🌱 Cadmiumgehalt in magnesiumhaltigen Düngekalken und Kalkdüngern — Flammen-Atomabsorptionsspektrometrie (FAAS), PN-C-87006-15

Physikochemie PN-C-87006-15

Kurz gefasst

Bestimmung von Cadmium in Calcium-Magnesium-Düngemitteln, also in magnesiumhaltigen Düngekalken. Die Prüfung erfolgt nach PN-C-87006-15:1996; Bereiche in den Akkreditierungsumfängen (Ergebnis, mg/kg): von (0,25 - 15,0) mg/kg (AB 277) und (1,0 – 15,0) mg/kg (AB 312) bis (0,50 - 100) mg/kg (AB 333). Das Verfahren umfasst 5 Schritte; eingesetzt wird sie unter anderem für: Cadmium in magnesiumhaltigen Düngekalken und Kalkdüngern (Calcium-Magnesium-Düngemitteln) — 9 polnische Laboratorien, alle mit FAAS, Prüfung des zulässigen Cadmiumgehalts in magnesiumhaltigem Düngekalk: 15 mg je Kilogramm der Summe CaO + MgO (Dz.U. 2024 Pos. 1261, § 13 Abs. 3), Kalke ohne Magnesium — in den Umfängen dieser Laboratorien nach PN-EN 14888:2006, nicht nach dieser Norm.

Auf einen Blick

  • Norm: PN-C-87006-15:1996
  • Kategorie: Physikochemie
  • Verfahrensschritte: 5
  • STATUS (Stand der PKN-Karte am 06.11.2026): PN-C-87006-15:1996 zurückgezogen am 05-08-2022; Karte ohne Felder „Ersetzt“ und „Ersetzt durch“
  • Ausgabe (PKN-Karte): polnische Fassung, Veröffentlichung 16-02-1996, 5 Seiten, KT 156 Düngemittel, ICS 65.080
  • Verfahren (PKN-Karte): AAS mit Graphitrohr, AAS in der Acetylen–Luft-Flamme, Voltammetrie

Übersicht

WAS DIESE NORM BESCHREIBT. Das Feld „Anwendungsbereich“ der PKN-Karte PN-C-87006-15:1996 (polnische Fassung), vollständig: „Es werden drei Verfahren zur Bestimmung des Cadmiumgehalts in Calcium-Magnesium-Düngemitteln aller Arten und Sorten festgelegt, darunter zwei Verfahren der Atomabsorptionsspektrophotometrie (mit Graphitrohrküvette und in der Acetylen-Luft-Flamme) sowie ein voltammetrisches Verfahren. Für jedes Verfahren werden das Prinzip, die verwendeten Reagenzien und Lösungen und die Geräte angegeben, die Herstellung der Standardreihe, die Erstellung der Kalibrierkurve, die Durchführung der Bestimmungen und die Berechnung der Ergebnisse beschrieben sowie die zulässige Differenz zwischen den Bestimmungsergebnissen angegeben“. Die Karte sagt nicht, welchen Abschnitten der Norm die drei Verfahren entsprechen, wie die Probelösung hergestellt wird und in welchem Konzentrationsbereich jedes Verfahren angewendet wird.

STATUS (Stand der PKN-Karte am 06.11.2026). Karte PN-C-87006-15:1996 (polnische Fassung): Vermerk „Zurückgezogen“, Titel „Nawozy sztuczne wapniowo-magnezowe -- Oznaczanie kadmu“ (Calcium-Magnesium-Düngemittel — Bestimmung von Cadmium), Veröffentlichung 16-02-1996, „Datum der Zurückziehung: 05-08-2022“, 5 Seiten, Preisgruppe C, Sektor Chemie, KT 156 Düngemittel, ICS 65.080. Die Felder „Ersetzt“ und „Ersetzt durch“ hat die Karte nicht — eine Nachfolgerin wird NICHT GENANNT. Anders das Schwesterblatt zu Cadmium in Calciumdüngern: Die Karte PN-C-87007-10:1993 trägt den Vermerk „Zurückgezogen und ersetzt durch“, das Datum der Zurückziehung 15-03-2006 und das Feld „Ersetzt durch: PN-EN 14888:2006 - englische Fassung“. Für Calcium-Magnesium-Düngemittel gibt die Karte keinen solchen Hinweis; ob PN-EN 14888 auch sie erfasst, geht aus den Karten nicht hervor — AB 277 und AB 339 zitieren beide Normen in einem Eintrag.

