🌿 Aceton, Benzol, Toluol, Ethylbenzol, 2-Ethylhexanol, Dibutylphthalat und Bis(2-ethylhexyl)phthalat im Gemisch aus der Verarbeitung von Weich-PVC — Luft am Arbeitsplatz; Aktivkohle und Glasfaser, Methanol in Schwefelkohlenstoff, Gaschromatographie; PN-Z-04231-02:1993 (zurückgezogen 15-08-2014)

Umwelt PN-Z-04231-02

Kurz gefasst

Polnische Norm von 1993 mit einem Verfahren zur Bestimmung von sieben Stoffen — Aceton, Benzol, Toluol, Ethylbenzol, 2-Ethylhexanol, Dibutylphthalat und Bis(2-ethylhexyl)phthalat — im Gemisch, das an Arbeitsplätzen bei der Verarbeitung von weichgemachtem Poly(vinylchlorid) freigesetzt wird: Adsorption an Aktivkohle und Glasfaser, Extraktion mit einer Lösung von Methanol in Schwefelkohlenstoff und Gaschromatographie; die PKN-Karte nennt für jeden Stoff eine eigene Bestimmungsgrenze. Die Prüfung erfolgt nach PN-Z-04231-02:1993; Bereiche in den Akkreditierungsumfängen: AB 300: Aceton 0,8–3600, Toluol 0,5–2000, Ethylbenzol 0,5–1800 mg/m³; AB 1854: Vinylacetat 8,5–330 µg in der Probe; alle GC-FID. Das Verfahren umfasst 4 Schritte; eingesetzt wird sie unter anderem für: Luft am Arbeitsplatz bei der Verarbeitung von Weich-PVC — sieben Stoffe laut Karte; in den aktuellen Umfängen von AB 300 für Aceton, Toluol und Ethylbenzol, Bei AB 1854 wird die Norm bei Vinylacetat angeführt, das die Karte nicht nennt (NDS 10 mg/m³, NDSCh 30 mg/m³, Pos. 443 des Verzeichnisses).

Auf einen Blick

  • Norm: PN-Z-04231-02:1993
  • Kategorie: Umwelt
  • Verfahrensschritte: 4
  • STATUS (Stand der Karte am 05.10.2026): PN-Z-04231-02:1993 am 15-08-2014 zurückgezogen, Karte ohne Ersatznorm
  • Ausgabe (laut PKN-Karte): PN-Z-04231-02:1993, polnische Fassung; Veröffentlichung 30-09-1993, 4 Seiten, KT 159 Chemische und Staubgefährdungen in der Arbeitsumgebung, ICS 13.040.30
  • Bestimmungsgrenze (Karte), mg/m³: Aceton 6,2; Benzol 0,3; Toluol 3,0; Ethylbenzol 3,0; 2-Ethylhexanol 1,8; Dibutylphthalat 0,2; Bis(2-ethylhexyl)phthalat 0,04

Übersicht

WAS DIE NORM BESCHREIBT. Anwendungsbereich laut PKN-Karte, vollständig: „Das Verfahren besteht in der Adsorption der zu bestimmenden Verbindungen an Aktivkohle und Glasfaser, ihrer Extraktion mit einer Lösung von Methanol in Schwefelkohlenstoff und der chromatographischen Analyse der erhaltenen Lösungen. Die Bestimmungsgrenze des Verfahrens beträgt: Aceton-6,2mg/Kubikm, Benzol-0,3mg/Kubikm, Toluol-3,0mg/Kubikm, Ethylbenzol-3.0mg/Kubikm, 2-Ethylhexanol-1,8mg/Kubikm, Dibutylphthalat-0,2mg/Kubikm, Di(2-ethylhexyl)phthalat-0,04mg/Kubikm“ (unsere Übersetzung; Schreibweise und Dezimalzeichen wie auf der Karte, ohne Punkt am Ende; im Titel auf der Karte steht „ftalanu, dwubutylu“ mit Komma). Die Karte nennt weder den Detektor noch Volumen oder Durchfluss der Luftprobe. Den Normtext (4 Seiten) hatten wir nicht.

