🌿 Benzol, Toluol, Ethylbenzol, (m+p)-Xylol und o-Xylol in Abgasen (Emission) — Adsorption der Dämpfe an Aktivkohle, Desorption mit Schwefelkohlenstoff, Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion (gepackte oder Kapillarsäulen); Bestimmungsgrenze laut Norm 2 bis 5 µg/m³ bei 30-minütiger Probenahme; PN-Z-04016-7:1999

Umwelt PN-Z-04016-7

Kurz gefasst

Polnische Norm von 1999 mit einem Verfahren zur Bestimmung von Benzol, Toluol, Ethylbenzol, (m+p)-Xylol und o-Xylol in Abgasen, also bei Emissionsmessungen: die Dämpfe werden an Aktivkohle adsorbiert, mit Schwefelkohlenstoff desorbiert und mittels Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion bestimmt; die Bestimmungsgrenze laut PKN-Karte beträgt 2 bis 5 µg/m³ für die einzelnen Verbindungen bei 30-minütiger Probenahme. Die Prüfung erfolgt nach PN-Z-04016-7:1999; Bereiche in Akkreditierungsumfängen: AB 719: 0,0020–19,0 mg je Probe (Benzol bis 10,0), sieben Verbindungen; AB 418 — ohne Bereiche in der Kopie. Das Verfahren umfasst 4 Schritte; eingesetzt wird sie unter anderem für: Abgase (Emissionsmessungen) — Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole — in den aktuellen Umfängen von 2 Laboratorien; bei AB 719 auch Cumol, Styrol und Trimethylbenzole, Ermittlung der Emission aromatischer Kohlenwasserstoffe (bei beiden Laboratorien Emission oder Summe „aus Berechnung“); die Norm dient nicht der Bewertung der Exposition am Arbeitsplatz.

Auf einen Blick

  • Norm: PN-Z-04016-7:1999
  • Kategorie: Umwelt
  • Verfahrensschritte: 4
  • STATUS (Stand der Karte 04.10.2026): PN-Z-04016-7:1999 aktuell; Karte ohne Feld „Ersetzt“
  • Ausgabe (laut PKN-Karte): PN-Z-04016-7:1999, polnische Fassung; Veröffentlichung 15-07-1999, 13 Seiten, KT 280 Luftqualität, ICS 13.040.40
  • Bestimmungsgrenze (Karte): 2 bis 5 µg/m³ für die einzelnen Verbindungen bei 30-minütiger Probenahme

Übersicht

WAS DIE NORM BESCHREIBT. Anwendungsbereich laut PKN-Karte, vollständig: „Das Verfahren beruht auf der Adsorption der Dämpfe von Benzol, Toluol, Ethylbenzol, (m+p)-Xylol und o-Oxylol aus Abgasen an Aktivkohle, anschließender Desorption mit Schwefelkohlenstoff und Bestimmung der Konzentrationen der einzelnen untersuchten Verbindungen mittels Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion unter Verwendung gepackter oder Kapillarsäulen. Die Bestimmungsgrenze des Verfahrens für die einzelnen Verbindungen beträgt 2 Mikrogramm/m3 bis 5 Mikrogramm/m3 bei 30-minütiger Probenahme. Es werden Leitlinien für die Durchführung von Voruntersuchungen gegeben“ (unsere Übersetzung; Schreibweise „o-oksylenu“ wie auf der Karte, ohne Schlusspunkt). Den Normtext (13 Seiten) hatten wir nicht.

STATUS (Stand der Karte 04.10.2026). Die Karte von PN-Z-04016-7:1999 (polnische Fassung) hat weder die Überschrift „Zurückgezogen“ noch eine Zeile „Datum der Zurückziehung“: Veröffentlichung 15-07-1999, 13 Seiten, Preisgruppe G, Sektor Gesundheit, Umwelt und Medizin, KT 280 Luftqualität, ICS 13.040.40; die Karte hat kein Feld „Ersetzt“. Die PKN-Suche nach „PN-Z-04016-7“ (04.10.2026) liefert nur diese Norm. Blätter dieser Reihe für Arbeitsplätze (u. a. PN-Z-04016-5:1998 — Ethyltoluol) beschreiben eigene Einträge dieser Datenbank.

WIE VIELE LABORATORIEN UND IN WELCHER SCHREIBWEISE (Kopie der Datenbank der Akkreditierungsumfänge, Datenstand bis 17.09.2026, gelesen am 04.10.2026). Die Nummer 04016-7 steht in 5 Datensätzen bei 2 Laboratorien; in den aktuellen PCA-Dokumenten (gelesen am 03.10.2026; Ausgaben vom 26.01.2026 und 08.05.2026) — in 3 Zeilen bei denselben Laboratorien (bei AB 418 umfasst die Probenahmezeile auch die Emission aus Berechnung, bei AB 719 die Bestimmungszeile die Summe aus Berechnung); die Durchsuchung aller aus dem BIP geladenen PCA-Dokumente ergab keine Laboratorien außerhalb der Datenbankkopie; keine Position ist ausgesetzt, und in keinem Dokument wiederholen sich Seiten. Schreibweise „PN-Z-04016-7:1999“ — AB 418 (in einer Position neben dem Verfahren PB-186), AB 719 — „unter Ausschluss von Pkt. 8“. Der Reiter „Laboratorien“ (Suchbegriff „PN-Z-04016-7“) zeigt beide Laboratorien — geprüft mit einer Abfrage des Reiters auf dem Produktionsserver labcoda.pl am 04.10.2026.

