czynniki chemiczne -- STRATEGIA badania zgodności z wartościami dopuszczalnymi" [unsere Übersetzung des polnischen Titels: „Messung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen -- STRATEGIE zur Prüfung der Einhaltung von Grenzwerten"], und ihr Anwendungsbereich spricht von einer Strategie für die Durchführung repräsentativer Messungen. PN-EN 689 entscheidet also, WIE VIELE Messungen durchzuführen sind und wie auf die Einhaltung zu schließen ist, und nicht, welche Kenngrößen das Verfahren selbst haben soll (beide Beschreibungen abgerufen am 11.09.2026). DIE POLNISCHE RECHTSVORSCHRIFT FÜHRT PN-EN 482 AUSDRÜCKLICH AN — und das wiegt schwerer als eine Anführung in der Fachliteratur. Die Verordnung des Gesundheitsministers über Untersuchungen und Messungen gesundheitsschädlicher Faktoren in der Arbeitsumgebung (konsolidierte Fassung Gesetzblatt 2025 Pos. 949) verlangt in § 5, dass FORTLAUFENDE Messungen der Konzentration eines Faktors, für den ein Spitzenwert (höchstzulässige Spitzenkonzentration) festgelegt wurde, „mit Hilfe von Geräten oder unter Berücksichtigung von Verfahren durchgeführt werden, die die in einer Polnischen Norm festgelegten Anforderungen erfüllen", und die Fußnote Nr. 4 zu dieser Vorschrift lautet: „PN-EN 482 oder die sie ersetzende Norm". DER UMFANG DIESER ANFÜHRUNG IST GENAU ANZUGEBEN, UM NICHT MEHR ZU SAGEN, ALS DIE VORSCHRIFT SAGT: Sie betrifft fortlaufende Messungen bei Faktoren mit festgelegtem Spitzenwert, und weder Nickel noch seine Verbindungen haben einen Spitzenwert, diese konkrete Vorschrift erfasst DIESES Verfahren also nicht. Sie ist jedoch ein Beleg dafür, dass der polnische Gesetzgeber PN-EN 482 als Norm der Anforderungen an das MESSVERFAHREN behandelt — also in der Rolle, die wir früher irrtümlich der Norm PN-EN 689 zugeschrieben haben (geprüft am 11.09.2026). WAS WIR WEITERHIN NICHT BEHAUPTEN: Die zahlenmäßige Anforderung „von 0,1 bis 2 des Grenzwerts" haben wir im Text der PN-EN 482 NICHT gesehen — die Norm hatten wir nicht, und die Katalogkarte nennt keine Zahlen. Wir wissen jedoch, dass CIOP-PIB die Verfahren aus „Grundlagen und Methoden der Beurteilung der Arbeitsumgebung" eben auf diese Norm und auf diesen Bereich bezieht: In der Arbeit über Nickel (2021, Nr. 4(110)) steht „Die Validierung des Verfahrens wurde gemäß den Anforderungen der europäischen Norm PN-EN 482 durchgeführt" sowie „Das Verfahren erfüllt die in der Norm PN-EN 482 enthaltenen Anforderungen", und der Bestimmungsbereich 0,005 ÷ 0,1 mg/m³ (einatembare Fraktion) und 0,001 ÷ 0,02 mg/m³ (respirable) wird dort als dem „Bereich 1/10 ÷ 2 des vorgeschlagenen Grenzwerts" entsprechend beschrieben. Das ist eine Anführung in der Fachliteratur, kein Zitat aus der Norm — und so ist sie zu lesen. ZUSÄTZLICH ZUR VERFÜGBARKEIT DER PN-EN 482: Die letzte Ausgabe in POLNISCHER Fassung ist PN-EN 482:2009, zurückgezogen am 15-06-2012 und ersetzt durch die englische Ausgabe von 2012; die geltende Ausgabe PN-EN 482:2021-08 besteht ausschließlich auf Englisch. Der polnische Titel der Ausgabe von 2009 lautete „Powietrze na stanowiskach pracy -- Wymagania ogólne dotyczące