WIE VIELE LABORATORIEN UND IN WELCHER FORM (Kopie der Datenbank der Akkreditierungsumfänge, vom Produktionsserver am 02.11.2026 aktualisiert, gelesen am 06.11.2026; gezählt werden Datensätze, in denen die Nummer 87006-15 im Referenzdokument in beliebiger Schreibweise steht). 9 Datensätze bei 9 polnischen Laboratorien, bei tschechischen Laboratorien — keiner. Schreibweisen: „PN-C-87006-15:1996“ — AB 312, AB 333, AB 779, AB 930, AB 1186; „PN-C-87006-15:1996 p.4.2“ — AB 317; „PN-C-87006-15:1996 pkt.4.2“ — AB 798; „PN-C-87006-15:1996, p. 4.2“ zusammen mit „PN-EN 14888:2006, metoda A“ — AB 339; zusammen mit PN-EN 14888:2006 und PN-C-87070-04:1992+Az1:1997 — AB 277. Abschnitt 4.2 geben also 3 von 9 Laboratorien an. In den aktuellen Umfangsdokumenten auf den PCA-Seiten (gelesen am 06.11.2026, Ausgaben vom 24.06.2025 bis 05.08.2026) steht die Norm bei denselben 9 Laboratorien, je einmal, mit denselben Schreibweisen und Bereichen wie in der Kopie; keiner dieser Einträge ist ausgesetzt. Der Reiter „Laboratorien“ („PN-C-87006-15“) zeigt dieselben 9 Laboratorien (Abfrage des Reiters auf labcoda.pl, 06.11.2026).

WAS DIE LABORATORIEN PRÜFEN (vollständige Einträge). Alle 9 — „Cadmiumgehalt“, Technik: Flammen-Atomabsorptionsspektrometrie (FAAS). Gegenstände und Bereiche: magnesiumhaltige Düngekalke — AB 312 (1,0 – 15,0) mg/kg, AB 1186 (0,50 – 75,0) mg/kg; magnesiumhaltiger Düngekalk — AB 798 (1,0 - 33,0) mg/kg; magnesiumhaltiger Düngekalk (Calcium-Magnesium-Dünger) — AB 333 (0,50 - 100) mg/kg; magnesiumhaltige Düngekalke und Kalkdünger — AB 317 (1,00 - 20,0) mg/kg, AB 779 (1,00 - 25,0) mg/kg; Calcium-Magnesium-Dünger, Kalkdünger — AB 930 (1,0 – 20,0) mg/kg; Düngekalke, Kalkdünger — AB 339 (1,0 – 50,0) mg/kg, in einem Eintrag mit PN-EN 14888:2006 Verfahren A; mineralische (anorganische) Düngemittel — AB 277 (0,25 - 15,0) mg/kg, in einem Eintrag mit PN-EN 14888:2006 und PN-C-87070-04:1992+Az1:1997. Die Bereiche sind in mg/kg angegeben; die Umfangsdokumente sagen nicht, ob ein Kilogramm Düngemittel im Lieferzustand oder Trockenmasse gemeint ist.

ZULÄSSIGER GEHALT IN DER VORSCHRIFT. Verordnung des Ministers für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vom 9. August 2024 zur Durchführung bestimmter Vorschriften des Gesetzes über Düngemittel und Düngung (Dz.U. 2024 Pos. 1261, in Kraft seit 05.09.2024 laut ELI-Dienst des Sejm, gelesen am 06.11.2026), § 13 Abs. 3: Der zulässige Gehalt an Verunreinigungen in magnesiumhaltigem Düngekalk überschreitet nicht 15 mg Cadmium (Cd) und 600 mg Blei (Pb) „je Kilogramm der Summe aus Calciumoxid und Magnesiumoxid (CaO + MgO)“; in Düngekalk ohne Magnesium — 8 mg Cadmium und 200 mg Blei je Kilogramm Calciumoxid (CaO). Dieselben Werte und dieselben Bezugsgrundlagen enthielt § 14 Abs. 4 der vorherigen Verordnung vom 18. Juni 2008 (Dz.U. 2008 Nr. 119 Pos. 765), die seit 05.09.2024 als aufgehoben gilt; die einzige Änderungsverordnung (vom 21. Dezember 2009, Dz.U. 2009 Nr. 224 Pos. 1804) hat § 14 nicht geändert. Im gesamten Text der Verordnung von 2024 wird keine Norm und keine Prüfmethode zitiert.