GRENZWERTE NDS (Verzeichnis im Anhang der Verordnung vom 26. März 2026, Gesetzblatt 2026 Pos. 447; keiner dieser Stoffe fällt unter die Übergangsbestimmungen des § 2). Aceton [67-64-1] (Pos. 4) — NDS 600 mg/m³, NDSCh 1800 mg/m³; die Bestimmungsgrenze der Karte entspricht etwa 1 % des NDS. Benzol [71-43-2] (Pos. 40) — NDS 0,66 mg/m³ (0,2 ppm), ohne NDSCh, „Haut“; die Bestimmungsgrenze von 0,3 mg/m³ entspricht etwa 45 % des NDS. Toluol [108-88-3] (Pos. 533) — NDS 100 mg/m³, NDSCh 200 mg/m³, „Haut“; etwa 3 % des NDS. Ethylbenzol [100-41-4] (Pos. 238) — NDS 200 mg/m³, NDSCh 400 mg/m³, „Haut“; etwa 1,5 % des NDS. 2-Ethylhexan-1-ol [104-76-7] (Pos. 239) — NDS 5,4 mg/m³ (1 ppm), NDSCh 10,8 mg/m³ (2 ppm); die Bestimmungsgrenze von 1,8 mg/m³ entspricht etwa 33 % des NDS. Dibutylphthalat [84-74-2] (Pos. 268) — NDS 0,6 mg/m³ mit dem Vermerk „einatembare Fraktion“ (Fußnote 6), ohne NDSCh; die Bestimmungsgrenze von 0,2 mg/m³ entspricht etwa 33 % des NDS. Bis(2-ethylhexyl)phthalat [117-81-7] (Pos. 267) — NDS 0,8 mg/m³, ohne NDSCh und ohne Vermerk zur Fraktion; die Bestimmungsgrenze von 0,04 mg/m³ entspricht 5 % des NDS. Vinylacetat [108-05-4] (Pos. 443), das die Norm nicht umfasst — NDS 10 mg/m³, NDSCh 30 mg/m³.

STATUS (Stand der Karte am 05.10.2026). Die Karte von PN-Z-04231-02:1993 (polnische Fassung) trägt den Vermerk „Zurückgezogen“ ohne Angabe einer Ersatznorm: Veröffentlichung 30-09-1993, Zurückziehung 15-08-2014, 4 Seiten, Preisgruppe B, Sektor Gesundheit, Umwelt und Medizin, KT 159 Chemische und Staubgefährdungen in der Arbeitsumgebung, ICS 13.040.30. PKN-Suche (05.10.2026): unter „PN-Z-04231“ — 2 Teile der Reihe „Untersuchungen des Gehalts an Schadstoffen, die bei der Kunststoffverarbeitung freigesetzt werden“: -01:1993 (allgemeine Bestimmungen) und -02:1993, beide mit dem Vermerk „Zurückgezogen“; unter den ersten 50 Ergebnissen für „przetwórstwa“ gibt es keine weiteren Normen zur Luft am Arbeitsplatz bei der Kunststoffverarbeitung; unter den ersten 50 Ergebnissen für „octanu winylu“ sind die einzigen Normen zu Vinylacetat in der Luft am Arbeitsplatz die zurückgezogenen Teile PN-Z-04178-01 und -02:1987. Die einzelnen Stoffe haben eigene Einträge in dieser Datenbank, darunter Aceton (PN-Z-04057-01), Ethylbenzol (PN-Z-04081-01) und Vinylacetat (PN-Z-04178-02), die diese Norm bereits erwähnen.

WIE VIELE LABORATORIEN UND IN WELCHER FORM (Kopie der Datenbank der Akkreditierungsumfänge, Datenstand bis 17.09.2026, gelesen am 05.10.2026). Die Nummer 04231-02 steht in 5 Datensätzen bei 2 Laboratorien; in den aktuellen PCA-Dokumenten (gelesen am 03.10.2026; Ausgaben vom 13.01.2026 und 08.09.2026) — in 5 Zeilen bei denselben Laboratorien; die Durchsuchung aller aus dem BIP heruntergeladenen PCA-Dokumente ergab keine Laboratorien außerhalb der Datenbankkopie; keine Position ist ausgesetzt, und in keinem Dokument wiederholen sich Seiten. Schreibweisen: „PN-93/Z-04231/02“ — AB 300, neben der Anweisung IN-59 Ausg. 3 vom 18.12.2025 (drei Positionen) oder IN-66 Ausg. 1 vom 29.07.2025 (eine Position); „PN-Z-04231-02:1993“ — AB 1854, neben der Arbeitsanweisung IR-23 Ausgabe 3 vom 05.01.2023. Der Reiter „Laboratorien“ sucht Einträge, die mit dem eingegebenen Begriff beginnen: „PN-93/Z-04231/02“ und „PN-Z-04231-02“ zeigen je 1 Laboratorium, insgesamt 2 — ebenso in der Kopie und auf dem Produktionsserver labcoda.pl (Reiterabfragen am 05.10.2026).