WAS DIE LABORATORIEN PRÜFEN (Datenbankkopie und PCA-Dokumente). Gegenstand: Abgase (allgemeine Umwelt), auf Sorptionsröhrchen gesammelte Proben (AB 719 — mit Aktivkohle). AB 418 — Probenahme zur Bestimmung von Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol nach dem Aspirationsverfahren unter Verwendung von Aktivkohle, Gehalt und Konzentration von Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol (Summe der Isomere) mittels Gaschromatographie mit Massenspektrometrie (GC-MS) mit dem Verfahren PB-186, Emission aus Berechnung; Bereiche nennt die Kopie nicht. AB 719 — Gehalt aromatischer Kohlenwasserstoffe mittels GC-FID: Cumol 0,0020–19,0 mg je Probe, Styrol 0,0022–19,0, Benzol 0,0020–10,0, Ethylbenzol 0,0020–19,0, Xylol (Isomerengemisch) 0,0060–19,0, Toluol 0,0020–19,0, Trimethylbenzol (Isomerengemisch) 0,0021–19,0 mg je Probe, sowie Summe der aromatischen Kohlenwasserstoffe aus Berechnung.

WO EIN SCHEINBAR RICHTIGES ERGEBNIS LEICHT ENTSTEHT. Erstens — Stoffumfang: Titel und Karte nennen fünf Verbindungen (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, (m+p)-Xylol, o-Xylol), AB 719 bestimmt nach dieser Norm jedoch auch Cumol, Styrol und Trimethylbenzole — ob die Norm sie umfasst, geht aus der Karte nicht hervor. Zweitens — Xylole: die Norm unterscheidet (m+p)-Xylol und o-Xylol, beide Laboratorien geben Xylol als Summe oder Gemisch der Isomere an. Drittens — Technik: die Karte beschreibt GC-FID, AB 418 bestimmt dagegen mit GC-MS nach eigenem Verfahren PB-186. Viertens — Gegenstand: es ist eine Emissionsnorm (Abgase), daher wird das Ergebnis nicht mit dem NDS für Arbeitsplätze verglichen; die Bestimmungsgrenze laut Karte (µg/m³ bei 30-minütiger Probenahme) betrifft Emissionsbedingungen. Fünftens — AB 719 schließt Punkt 8 der Norm aus, dessen Inhalt wir nicht kennen.

WAS WIR NICHT ANGEBEN. Den Normtext hatten wir nicht — wir geben weder Kohlemasse, Volumenstrom und Volumen der Probenahme, Volumen des Schwefelkohlenstoffs, Säulen, Chromatographiebedingungen, Berechnungen noch die Leitlinien für Voruntersuchungen an; wir beziehen die Ergebnisse auf keinen Emissionsgrenzwert.

Prinzip der Methode

Dämpfe von Benzol, Toluol, Ethylbenzol, (m+p)-Xylol und o-Xylol aus Abgasen werden an Aktivkohle adsorbiert, mit Schwefelkohlenstoff desorbiert, und die Konzentrationen der einzelnen Verbindungen werden mittels Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion an gepackten oder Kapillarsäulen bestimmt (PKN-Karte). Bestimmungsgrenze laut Karte — 2 bis 5 µg/m³ bei 30-minütiger Probenahme. Einzelheiten GEBEN WIR NICHT AN — den Normtext hatten wir nicht.

Anwendungen

Schlüsselparameter

ParameterWert
STATUS (Stand der Karte 04.10.2026)PN-Z-04016-7:1999 aktuell; Karte ohne Feld „Ersetzt“
Ausgabe (laut PKN-Karte)PN-Z-04016-7:1999, polnische Fassung; Veröffentlichung 15-07-1999, 13 Seiten, KT 280 Luftqualität, ICS 13.040.40
Bestimmungsgrenze (Karte)2 bis 5 µg/m³ für die einzelnen Verbindungen bei 30-minütiger Probenahme
Verbindungen laut KarteBenzol, Toluol, Ethylbenzol, (m+p)-Xylol, o-Xylol
Bereiche in AkkreditierungsumfängenAB 719: 0,0020–19,0 mg je Probe (Benzol bis 10,0), sieben Verbindungen; AB 418 — ohne Bereiche in der Kopie
Verbreitung in Akkreditierungsumfängen (gelesen 04.10.2026)2 Laboratorien, 5 Datensätze in der Datenbankkopie, 3 Zeilen in PCA; Reiter „Laboratorien“ („PN-Z-04016-7“) — 2, ebenso auf dem Produktionsserver

Norm

Normnummer
PN-Z-04016-7:1999
Titel (PL)
Ochrona czystości powietrza — Badania zawartości benzenu i jego homologów z nasyconym łańcuchem bocznym — Oznaczanie benzenu, toluenu, etylobenzenu, (m+p)-ksylenu i o-ksylenu w gazach odlotowych (emisja) metodą chromatografii gazowej
Title (EN)
Air purity protection — Tests for benzene and its homologues with saturated side chain — Determination of benzene, toluene, ethylbenzene, (m+p)-xylene and o-xylene in waste gases (emission) by gas chromatography

Schritt-für-Schritt-Verfahren

  1. Voruntersuchungen und Probenahme

    Die Karte nennt Leitlinien für Voruntersuchungen; die Dämpfe werden aus Abgasen an Aktivkohle adsorbiert; Einzelheiten GEBEN WIR NICHT AN.