NEBEN DIESER NORM. Cadmium in Kalken ohne Magnesium bestimmen dieselben Laboratorien nach PN-EN 14888:2006 (AB 312, AB 333, AB 930, AB 1186, und AB 277 und AB 339 — in denselben Einträgen wie diese Norm); AB 779 — nach dem eigenen Verfahren PB 60, Ausgabe 3 vom 01.03.2023. AB 317 und AB 798 haben Cadmium in Kalken ohne Magnesium nicht im Umfang. Mit ICP-OES bestimmen Cadmium (zusammen mit Blei, Chrom und Nickel) in Düngekalken und Kalkdüngern nach PN-EN 16319+A1:2016-02 AB 006 (1,00 - 500) mg/kg und AB 180 (0.50 - 50.0) mg/kg — ohne diese Norm. Blei in denselben magnesiumhaltigen Kalken bestimmen dieselben 9 Laboratorien nach PN-C-87006-14:1993 (eigener Eintrag der Wissensdatenbank).

STATUS DER DANEBEN GENANNTEN NORMEN (PKN-Karten, gelesen am 06.11.2026). PN-EN 14888:2006 (polnische Fassung, „Düngemittel und Kalkdünger — Bestimmung des Cadmiumgehalts“, übernimmt EN 14888:2005) — ohne Vermerk der Zurückziehung; PN-EN 16319+A1:2016-02 (englische Fassung, Bestimmung von Cadmium, Chrom, Blei und Nickel mittels ICP-AES nach Königswasseraufschluss; übernimmt EN 16319:2013+A1:2015) — ohne Vermerk der Zurückziehung; PN-C-87070-04:1992 (Cadmium in Stickstoff- und Phosphordüngern) — zurückgezogen am 30-05-2014; die Änderung Az1:1997 haben wir nicht gesondert geprüft; PN-C-87006-11:1990 (Calcium und Magnesium in Calcium-Magnesium-Düngemitteln) — zurückgezogen am 07-11-2011; PN-C-87006-14:1993 — zurückgezogen am 07-09-2015.

WO MAN LEICHT EIN SCHEINBAR RICHTIGES ERGEBNIS ERHÄLT. Erstens — die Bezugsgrundlage bei der Bewertung: Der Wert von 15 mg in der Vorschrift bezieht sich auf ein Kilogramm der Summe CaO + MgO, die Laboratorien geben Cadmium dagegen in mg/kg an. Ein Ergebnis in mg/kg Düngemittel, direkt mit der Zahl 15 verglichen, wirkt konform, obwohl es sie nach Umrechnung überschreiten kann — unser Rechenbeispiel: 10 mg/kg Cadmium in einem Kalk mit insgesamt 50 % CaO + MgO sind 20 mg je Kilogramm CaO + MgO. Für die Umrechnung wird der Gehalt an Calciumoxid und Magnesiumoxid derselben Probe benötigt — in den Umfängen von 8 dieser 9 Laboratorien nach PN-C-87006-11:1990 bestimmt (bei AB 1186 nur Calciumoxid; AB 339 bestimmt Calcium und Magnesium nach anderen Normen); das sind eigene Bestimmungen, nicht Teil dieser Norm. Zweitens — die Art des Kalks: Kalk mit Magnesium hat eine andere Norm (diese) und einen anderen zulässigen Wert (15 mg je kg CaO + MgO) als Kalk ohne Magnesium (PN-EN 14888 in den Umfängen; 8 mg je kg CaO); eine Verwechslung der Art ändert sowohl das Verfahren als auch das Kriterium. Drittens — das Verfahren: Die Karte nennt drei Verfahren, die Laboratorien eines (FAAS); 3 von 9 geben „p. 4.2“ an, die übrigen keinen Abschnitt. Ob Abschnitt 4.2 das Flammenverfahren ist, geht aus der Karte nicht hervor (in der Beschreibung der Karte ist das Flammenverfahren das zweite von drei) — bei der Beauftragung sollte man sich vergewissern, mit welchem Verfahren bestimmt wurde. Viertens — die untere Grenze: Die Bereiche beginnen bei 0,25 mg/kg (AB 277) bis 1,0 mg/kg; ab welchem niedrigsten Gehalt die Norm das Flammenverfahren zulässt, wissen wir nicht.