charakterystyki procedur pomiarów czynników chemicznych" [unsere Übersetzung: „Luft am Arbeitsplatz -- Allgemeine Anforderungen an die Kenngrößen von Verfahren für die Messung chemischer Arbeitsstoffe"] — und es ist diese polnische Zeichenfolge, die in den Unterlagen der Laboratorien kursiert, obwohl das Dokument, das ihn trägt, seit vierzehn Jahren zurückgezogen ist. ZWEITE BERICHTIGUNG: Frühere Ausgaben dieses Eintrags sagten, es „laufe der Vorschlag 2020/0262/COD, in dem die Werte 0,05 und 0,01 vorgeschlagen werden". Diese Werte SIND KEIN VORSCHLAG MEHR — sie gelten, eingeführt durch die Novelle des Verzeichnisses von 2024 und in der Fassung von 2026 beibehalten. Der Satz über „laufende Arbeiten" war im Augenblick der Veröffentlichung der CIOP-PIB-Arbeit von 2021 wahr und hörte auf, wahr zu sein, und wir haben ihn als gegenwärtigen Stand abgeschrieben, ohne den Status der Vorschrift zu prüfen. Das ist dieselbe Fehlerklasse wie die Angabe des Status einer Norm ohne Datum — mit dem Unterschied, dass wir die Status der Normen geprüft haben und die Status der Vorschriften überhaupt nicht.
ACHTUNG — es besteht ein NEUERES, ANDERES Verfahren zur Bestimmung von Nickel, und es darf nicht mit dieser Norm verwechselt werden. In der Zeitschrift „Grundlagen und Methoden der Beurteilung der Arbeitsumgebung" (2021, Nr. 4(110), S. 179–189, P. Wasilewski) wurde ein Verfahren veröffentlicht, das auf die Werte aus dem Vorschlag 2020/0262/COD hin erarbeitet wurde — damals noch vorgeschlagen, HEUTE GELTEND — im Bereich 1/10 ÷ 2 dieser Werte, mit Trennung in die einatembare und die respirable Fraktion (Bestimmungsbereich 0,001–0,02 mg/m³ für die respirable Fraktion). Das ist ein anderes Verfahren, andere Fraktionen und ein anderer Bezugsrahmen als PN-Z-04502:2019-10 — wir geben es als Quelle über den Stand der Arbeiten an und NICHT als Verfahren dieser Norm.
Was dieser Eintrag nicht enthält. Die Arbeitsschritte der Norm selbst GIBT der Eintrag NICHT AN, denn den Text der Norm hatten wir nicht — PKN gibt sie kostenpflichtig ab, und die Vorschau haben wir nicht erlangt (geprüft am 11.09.2026). Wir geben also nicht an: Art des Filters und Art der Probenahme, Volumenstrom und Probenahmedauer, Art der Mineralisierung des Filters, Zusammensetzung der Kalibrierlösungen, Wellenlänge und Betriebsbedingungen des Spektrometers oder die Art der Ermittlung des Ergebnisses. Im Unterschied zu den Wasser- und Abfallverfahren dieser Partie GIBT ES hier KEIN übergeordnetes Dokument, das die Labortätigkeit beschriebe: Die Verordnung über höchstzulässige Konzentrationen gibt ausschließlich Grenzwerte an und nicht die Art ihrer Messung. Ein Laboratorium, das das Verfahren einführt, muss die Norm kaufen; der Eintrag sagt, was diese Norm erfasst, welche Bestimmungsgrenze sie hat und wie sie mit dem Verzeichnis der höchstzulässigen Konzentrationen zusammenhängt.
Anmerkung zum englischen Titel: Die PKN-Katalogkarte gibt ausschließlich den polnischen Titel an, und einen englischen haben wir in keinem abgerufenen Dokument bestätigt. Der Titel im englischen Feld ist unsere Rekonstruktion aus dem Polnischen.
