🌿 1,4-Dioxan in der Luft am Arbeitsplatz — Adsorption an Aktivkohle, Desorption mit einer Lösung von Propan-2-ol in Schwefelkohlenstoff, Gaschromatographie; kleinste bestimmbare Konzentration laut Norm 5 mg/m³; polnischer MAK-Wert (NDS) 7,3 mg/m³ (2 ppm), Kurzzeitwert (NDSCh) 22 mg/m³ nach zwei Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung, bis dahin NDS 50 mg/m³; Vermerk „Haut“; PN-Z-04431:2011
Kurz gefasst
Polnische Norm von 2011 mit einem Verfahren zur Bestimmung von 1,4-Dioxan in der Luft am Arbeitsplatz: die Verbindung wird an Aktivkohle adsorbiert, mit einer Lösung von Propan-2-ol in Schwefelkohlenstoff desorbiert und gaschromatographisch analysiert; die kleinste bestimmbare Konzentration laut PKN-Karte beträgt 5 mg/m³. Die Prüfung erfolgt nach PN-Z-04431:2011; Bereiche in Akkreditierungsumfängen: AB 663: 2,5–125 mg/m³, GC-FID; AB 1207: 0,5–210 mg/m³, GC-MS. Das Verfahren umfasst 4 Schritte; eingesetzt wird sie unter anderem für: Luft am Arbeitsplatz — 1,4-Dioxan — in den aktuellen Umfängen von 2 Laboratorien, Bewertung der beruflichen Exposition, Vermerk „Haut“ (Dz.U. 2026 Pos. 447, Pos. 195 des Verzeichnisses): zwei Jahre ab Inkrafttreten der Verordnung NDS 50 mg/m³, ohne NDSCh (§ 2 Abs. 4 Nr. 2), danach NDS 7,3 mg/m³ und NDSCh 22 mg/m³ (§ 2 Abs. 5 Nr. 1).
Auf einen Blick
- Norm: PN-Z-04431:2011
- Kategorie: Umwelt
- Verfahrensschritte: 4
- STATUS (Stand der Karte 05.10.2026): PN-Z-04431:2011 aktuell; Karte ohne Feld „Ersetzt“
- Ausgabe (laut PKN-Karte): PN-Z-04431:2011, polnische Fassung; Veröffentlichung 09-09-2011, 7 Seiten, KT 159 Chemische und Staubgefährdungen in der Arbeitsumwelt, ICS 13.040.30
- Kleinste bestimmbare Konzentration (Karte): 5 mg/m³ — 10 % des Übergangs-NDS, etwa 68 % des NDS im Anhang
Übersicht
WAS DIE NORM BESCHREIBT. Anwendungsbereich laut PKN-Karte, vollständig: „Angegeben wird ein Verfahren, das auf der Adsorption von 1,4-Dioxan an Aktivkohle, der Desorption der Verbindung mit einer Lösung von Propan-2-ol in Schwefelkohlenstoff und der gaschromatographischen Analyse der erhaltenen Lösung beruht. Die kleinste Konzentration von 1,4-Dioxan, die mit diesem Verfahren bestimmt werden kann, beträgt 5 mg/m3“ (unsere Übersetzung; auf der Karte ohne Leerzeichen nach „stężenie“ und ohne Schlusspunkt). Detektor und Luftvolumen nennt die Karte nicht. Den Normtext (7 Seiten) hatten wir nicht. Der CIOP-Methodenindex 2000–2017 verzeichnet „Dioksan – nr 1(59) 2009“; den Artikel haben wir nicht gelesen und geben nichts daraus wieder.
GRENZWERTE NDS (Verordnung vom 26. März 2026, Dz.U. 2026 Pos. 447, verkündet am 1. April 2026, in Kraft am Tag nach der Verkündung). Anhang, Pos. 195: „1,4-Dioxan [123-91-1]“ — NDS 7,3 mg/m³ (2 ppm), NDSCh 22 mg/m³ (6 ppm), Vermerk „Haut“. Nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 beträgt der NDS für 1,4-Dioxan „innerhalb von zwei Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung“ 50 mg/m³, und nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 gelten die „Werte NDS bzw. NDSCh“ des Anhangs — für 1,4-Dioxan 7,3 und 22 mg/m³ — nach Ablauf von zwei Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung; einen NDSCh für die Übergangszeit nennt der Rechtsakt nicht. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft (§ 3). Die kleinste bestimmbare Konzentration laut Karte, 5 mg/m³, entspricht 10 % des Übergangswerts und etwa 68 % des NDS im Anhang.