WAS DIE LABORATORIEN PRÜFEN (Datenbankkopie und PCA-Dokumente). Gegenstand: Arbeitsumgebung — Luft, auf Sorbensröhrchen gesammelte Proben. AB 300 — Konzentration und Gehalt von: Ethylbenzol 0,5–1800 mg/m³ (0,020–9 mg in der Probe), Toluol 0,5–2000 mg/m³ (0,020–10 mg in der Probe; zwei Positionen — mit IN-59 und mit IN-66), Aceton 0,8–3600 mg/m³ (0,03–18 mg in der Probe). AB 1854 — Gehalt an Vinylacetat 8,5–330 µg in der Probe (kein Bereich in mg/m³ angegeben). Benzol, 2-Ethylhexanol und beide Phthalate bestimmt kein Laboratorium nach dieser Norm. Technik: Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) — alle Positionen.

WO EIN SCHEINBAR RICHTIGES ERGEBNIS LEICHT ENTSTEHT. Erstens — ein Stoff außerhalb der Norm: AB 1854 führt diese Norm bei Vinylacetat an, das die Norm laut Karte nicht umfasst, und in dieser Position steht die Norm neben der Arbeitsanweisung IR-23 — der Auftraggeber sollte fragen, nach welchem Dokument Vinylacetat bestimmt wurde. Zweitens — Gemisch oder Einzelstoff: Die Norm betrifft das bei der Verarbeitung von Weich-PVC freigesetzte Gemisch, AB 300 wendet sie jedoch auf Einzelstoffe ohne Angabe der Emissionsquelle an. Drittens — Benzol: Die Bestimmungsgrenze der Karte (0,3 mg/m³) entspricht etwa 45 % des NDS von 0,66 mg/m³, die für 2-Ethylhexanol und Dibutylphthalat etwa einem Drittel des NDS; für diese Stoffe ist der Abstand zum NDS gering. Viertens — Fraktion: Der NDS für Dibutylphthalat gilt für die einatembare Fraktion, und die Karte sagt nicht, welche Fraktion auf der Glasfaser gesammelt wird. Fünftens — zurückgezogene Norm: seit 15-08-2014 ohne Nachfolgerin; die unteren Grenzen von AB 300 (0,5–0,8 mg/m³) liegen unter den Bestimmungsgrenzen der Karte für Toluol, Ethylbenzol und Aceton.

WAS WIR NICHT ANGEBEN. Den Normtext hatten wir nicht — wir geben weder Kohle- und Glasfasermenge, Zusammensetzung der Methanollösung in Schwefelkohlenstoff, Volumen oder Durchfluss der Luftprobe, Detektor laut Norm, Säule, Bedingungen des Chromatographen noch Berechnungen an. Wir behaupten nicht, dass die Norm die Probenahme der einatembaren Fraktion beschreibt.

Prinzip der Methode

Aceton, Benzol, Toluol, Ethylbenzol, 2-Ethylhexanol, Dibutylphthalat und Bis(2-ethylhexyl)phthalat aus dem bei der Verarbeitung von weichgemachtem Poly(vinylchlorid) freigesetzten Gemisch werden an Aktivkohle und Glasfaser adsorbiert, mit einer Lösung von Methanol in Schwefelkohlenstoff extrahiert, und die erhaltenen Lösungen werden chromatographisch analysiert (PKN-Karte); Bestimmungsgrenzen laut Karte — von 0,04 mg/m³ (Bis(2-ethylhexyl)phthalat) bis 6,2 mg/m³ (Aceton). Das Ergebnis jedes Stoffes wird mit seinem NDS verglichen (Gesetzblatt 2026 Pos. 447). Die Norm ist ohne Nachfolgerin zurückgezogen.