Prinzip der Methode
Luft aus dem Atembereich der beschäftigten Person wird durch einen Filter gesaugt, der das Nickel und seine Verbindungen enthaltende Aerosol zurückhält; danach wird das zurückgehaltene Material in Lösung gebracht und das Nickel mit Flammen-Atomabsorptionsspektrometrie bestimmt. Das Ergebnis wird auf die Nickelkonzentration in der Luft umgerechnet, indem die Masse des bestimmten Elements auf das Volumen der entnommenen Probe bezogen wird. Bei einem Volumen von 720 l erlaubt das Verfahren die Bestimmung von Konzentrationen ab 0,014 mg/m³, berechnet als Nickel. Das Verfahren erfasst kein Nickeltetracarbonyl — eine flüchtige Verbindung, die sich auf einem Aerosolfilter nicht erfassen lässt. Dieser Ausschluss ist ein Merkmal DER NORM SELBST: Im Verzeichnis der höchstzulässigen Konzentrationen in der geltenden Fassung gibt es einen solchen Vorbehalt nicht mehr, denn das Verzeichnis hat metallisches Nickel von den Nickelverbindungen getrennt und nennt bei keiner dieser Positionen das Tetracarbonyl.
Anwendungen
- Kontrolle der sanitär-hygienischen Bedingungen an Arbeitsplätzen, an denen Nickel und seine Verbindungen auftreten
- Galvanikbetriebe und Hersteller von Nickelüberzügen
- Schweißen und Schneiden nickelhaltiger legierter Stähle
- Herstellung und Verarbeitung von Nickellegierungen, Nickel-Cadmium-Akkumulatoren und Katalysatoren
- Kontrollmessungen zur Beurteilung der beruflichen Exposition, ausgeführt nach der Strategie der PN-EN 689+AC:2019-06 (Strategie für Anzahl und Auswahl der Messungen; Anforderungen an das Messverfahren selbst stellt PN-EN 482)
Schlüsselparameter
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Stoff und CAS-Nummer (aus der PKN-Katalogkarte) | Nickel [7440-02-0] und seine Verbindungen, berechnet als Nickel |
| Was das Verfahren NICHT erfasst (aus der PKN-Katalogkarte) | Nickeltetracarbonyl |
| Technik (aus der PKN-Katalogkarte) | Flammen-Atomabsorptionsspektrometrie (FAAS) |
| Kleinste bestimmbare Konzentration (aus der PKN-Katalogkarte) | 0,014 mg/m³ für eine Luftprobe von 720 l |
| Höchstzulässige Konzentration — metallisches Nickel (Gesetzblatt 2018 Pos. 1286 in der Fassung des Gesetzblatts 2026 Pos. 447, Anlage Nr. 1 Pos. 407) | 0,25 mg/m³; kein Kurzzeitwert festgelegt; Stand geprüft am 11.09.2026 |
| Höchstzulässige Konzentration — NICKELVERBINDUNGEN (ebenda, Pos. 583) | einatembare Fraktion 0,05 mg/m³, respirable Fraktion 0,01 mg/m³ — berechnet als Ni |
| Was im Verzeichnis NICHT MEHR steht | der Ausschluss des Nickeltetracarbonyls — die Eintragung aus Position 386 des Verzeichnisses in der ursprünglichen Fassung von 2018 verschwand mit dem neuen Wortlaut der Anlage |
| Bestimmungsgrenze gegenüber den Grenzwerten (Zusammenstellung) | gegenüber metallischem Nickel etwa 1/18 (unter 0,1 des Grenzwerts); gegenüber der einatembaren Fraktion der Nickelverbindungen 0,28 des Grenzwerts; gegenüber der respirablen Fraktion ÜBERSCHREITET sie den Grenzwert — das Verfahren reicht zur Beurteilung der Exposition gegenüber Nickelverbindungen nicht aus |