WAS WIR NICHT ANGEBEN. Den Text der Norm hatten wir nicht — PKN stellt ihn kostenpflichtig zur Verfügung (5 Seiten). Wir geben den Aufschluss der Probe, die Wellenlänge, das Kalibrierverfahren, die Formeln, die zulässige Differenz zwischen den Ergebnissen und die Abschnittsnummerierung der einzelnen Verfahren nicht an. Die Anforderungen an Kalkdünger in den Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU-Düngeprodukte mit CE-Kennzeichnung) haben wir nicht geprüft — wir beschreiben nur die nationale Verordnung.

Prinzip der Methode

Laut PKN-Karte wird Cadmium in einem Calcium-Magnesium-Düngemittel mit einem von drei Verfahren bestimmt: Atomabsorptionsspektrometrie mit Graphitrohr, Atomabsorptionsspektrometrie in der Acetylen–Luft-Flamme oder Voltammetrie, anhand einer aus einer Standardreihe erstellten Kalibrierkurve. Akkreditierte Laboratorien verwenden das Flammenverfahren (FAAS) und geben das Ergebnis in mg/kg an. Die Bestimmungsbedingungen geben wir NICHT AN — den Text der Norm hatten wir nicht.

Anwendungen

Schlüsselparameter

ParameterWert
STATUS (Stand der PKN-Karte am 06.11.2026)PN-C-87006-15:1996 zurückgezogen am 05-08-2022; Karte ohne Felder „Ersetzt“ und „Ersetzt durch“
Ausgabe (PKN-Karte)polnische Fassung, Veröffentlichung 16-02-1996, 5 Seiten, KT 156 Düngemittel, ICS 65.080
Verfahren (PKN-Karte)AAS mit Graphitrohr, AAS in der Acetylen–Luft-Flamme, Voltammetrie
Technik in den AkkreditierungsumfängenFlammen-AAS (FAAS) bei allen 9 Laboratorien; „p. 4.2“ geben AB 317, AB 339 und AB 798 an
Verbreitung in den Akkreditierungsumfängen (gelesen am 06.11.2026)9 polnische Laboratorien, 9 Datensätze in der Datenbankkopie und 9 Vorkommen in PCA-Dokumenten, ohne ausgesetzte Einträge; Reiter „Laboratorien“ — 9; tschechische Laboratorien — 0
Bereiche in den Akkreditierungsumfängen (Ergebnis, mg/kg)von (0,25 - 15,0) mg/kg (AB 277) und (1,0 – 15,0) mg/kg (AB 312) bis (0,50 - 100) mg/kg (AB 333)
Zulässiger Wert (Bewertungskriterium, kein Prüfergebnis)15 mg Cd je Kilogramm der Summe CaO + MgO in magnesiumhaltigem Düngekalk (Dz.U. 2024 Pos. 1261, § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a)

Norm

Normnummer
PN-C-87006-15:1996
Titel (PL)
Nawozy sztuczne wapniowo-magnezowe — Oznaczanie kadmu
Title (EN)
Calcium-magnesium fertilizers — Determination of cadmium

Schritt-für-Schritt-Verfahren

  1. Status des Dokuments

    PKN-Karte: Norm zurückgezogen am 05-08-2022, ohne Angabe einer Nachfolgerin (Stand der Karte am 06.11.2026).

  2. Art des Kalks

    Feststellen, ob der Kalk Magnesium enthält: Für Kalk mit Magnesium verwenden die Laboratorien diese Norm, für Kalk ohne Magnesium — PN-EN 14888:2006.

  3. Bestimmung von Cadmium

    In den Akkreditierungsumfängen: Flammen-Atomabsorptionsspektrometrie (FAAS), bei 3 Laboratorien mit dem Zusatz „p. 4.2“; Aufschluss der Probe, Kalibrierung und Messbedingungen geben wir NICHT AN.