Anwendungen

Schlüsselparameter

ParameterWert
STATUS (Stand der Karte am 05.10.2026)PN-Z-04231-02:1993 am 15-08-2014 zurückgezogen, Karte ohne Ersatznorm
Ausgabe (laut PKN-Karte)PN-Z-04231-02:1993, polnische Fassung; Veröffentlichung 30-09-1993, 4 Seiten, KT 159 Chemische und Staubgefährdungen in der Arbeitsumgebung, ICS 13.040.30
Bestimmungsgrenze (Karte), mg/m³Aceton 6,2; Benzol 0,3; Toluol 3,0; Ethylbenzol 3,0; 2-Ethylhexanol 1,8; Dibutylphthalat 0,2; Bis(2-ethylhexyl)phthalat 0,04
NDS (Gesetzblatt 2026 Pos. 447), mg/m³Aceton 600; Benzol 0,66 („Haut“); Toluol 100 („Haut“); Ethylbenzol 200 („Haut“); 2-Ethylhexan-1-ol 5,4; Dibutylphthalat 0,6 (einatembare Fraktion); Bis(2-ethylhexyl)phthalat 0,8
Bereiche in den AkkreditierungsumfängenAB 300: Aceton 0,8–3600, Toluol 0,5–2000, Ethylbenzol 0,5–1800 mg/m³; AB 1854: Vinylacetat 8,5–330 µg in der Probe; alle GC-FID
Verbreitung in den Akkreditierungsumfängen (gelesen am 05.10.2026)2 Laboratorien, 5 Datensätze in der Datenbankkopie, 5 Zeilen in PCA; Reiter „Laboratorien“ — „PN-93/Z-04231/02“ 1, „PN-Z-04231-02“ 1, ebenso auf dem Produktionsserver

Norm

Normnummer
PN-Z-04231-02:1993
Titel (PL)
Ochrona czystości powietrza — Badania zawartości substancji szkodliwych emitowanych podczas przetwórstwa tworzyw sztucznych — Oznaczanie acetonu, benzenu, toluenu, etylobenzenu, 2-etyloheksanolu, ftalanu dwubutylu i ftalanu dwu(2-etyloheksylu) na stanowiskach pracy w mieszaninie emitowanej podczas przetwórstwa plastyfikowanego poli(chlorku winylu) metodą chromatografii gazowej
Title (EN)
Air purity protection — Tests for harmful substances emitted during plastics processing — Determination of acetone, benzene, toluene, ethylbenzene, 2-ethylhexanol, dibutyl phthalate and di(2-ethylhexyl) phthalate at workplaces in the mixture emitted during processing of plasticised poly(vinyl chloride) by gas chromatography

Schritt-für-Schritt-Verfahren

  1. Probenahme

    Adsorption der zu bestimmenden Verbindungen an Aktivkohle und Glasfaser (PKN-Karte); Volumen und Durchfluss GEBEN WIR NICHT AN.

  2. Extraktion

    Extraktion mit einer Lösung von Methanol in Schwefelkohlenstoff (PKN-Karte); Zusammensetzung und Volumen GEBEN WIR NICHT AN.

  3. Analyse

    Chromatographische Analyse der erhaltenen Lösungen (PKN-Karte); in den Umfängen — GC-FID; Bedingungen GEBEN WIR NICHT AN.

  4. Ergebnis und Bewertung

    Konzentration jedes Stoffes in mg/m³; Vergleich mit seinem NDS und NDSCh (Gesetzblatt 2026 Pos. 447).

Erforderliche Geräte und Apparatur

GerätBeispielRichtpreis
GaschromatographAnalyse der Lösungen nach der Extraktion (PKN-Karte); in den Umfängen — Flammenionisationsdetektor; Bedingungen GEBEN WIR NICHT AN—
Probenahmeset für Luft mit Aktivkohle und GlasfaserAdsorption der zu bestimmenden Verbindungen (PKN-Karte); Anordnung, Volumen und Durchfluss GEBEN WIR NICHT AN—

Reagenzien, Nährmedien und Verbrauchsmaterialien

ReagenzCASDetails
Aktivkohle—Sorbens (PKN-Karte)
Glasfaser—Sorbens (PKN-Karte)
Lösung von Methanol in Schwefelkohlenstoff—Zur Extraktion (PKN-Karte); Zusammensetzung und Volumen GEBEN WIR NICHT AN

Arbeitsschutz und Sicherheit

Häufige Fragen

Welche Norm beschreibt diese Prüfung?