| Das die Aerosolfraktionen bestimmende Dokument (Fußnoten 6 und 9 des Verzeichnisses) | PN-EN 481 — das Verzeichnis der höchstzulässigen Konzentrationen führt sie zur Bestimmung der einatembaren und der respirablen Fraktion an |
| Das Dokument, das Anforderungen an das Messverfahren stellt (aus der PKN-Katalogkarte) | PN-EN 482:2021-08 — „Podstawowe wymagania dotyczące parametrów procedur" [Grundlegende Anforderungen an die Kenngrößen der Verfahren]; die geltende Ausgabe AUSSCHLIESSLICH auf Englisch, die letzte polnische Fassung (2009) zurückgezogen am 15-06-2012 |
| Das Dokument, das die Messstrategie beschreibt — EIN ANDERES als das obige (aus der PKN-Katalogkarte) | PN-EN 689+AC:2019-06 — „Strategia badania zgodności z wartościami dopuszczalnymi" [Strategie zur Prüfung der Einhaltung von Grenzwerten]; sie entscheidet über Anzahl und Auswahl der Messungen, nicht über die Kenngrößen des Verfahrens |
| Status (aus der PKN-Katalogkarte) | GELTEND@2026-09-11; Veröffentlichung 07-10-2019, 8 Seiten, KT 159, ersetzt PN-Z-04124-5:2006 |
| Übergangsfrist für die Werte für Nickelverbindungen (§ 2 Abs. 1 des Gesetzblatts 2024 Pos. 1017) | bis zum 17-01-2025 galt 0,1 mg/m³ für die einatembare Fraktion, ohne Wert für die respirable |
Norm
- Normnummer
- PN-Z-04502:2019-10 (zastępuje PN-Z-04124-5:2006 — wersję polską)
- Titel (PL)
- Ochrona czystości powietrza -- Oznaczanie niklu i jego związków na stanowiskach pracy metodą płomieniowej absorpcyjnej spektrometrii atomowej
- Title (EN)
- Air purity protection — Determination of nickel and its compounds at workplaces by flame atomic absorption spectrometry (tytuł angielski odtworzony z polskiego — karta katalogowa PKN podaje wyłącznie polski)
Schritt-für-Schritt-Verfahren
-
Entnahme der Luftprobe (ein Kennwert aus der PKN-Katalogkarte)
Eine Luftprobe aus dem Atembereich der beschäftigten Person durch einen das Aerosol zurückhaltenden Filter entnehmen. Die Karte gibt die einzige Zahl an, die wir kennen: Die Bestimmungsgrenze von 0,014 mg/m³ bezieht sich auf eine Probe von 720 l. ART DES FILTERS, VOLUMENSTROM UND PROBENAHMEDAUER GEBEN WIR NICHT AN — sie stehen im Text der Norm, den wir nicht hatten.
-
Überführung des Materials vom Filter in Lösung
WIR GEBEN KEINEN EINZIGEN KENNWERT dieses Schritts an — weder die Zusammensetzung des Mineralisierungsgemischs, noch die Temperatur, die Zeit oder das Endvolumen. Sie stehen weder auf der Katalogkarte noch in der Verordnung über höchstzulässige Konzentrationen, die ausschließlich Grenzwerte angibt.
-
Bestimmung des Nickels mit FAAS (die Technik aus dem Titel der Norm)
Das Nickel in der gewonnenen Lösung mit Flammen-Atomabsorptionsspektrometrie bestimmen. WELLENLÄNGE, ART DER FLAMME UND BETRIEBSBEDINGUNGEN DES SPEKTROMETERS GEBEN WIR NICHT AN — sie stehen in der Norm.
-
Umrechnung auf die Konzentration in der Luft
Die Masse des bestimmten Nickels auf das Volumen der entnommenen Luftprobe beziehen und das Ergebnis in mg/m³ BERECHNET ALS NICKEL angeben — diese Form des Ergebnisses verlangen beide das Nickel betreffenden Positionen des Verzeichnisses in der geltenden Fassung (Gesetzblatt 2026 Pos. 447): Pos. 407 „Metallisches Nickel" und Pos. 583 „Nickelverbindungen — berechnet als Ni".