  2. Desorption

    Mit Schwefelkohlenstoff (PKN-Karte); Volumen und Dauer GEBEN WIR NICHT AN.

  3. Analyse

    Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion, gepackte oder Kapillarsäulen (PKN-Karte).

  4. Ergebnis

    Konzentrationen der einzelnen Verbindungen in Abgasen; Bestimmungsgrenze 2 bis 5 µg/m³ bei 30-minütiger Probenahme (PKN-Karte).

Erforderliche Geräte und Apparatur

GerätBeispielRichtpreis
Gaschromatograph mit FlammenionisationsdetektorBestimmung mit gepackter oder Kapillarsäule (PKN-Karte); die Bedingungen GEBEN WIR NICHT AN—
Abgasprobenahmeset mit AktivkohleröhrchenAdsorption der Dämpfe (PKN-Karte); den Volumenstrom GEBEN WIR NICHT AN; laut Karte gilt die Bestimmungsgrenze für 30-minütige Probenahme—

Reagenzien, Nährmedien und Verbrauchsmaterialien

ReagenzCASDetails
Aktivkohle—Sorbens für Dämpfe aromatischer Kohlenwasserstoffe (PKN-Karte)
Schwefelkohlenstoff—Zur Desorption (PKN-Karte: „dwusiarczek węgla“); das Volumen GEBEN WIR NICHT AN

Arbeitsschutz und Sicherheit

Häufige Fragen

Welche Norm beschreibt diese Prüfung?

Die Prüfung erfolgt nach PN-Z-04016-7:1999 — „Air purity protection — Tests for benzene and its homologues with saturated side chain — Determination of benzene, toluene, ethylbenzene, (m+p)-xylene and o-xylene in waste gases (emission) by gas chromatography“.

Wie funktioniert diese Methode?

Dämpfe von Benzol, Toluol, Ethylbenzol, (m+p)-Xylol und o-Xylol aus Abgasen werden an Aktivkohle adsorbiert, mit Schwefelkohlenstoff desorbiert, und die Konzentrationen der einzelnen Verbindungen werden mittels Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion an gepackten oder Kapillarsäulen bestimmt (PKN-Karte). Bestimmungsgrenze laut Karte — 2 bis 5 µg/m³ bei 30-minütiger Probenahme.

Wie groß sind Messbereich und Genauigkeit?

STATUS (Stand der Karte 04.10.2026): PN-Z-04016-7:1999 aktuell; Karte ohne Feld „Ersetzt“; Ausgabe (laut PKN-Karte): PN-Z-04016-7:1999, polnische Fassung; Veröffentlichung 15-07-1999, 13 Seiten, KT 280 Luftqualität, ICS 13.040.40; Bestimmungsgrenze (Karte): 2 bis 5 µg/m³ für die einzelnen Verbindungen bei 30-minütiger Probenahme; Verbindungen laut Karte: Benzol, Toluol, Ethylbenzol, (m+p)-Xylol, o-Xylol.

Wie lange dauert die Prüfung?

Das Verfahren umfasst 4 Schritte. Die Norm gibt nicht für jeden Schritt eine Dauer an — maßgeblich ist das Verfahren des Labors.

Welche Geräte werden benötigt?

Gaschromatograph mit Flammenionisationsdetektor, Abgasprobenahmeset mit Aktivkohleröhrchen.

Wo wird diese Prüfung eingesetzt?

Abgase (Emissionsmessungen) — Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole — in den aktuellen Umfängen von 2 Laboratorien; bei AB 719 auch Cumol, Styrol und Trimethylbenzole; Ermittlung der Emission aromatischer Kohlenwasserstoffe (bei beiden Laboratorien Emission oder Summe „aus Berechnung“); die Norm dient nicht der Bewertung der Exposition am Arbeitsplatz.

Welche Sicherheitsmaßnahmen gelten?

Benzol und Schwefelkohlenstoff — Sicherheitsregeln des chemischen Labors; FACHLICHER HINWEIS: Emissionsnorm — nicht zur Bewertung der Exposition am Arbeitsplatz; AB 719 bestimmt nach ihr auch Verbindungen außerhalb des Titels.

Welches Labor führt diese Prüfung durch?

Die Prüfung führen nach ISO/IEC 17025 akkreditierte Labore durch. Auf LabCoda finden Sie sie über die Normnummer PN-Z-04016-7.

🔍 Labor finden, das diese Prüfung durchführt