Die Prüfung erfolgt nach PN-Z-04231-02:1993 — „Air purity protection — Tests for harmful substances emitted during plastics processing — Determination of acetone, benzene, toluene, ethylbenzene, 2-ethylhexanol, dibutyl phthalate and di(2-ethylhexyl) phthalate at workplaces in the mixture emitted during processing of plasticised poly(vinyl chloride) by gas chromatography“.

Wie funktioniert diese Methode?

Aceton, Benzol, Toluol, Ethylbenzol, 2-Ethylhexanol, Dibutylphthalat und Bis(2-ethylhexyl)phthalat aus dem bei der Verarbeitung von weichgemachtem Poly(vinylchlorid) freigesetzten Gemisch werden an Aktivkohle und Glasfaser adsorbiert, mit einer Lösung von Methanol in Schwefelkohlenstoff extrahiert, und die erhaltenen Lösungen werden chromatographisch analysiert (PKN-Karte); Bestimmungsgrenzen laut Karte — von 0,04 mg/m³ (Bis(2-ethylhexyl)phthalat) bis 6,2 mg/m³ (Aceton). Das Ergebnis jedes Stoffes wird mit seinem NDS verglichen (Gesetzblatt 2026 Pos.

Wie groß sind Messbereich und Genauigkeit?

STATUS (Stand der Karte am 05.10.2026): PN-Z-04231-02:1993 am 15-08-2014 zurückgezogen, Karte ohne Ersatznorm; Ausgabe (laut PKN-Karte): PN-Z-04231-02:1993, polnische Fassung; Veröffentlichung 30-09-1993, 4 Seiten, KT 159 Chemische und Staubgefährdungen in der Arbeitsumgebung, ICS 13.040.30; Bestimmungsgrenze (Karte), mg/m³: Aceton 6,2; Benzol 0,3; Toluol 3,0; Ethylbenzol 3,0; 2-Ethylhexanol 1,8; Dibutylphthalat 0,2; Bis(2-ethylhexyl)phthalat 0,04; NDS (Gesetzblatt 2026 Pos. 447), mg/m³: Aceton 600; Benzol 0,66 („Haut“); Toluol 100 („Haut“); Ethylbenzol 200 („Haut“); 2-Ethylhexan-1-ol 5,4; Dibutylphthalat 0,6 (einatembare Fraktion); Bis(2-ethylhexyl)phthalat 0,8.

Wie lange dauert die Prüfung?

Das Verfahren umfasst 4 Schritte. Die Norm gibt nicht für jeden Schritt eine Dauer an — maßgeblich ist das Verfahren des Labors.

Welche Geräte werden benötigt?

Gaschromatograph, Probenahmeset für Luft mit Aktivkohle und Glasfaser.

Wo wird diese Prüfung eingesetzt?

Luft am Arbeitsplatz bei der Verarbeitung von Weich-PVC — sieben Stoffe laut Karte; in den aktuellen Umfängen von AB 300 für Aceton, Toluol und Ethylbenzol; Bei AB 1854 wird die Norm bei Vinylacetat angeführt, das die Karte nicht nennt (NDS 10 mg/m³, NDSCh 30 mg/m³, Pos. 443 des Verzeichnisses).

Welche Sicherheitsmaßnahmen gelten?

Benzol, Phthalate und Schwefelkohlenstoff — Sicherheitsregeln des chemischen Labors; FACHLICHER HINWEIS: Die Norm umfasst laut Karte sieben Stoffe; AB 1854 führt sie bei Vinylacetat an, das die Karte nicht nennt.

Welches Labor führt diese Prüfung durch?

Die Prüfung führen nach ISO/IEC 17025 akkreditierte Labore durch. Auf LabCoda finden Sie sie über die Normnummer PN-Z-04231-02.

🔍 Labor finden, das diese Prüfung durchführt