STATUS (Stand der Karte 05.10.2026). Die Karte von PN-Z-04431:2011 (polnische Fassung) hat weder die Überschrift „Zurückgezogen“ noch eine Zeile „Datum der Zurückziehung“: Veröffentlichung 09-09-2011, 7 Seiten, Preisgruppe D, Sektor Gesundheit, Umwelt und Medizin, KT 159 Chemische und Staubgefährdungen in der Arbeitsumwelt, ICS 13.040.30; die Karte hat kein Feld „Ersetzt“. Die PKN-Suche nach „PN-Z-04431“ (05.10.2026) liefert nur diese Norm.
WIE VIELE LABORATORIEN UND IN WELCHER SCHREIBWEISE (Kopie der Datenbank der Akkreditierungsumfänge, Datenstand bis 17.09.2026, gelesen am 05.10.2026). Die Nummer 04431 steht in 2 Datensätzen bei 2 Laboratorien; in den aktuellen PCA-Dokumenten (gelesen am 03.10.2026; Ausgaben vom 27.10.2025 und 11.06.2026) — in 2 Zeilen bei denselben Laboratorien; die Durchsuchung aller aus dem BIP geladenen PCA-Dokumente ergab keine Laboratorien außerhalb der Datenbankkopie; keine Position ist ausgesetzt, und in keinem Dokument wiederholen sich Seiten. Schreibweise „PN-Z-04431:2011“ — AB 663 allein, AB 1207 neben dem Verfahren PB-06L Ausgabe 4 vom 5.01.2026. Der Reiter „Laboratorien“ (Suchbegriff „PN-Z-04431“) zeigt beide Laboratorien — geprüft mit einer Abfrage des Reiters auf dem Produktionsserver labcoda.pl am 05.10.2026.
WAS DIE LABORATORIEN PRÜFEN (Datenbankkopie und PCA-Dokumente). AB 663 — Arbeitsumgebung, Luft: Konzentration von 1,4-Dioxan 2,5–125 mg/m³, Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID). AB 1207 — Konzentration und Gehalt von 1,4-Dioxan 0,5–210 mg/m³ (0,005–2 mg je Probe), Gaschromatographie mit Massenspektrometrie (GC-MS); die Position steht in einer Gruppe mit drei Prüfgegenständen: Arbeitsumgebung (auf Sorbensröhrchen — Aktivkohle — gesammelte Luftproben), allgemeine Umwelt (Außenluftproben) und Innenräume.
WO EIN SCHEINBAR RICHTIGES ERGEBNIS LEICHT ENTSTEHT. Erstens — Bezugswert: in der Übergangszeit beträgt der NDS 50 mg/m³ und der Rechtsakt nennt keinen NDSCh, danach NDS 7,3 mg/m³ und NDSCh 22 mg/m³ — dasselbe Ergebnis kann den ersten einhalten und den zweiten überschreiten; der Bericht sollte angeben, mit welchem Wert das Ergebnis verglichen wurde. Zweitens — Bestimmungsgrenze: laut Karte 5 mg/m³, also etwa 68 % des NDS im Anhang; AB 663 gibt eine untere Grenze von 2,5 mg/m³ an, AB 1207 0,5 mg/m³, was andere Bedingungen als in der Norm erfordert. Drittens — Detektor: die Karte nennt keinen; AB 663 verwendet GC-FID, AB 1207 GC-MS. Viertens — Gegenstand: bei AB 1207 steht die Position in einer Gruppe, die auch Außenluft und Innenräume umfasst — für diese Gegenstände ist der NDS kein Bezugswert. Fünftens — Haut: der NDS trägt den Vermerk „Haut“, und eine Messung in der Luft erfasst die Aufnahme über die Haut nicht.
WAS WIR NICHT ANGEBEN. Den Normtext hatten wir nicht — wir geben weder die Aktivkohlemasse, Volumen oder Volumenstrom der Probenahme, Zusammensetzung oder Volumen der Desorptionslösung, Säule, den von der Norm geforderten Detektor, Chromatographiebedingungen noch Berechnungen an; den Inhalt des CIOP-Artikels von 2009 kennen wir nicht.