-
Vergleich mit dem Grenzwert (Gesetzblatt 2018 Pos. 1286 in der Fassung des Gesetzblatts 2026 Pos. 447, Anlage Nr. 1 Pos. 407 und 583) — SCHRITT AUS DER RECHTSVORSCHRIFT
Zuerst entscheiden, WELCHE Position des Verzeichnisses den untersuchten Arbeitsplatz betrifft: 407 (metallisches Nickel, 0,25 mg/m³) oder 583 (Nickelverbindungen — einatembar 0,05, respirabel 0,01 mg/m³). Das mit dieser Norm gewonnene Ergebnis erfasst Nickel und seine Verbindungen GEMEINSAM und trennt die Fraktionen nicht, es lässt sich also auf Position 583 nicht unmittelbar beziehen. Für keine dieser Positionen wurde ein Kurzzeitwert festgelegt, die Beurteilung betrifft daher die über die achtstündige tägliche Arbeitszeit gewichtete Konzentration.
-
Prüfbericht
Das Volumen der entnommenen Luftprobe angeben — ohne es lässt sich das Ergebnis nicht auf die von der Norm für 720 l angegebene Bestimmungsgrenze beziehen. Festhalten, dass die Bestimmung Nickel und seine Verbindungen MIT AUSNAHME des Nickeltetracarbonyls erfasst — gemäß dem ANWENDUNGSBEREICH DER NORM; im Verzeichnis der höchstzulässigen Konzentrationen in der geltenden Fassung gibt es einen solchen Ausschluss nicht, der Prüfbericht muss ihn also selbst angeben, denn aus der Vorschrift folgt er nicht.
Erforderliche Geräte und Apparatur
| Gerät | Beispiel | Richtpreis |
|---|---|---|
| Personengebundene Probenahmepumpe mit Volumenstromkalibrierung | Entnahme der Luftprobe; 720 l ist das Volumen, für das die Norm die Bestimmungsgrenze angibt | — |
| Sammelkopf und Aerosolfilter | Zurückhalten des Nickel und seine Verbindungen enthaltenden Aerosols — DIE ART DES FILTERS GIBT DIE NORM AUF DER KARTE NICHT AN | — |
| Einrichtung zur Mineralisierung des Filters (Heizblock oder Mikrowellenaufschlussgerät) | Überführung des Materials vom Filter in Lösung | — |
| Atomabsorptionsspektrometer mit Flammenatomisierung | die abschließende Bestimmung — die im Titel der Norm ausdrücklich genannte Technik | — |
| Nickelstandards und Laborglas einer Klasse für Spurenbestimmungen | Kalibrierung und Herstellung der Lösungen | — |
Reagenzien, Nährmedien und Verbrauchsmaterialien
| Reagenz | CAS | Details |
|---|---|---|
| Konzentrierte Salpetersäure | 7697-37-2 | das übliche Reagenz zur Mineralisierung von Filtern vor der Metallbestimmung; die genaue Zusammensetzung des Gemischs gibt die Norm an, deren Text wir nicht hatten |
| Nickelstandard für die Atomabsorptionsspektrometrie | 7440-02-0 | Standardlösung zur Erstellung der Kalibrierkurve |
| Wasser entsprechender Reinheit | — | für Verdünnungen |
Arbeitsschutz und Sicherheit
- Nickelverbindungen sind als krebserzeugend und sensibilisierend eingestuft — Arbeiten mit Proben und Standards unter dem Abzug, mit Handschuhen, ohne Hautkontakt.
- Die Kontaktsensibilisierung gegen Nickel gehört zu den häufigsten in der Bevölkerung — sensibilisierte Personen sollten die unmittelbare Arbeit mit diesen Proben meiden.
- Die Mineralisierung mit Salpetersäure setzt Stickoxide frei — ausschließlich bei einwandfreier Absaugung.
- Nickeltetracarbonyl, das dieses Verfahren NICHT erfasst, ist ein äußerst giftiges Gas — sein Vorhandensein darf nicht aufgrund eines negativen Ergebnisses dieser Bestimmung ausgeschlossen werden.
- Die Probenahme im Atembereich der beschäftigten Person bedeutet Anwesenheit am Ort der Exposition — die probenehmende Person wendet dieselben Schutzmaßnahmen an wie die beschäftigte.
Häufige Fragen
Welche Norm beschreibt diese Prüfung?