  4. Ergebnis

    Cadmiumgehalt in mg/kg; Formeln und zulässige Differenz zwischen den Ergebnissen geben wir NICHT AN.

  5. Vergleich mit der Vorschrift

    Der zulässige Wert von 15 mg bezieht sich auf ein Kilogramm der Summe CaO + MgO (Dz.U. 2024 Pos. 1261, § 13 Abs. 3) — für den Vergleich wird der Gehalt an Calciumoxid und Magnesiumoxid derselben Probe benötigt, der gesondert bestimmt wird.

Erforderliche Geräte und Apparatur

GerätBeispielRichtpreis
Atomabsorptionsspektrometer mit Atomisierung in der Acetylen–Luft-FlammeVon allen 9 Laboratorien angegebene Technik; Messparameter geben wir NICHT AN — den Text der Norm hatten wir nicht—

Arbeitsschutz und Sicherheit

Häufige Fragen

Welche Norm beschreibt diese Prüfung?

Die Prüfung erfolgt nach PN-C-87006-15:1996 — „Calcium-magnesium fertilizers — Determination of cadmium“.

Wie funktioniert diese Methode?

Laut PKN-Karte wird Cadmium in einem Calcium-Magnesium-Düngemittel mit einem von drei Verfahren bestimmt: Atomabsorptionsspektrometrie mit Graphitrohr, Atomabsorptionsspektrometrie in der Acetylen–Luft-Flamme oder Voltammetrie, anhand einer aus einer Standardreihe erstellten Kalibrierkurve. Akkreditierte Laboratorien verwenden das Flammenverfahren (FAAS) und geben das Ergebnis in mg/kg an.

Wie groß sind Messbereich und Genauigkeit?

STATUS (Stand der PKN-Karte am 06.11.2026): PN-C-87006-15:1996 zurückgezogen am 05-08-2022; Karte ohne Felder „Ersetzt“ und „Ersetzt durch“; Ausgabe (PKN-Karte): polnische Fassung, Veröffentlichung 16-02-1996, 5 Seiten, KT 156 Düngemittel, ICS 65.080; Verfahren (PKN-Karte): AAS mit Graphitrohr, AAS in der Acetylen–Luft-Flamme, Voltammetrie; Technik in den Akkreditierungsumfängen: Flammen-AAS (FAAS) bei allen 9 Laboratorien; „p. 4.2“ geben AB 317, AB 339 und AB 798 an.

Wie lange dauert die Prüfung?

Das Verfahren umfasst 5 Schritte. Die Norm gibt nicht für jeden Schritt eine Dauer an — maßgeblich ist das Verfahren des Labors.

Welche Geräte werden benötigt?

Atomabsorptionsspektrometer mit Atomisierung in der Acetylen–Luft-Flamme.

Wo wird diese Prüfung eingesetzt?

Cadmium in magnesiumhaltigen Düngekalken und Kalkdüngern (Calcium-Magnesium-Düngemitteln) — 9 polnische Laboratorien, alle mit FAAS; Prüfung des zulässigen Cadmiumgehalts in magnesiumhaltigem Düngekalk: 15 mg je Kilogramm der Summe CaO + MgO (Dz.U. 2024 Pos. 1261, § 13 Abs. 3); Kalke ohne Magnesium — in den Umfängen dieser Laboratorien nach PN-EN 14888:2006, nicht nach dieser Norm.

Welche Sicherheitsmaßnahmen gelten?

Cadmium und seine Verbindungen sind giftig — Standardlösungen und Abfälle werden als gefährliche Stoffe aufbewahrt und entsorgt; Acetylen–Luft-Flamme: Gasinstallation und Abzug über dem Brenner des Spektrometers; FACHLICHER HINWEIS: Ein Ergebnis in mg/kg Düngemittel ist nicht dieselbe Größe wie der zulässige Wert in mg je kg CaO + MgO.

Welches Labor führt diese Prüfung durch?

Die Prüfung führen nach ISO/IEC 17025 akkreditierte Labore durch. Auf LabCoda finden Sie sie über die Normnummer PN-C-87006-15.

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