Prinzip der Methode
1,4-Dioxan aus der Luft am Arbeitsplatz wird an Aktivkohle adsorbiert, mit einer Lösung von Propan-2-ol in Schwefelkohlenstoff desorbiert, und die Lösung wird gaschromatographisch analysiert (PKN-Karte). Das Ergebnis in mg/m³ wird mit dem NDS verglichen — in der Übergangszeit 50 mg/m³ (ohne NDSCh), danach NDS 7,3 mg/m³ und NDSCh 22 mg/m³ (Dz.U. 2026 Pos. 447). Kleinste bestimmbare Konzentration laut Karte — 5 mg/m³. Einzelheiten GEBEN WIR NICHT AN — den Normtext hatten wir nicht.
Anwendungen
- Luft am Arbeitsplatz — 1,4-Dioxan — in den aktuellen Umfängen von 2 Laboratorien
- Bewertung der beruflichen Exposition, Vermerk „Haut“ (Dz.U. 2026 Pos. 447, Pos. 195 des Verzeichnisses): zwei Jahre ab Inkrafttreten der Verordnung NDS 50 mg/m³, ohne NDSCh (§ 2 Abs. 4 Nr. 2), danach NDS 7,3 mg/m³ und NDSCh 22 mg/m³ (§ 2 Abs. 5 Nr. 1)
Schlüsselparameter
| Parameter | Wert |
|---|---|
| STATUS (Stand der Karte 05.10.2026) | PN-Z-04431:2011 aktuell; Karte ohne Feld „Ersetzt“ |
| Ausgabe (laut PKN-Karte) | PN-Z-04431:2011, polnische Fassung; Veröffentlichung 09-09-2011, 7 Seiten, KT 159 Chemische und Staubgefährdungen in der Arbeitsumwelt, ICS 13.040.30 |
| Kleinste bestimmbare Konzentration (Karte) | 5 mg/m³ — 10 % des Übergangs-NDS, etwa 68 % des NDS im Anhang |
| NDS / NDSCh (Dz.U. 2026 Pos. 447) | Pos. 195: 7,3 mg/m³ (2 ppm) / 22 mg/m³ (6 ppm), „Haut“ — angewendet nach zwei Jahren ab Inkrafttreten (§ 2 Abs. 5 Nr. 1); bis dahin NDS 50 mg/m³, kein NDSCh angegeben (§ 2 Abs. 4 Nr. 2) |
| Bereiche in Akkreditierungsumfängen | AB 663: 2,5–125 mg/m³, GC-FID; AB 1207: 0,5–210 mg/m³, GC-MS |
| Verbreitung in Akkreditierungsumfängen (gelesen 05.10.2026) | 2 Laboratorien, 2 Datensätze in der Datenbankkopie, 2 Zeilen in PCA; Reiter „Laboratorien“ („PN-Z-04431“) — 2, ebenso auf dem Produktionsserver |
Norm
- Normnummer
- PN-Z-04431:2011
- Titel (PL)
- Ochrona czystości powietrza — Oznaczanie 1,4-dioksanu na stanowiskach pracy metodą chromatografii gazowej
- Title (EN)
- Air purity protection — Determination of 1,4-dioxane at workplaces by gas chromatography
Schritt-für-Schritt-Verfahren
-
Probenahme
Adsorption von 1,4-Dioxan aus der Luft an Aktivkohle (PKN-Karte); das Volumen GEBEN WIR NICHT AN.
-
Desorption
Mit einer Lösung von Propan-2-ol in Schwefelkohlenstoff (PKN-Karte).
-
Analyse
Gaschromatographie der Lösung (PKN-Karte); die Bedingungen GEBEN WIR NICHT AN.
-
Ergebnis und Bewertung
Konzentration in mg/m³; Vergleich mit den am Messtag geltenden Werten — in der Übergangszeit NDS 50 mg/m³ (ohne NDSCh), danach NDS 7,3 mg/m³ und NDSCh 22 mg/m³ (Dz.U. 2026 Pos. 447); Vermerk „Haut“ — eine Messung in der Luft erfasst den Hautweg nicht.