Die Prüfung erfolgt nach PN-Z-04502:2019-10 (zastępuje PN-Z-04124-5:2006 — wersję polską) — „Air purity protection — Determination of nickel and its compounds at workplaces by flame atomic absorption spectrometry (tytuł angielski odtworzony z polskiego — karta katalogowa PKN podaje wyłącznie polski)“.
Wie funktioniert diese Methode?
Luft aus dem Atembereich der beschäftigten Person wird durch einen Filter gesaugt, der das Nickel und seine Verbindungen enthaltende Aerosol zurückhält; danach wird das zurückgehaltene Material in Lösung gebracht und das Nickel mit Flammen-Atomabsorptionsspektrometrie bestimmt. Das Ergebnis wird auf die Nickelkonzentration in der Luft umgerechnet, indem die Masse des bestimmten Elements auf das Volumen der entnommenen Probe bezogen wird.
Wie groß sind Messbereich und Genauigkeit?
Stoff und CAS-Nummer (aus der PKN-Katalogkarte): Nickel [7440-02-0] und seine Verbindungen, berechnet als Nickel; Was das Verfahren NICHT erfasst (aus der PKN-Katalogkarte): Nickeltetracarbonyl; Technik (aus der PKN-Katalogkarte): Flammen-Atomabsorptionsspektrometrie (FAAS); Kleinste bestimmbare Konzentration (aus der PKN-Katalogkarte): 0,014 mg/m³ für eine Luftprobe von 720 l.
Wie lange dauert die Prüfung?
Das Verfahren umfasst 6 Schritte. Die Norm gibt nicht für jeden Schritt eine Dauer an — maßgeblich ist das Verfahren des Labors.
Welche Geräte werden benötigt?
Personengebundene Probenahmepumpe mit Volumenstromkalibrierung, Sammelkopf und Aerosolfilter, Einrichtung zur Mineralisierung des Filters (Heizblock oder Mikrowellenaufschlussgerät), Atomabsorptionsspektrometer mit Flammenatomisierung, Nickelstandards und Laborglas einer Klasse für Spurenbestimmungen.
Wo wird diese Prüfung eingesetzt?
Kontrolle der sanitär-hygienischen Bedingungen an Arbeitsplätzen, an denen Nickel und seine Verbindungen auftreten; Galvanikbetriebe und Hersteller von Nickelüberzügen; Schweißen und Schneiden nickelhaltiger legierter Stähle; Herstellung und Verarbeitung von Nickellegierungen, Nickel-Cadmium-Akkumulatoren und Katalysatoren; Kontrollmessungen zur Beurteilung der beruflichen Exposition, ausgeführt nach der Strategie der PN-EN 689+AC:2019-06 (Strategie für Anzahl und Auswahl der Messungen; Anforderungen an das Messverfahren selbst stellt PN-EN 482).
Welche Sicherheitsmaßnahmen gelten?
Nickelverbindungen sind als krebserzeugend und sensibilisierend eingestuft — Arbeiten mit Proben und Standards unter dem Abzug, mit Handschuhen, ohne Hautkontakt.; Die Kontaktsensibilisierung gegen Nickel gehört zu den häufigsten in der Bevölkerung — sensibilisierte Personen sollten die unmittelbare Arbeit mit diesen Proben meiden.; Die Mineralisierung mit Salpetersäure setzt Stickoxide frei — ausschließlich bei einwandfreier Absaugung.; Nickeltetracarbonyl, das dieses Verfahren NICHT erfasst, ist ein äußerst giftiges Gas — sein Vorhandensein darf nicht aufgrund eines negativen Ergebnisses dieser Bestimmung ausgeschlossen werden.; Die Probenahme im Atembereich der beschäftigten Person bedeutet Anwesenheit am Ort der Exposition — die probenehmende Person wendet dieselben Schutzmaßnahmen an wie die beschäftigte.
Welches Labor führt diese Prüfung durch?
Die Prüfung führen nach ISO/IEC 17025 akkreditierte Labore durch. Auf LabCoda finden Sie sie über die Normnummer PN-Z-04502.