Erforderliche Geräte und Apparatur
| Gerät | Beispiel | Richtpreis |
|---|---|---|
| Gaschromatograph | Analyse der Lösung nach Desorption (PKN-Karte); den Detektor nennt die Karte nicht; in den Umfängen — FID oder Massenspektrometer | — |
| Luftprobenahmeset mit Aktivkohleröhrchen | Adsorption (PKN-Karte); Volumen und Volumenstrom GEBEN WIR NICHT AN | — |
Reagenzien, Nährmedien und Verbrauchsmaterialien
| Reagenz | CAS | Details |
|---|---|---|
| Aktivkohle | — | Sorbens für 1,4-Dioxan (PKN-Karte) |
| Lösung von Propan-2-ol in Schwefelkohlenstoff | — | Zur Desorption (PKN-Karte); Zusammensetzung und Volumen GEBEN WIR NICHT AN |
Arbeitsschutz und Sicherheit
- 1,4-Dioxan — Vermerk „Haut“ im NDS-Verzeichnis; Propan-2-ol und Schwefelkohlenstoff — Sicherheitsregeln des chemischen Labors
- FACHLICHER HINWEIS: die Werte des Verzeichnisses (NDS 7,3, NDSCh 22 mg/m³) gelten nach der Übergangszeit; bis dahin NDS 50 mg/m³ ohne NDSCh — der Bericht sollte den Bezugswert angeben; AB 1207 verwendet GC-MS
Häufige Fragen
Welche Norm beschreibt diese Prüfung?
Die Prüfung erfolgt nach PN-Z-04431:2011 — „Air purity protection — Determination of 1,4-dioxane at workplaces by gas chromatography“.
Wie funktioniert diese Methode?
1,4-Dioxan aus der Luft am Arbeitsplatz wird an Aktivkohle adsorbiert, mit einer Lösung von Propan-2-ol in Schwefelkohlenstoff desorbiert, und die Lösung wird gaschromatographisch analysiert (PKN-Karte). Das Ergebnis in mg/m³ wird mit dem NDS verglichen — in der Übergangszeit 50 mg/m³ (ohne NDSCh), danach NDS 7,3 mg/m³ und NDSCh 22 mg/m³ (Dz.
Wie groß sind Messbereich und Genauigkeit?
STATUS (Stand der Karte 05.10.2026): PN-Z-04431:2011 aktuell; Karte ohne Feld „Ersetzt“; Ausgabe (laut PKN-Karte): PN-Z-04431:2011, polnische Fassung; Veröffentlichung 09-09-2011, 7 Seiten, KT 159 Chemische und Staubgefährdungen in der Arbeitsumwelt, ICS 13.040.30; Kleinste bestimmbare Konzentration (Karte): 5 mg/m³ — 10 % des Übergangs-NDS, etwa 68 % des NDS im Anhang; NDS / NDSCh (Dz.U. 2026 Pos. 447): Pos. 195: 7,3 mg/m³ (2 ppm) / 22 mg/m³ (6 ppm), „Haut“ — angewendet nach zwei Jahren ab Inkrafttreten (§ 2 Abs. 5 Nr. 1); bis dahin NDS 50 mg/m³, kein NDSCh angegeben (§ 2 Abs. 4 Nr. 2).
Wie lange dauert die Prüfung?
Das Verfahren umfasst 4 Schritte. Die Norm gibt nicht für jeden Schritt eine Dauer an — maßgeblich ist das Verfahren des Labors.
Welche Geräte werden benötigt?
Gaschromatograph, Luftprobenahmeset mit Aktivkohleröhrchen.
Wo wird diese Prüfung eingesetzt?
Luft am Arbeitsplatz — 1,4-Dioxan — in den aktuellen Umfängen von 2 Laboratorien; Bewertung der beruflichen Exposition, Vermerk „Haut“ (Dz.U. 2026 Pos. 447, Pos. 195 des Verzeichnisses): zwei Jahre ab Inkrafttreten der Verordnung NDS 50 mg/m³, ohne NDSCh (§ 2 Abs. 4 Nr. 2), danach NDS 7,3 mg/m³ und NDSCh 22 mg/m³ (§ 2 Abs. 5 Nr. 1).
Welche Sicherheitsmaßnahmen gelten?
1,4-Dioxan — Vermerk „Haut“ im NDS-Verzeichnis; Propan-2-ol und Schwefelkohlenstoff — Sicherheitsregeln des chemischen Labors; FACHLICHER HINWEIS: die Werte des Verzeichnisses (NDS 7,3, NDSCh 22 mg/m³) gelten nach der Übergangszeit; bis dahin NDS 50 mg/m³ ohne NDSCh — der Bericht sollte den Bezugswert angeben; AB 1207 verwendet GC-MS.
Welches Labor führt diese Prüfung durch?
Die Prüfung führen nach ISO/IEC 17025 akkreditierte Labore durch. Auf LabCoda finden Sie sie über die Normnummer PN-Z-04431.